Die Wohnflächenberechnung ist nach wie vor ein Thema
Das Sozialgericht und auch das Landessozialgericht hat in den meisten Fällen zu Gunsten der Kläger entschieden, eine Wohnfläche für eine Person von 50qm ist angemessen. Wir warten aber noch auf das Urteil des Bundessozialgerichtes, denn die ARGE ist natürlich immer in Revision gegangen. Welche neuen Berechnungen ein für uns günstiger Ausgang nach sich ziehen wird, darüber werden wir ausführlich berichten. Weiterlesen