Inge Hannemann kommt nach Essen

Inge Hannemann, Mitarbeiterin des JobCenters in Hamburg-Altona, nimmt an einer Veranstaltung der Essener LINKEN teil

Der Name Inge Hannemann ist für viele ein Begriff, die sich mit Hartz IV auseinandersetzen müssen. Für alle, die Frau Hannemann noch nicht kennen: Wie oben schon erwähnt arbeitet Inge Hannemann im JobCenter in Hamburg-Altona. Sie ist (oder besser war) dort für die U25-Fälle zuständig. Da sie sich und ihre Tochter mit ihrem ursprünglichen Beruf, sie ist studierte Journalistin, nicht über Wasser halten konnte, nahm sie 2005 den Dienst im JobCenter auf. Anfangs hat sie diesen, getreu der gesetzlichen und dienstlichen Vorgaben, durchgeführt.

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Brenda – Ein Fall für die Psychiatrie?

Warum Brenda nicht mehr in der Hartz-IV-Statistik auftaucht oder: die elegante Entsorgung eines Problemfalls

Brenda (Name geändert; Anm. BG45) ist 18 Jahre alt und hat keinen Job.

Ihre Geschichte

Sie wurde als Schulkind als entwicklungsverzögert eingestuft. Ihre Mutter konnte verhindern, dass die Kleine in eine Sonderschule abgeschoben wird. Sie absolvierte die Grundschule, wechselte in die Hauptschule. Allerdings: es wurde früh deutlich, dass Brenda Konzentrationsschwierigkeiten hat oder anders gesagt: sobald sie sich langweilte, wandte sie sich anderen Dingen zu. Andererseits hat sie eine große Fähigkeit, die Dinge um sich herum wahrzunehmen.
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Neues zum Paket Bildung und Teilhabe

Ab August 2013 greift ein Gesetzentwurf, der Erleichterungen bei Bildung und Teilhabe verspricht

Die immer noch geringe Inanspruchnahme sowie der in Teilen enorme Verwaltungsaufwand des Pakets Bildung und Teilhabe (BuT) führte zu dem nun vorliegenden Gesetzentwurf. Dieser wurde am 21. Februar im Bundestag verabschiedet und der Bundesrat stimmte dem Gesetz am 22. März zu. Damit können die Änderungen wie geplant am 1. August 2013 in Kraft treten.

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Energiesperre – DIE LINKE bietet zwei Veranstaltungen zum Thema

Wer mit der Begleichung seiner Stromrechnung in Verzug gerät, dem droht eine Energiesperre

Laut Bundesnetzagentur kam es 2011 in 312.000 Fällen zu einer Energiesperre. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger im Land können die Kosten für die Nutzung der elektrischen Energie nicht mehr tragen. Menschen mit geringen Einkommen trifft es genauso wie Bezieher von Leistungen nach SGB II. Ein normaler jährlicher Verbrauch von 2.000 kW/h kostet rund 50 Euro monatlich. Die derzeit im Regelsatz enthaltenen 20 Euro pro Monat decken den Betrag nicht ab. Also muss man entweder die fehlenden 30 Euro anderswo einsparen oder man bleibt dem Energieversorger die Rechnung schuldig.

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JobCenter muss bei der Schuldentilgung helfen

JobCenterEin interessantes Urteil mit Auswirkungen – Das JobCenter muss bei der Tilgung von Energieschulden helfen!

Das Landessozialgericht NRW hat ein Urteil gefällt, welches weitreichende Auswirkungen auch auf Betroffene in Essen haben kann.

In dem Verfahren mit dem Aktenzeichen L 2 AS 313/13 B verurteilte die Kammer des Landessozialgericht (LSG) das JobCenter Münster dazu, einem Betroffenen ein Darlehen für Strom- und Gasschulden in Höhe von rund 3.000,– € zu gewähren. Und dies, obwohl er schon zuvor Abschläge für die Zahlungen von Gaskosten erhalten hatte. Da er diese aber nur teilweise weitergeleitet hatte, geriet er auch mit seinen Abschlägen für Strom in Verzug. Dadurch häuften sich erhebliche Schulden bei den lokalen Stadtwerken an.

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Einzelfallentscheidung zur Angemessenheit der KdU

AngemessenheitWas ist angemessen bei den Kosten der Unterkunft?

Ein sehr strittiges Thema ist die Definition des Begriffes „Angemessenheit“ bei den Kosten der Unterkunft (kurz KdU). Hierzu gibt es zahlreiche unterschiedliche Gerichtsurteile, auch aus den höheren Instanzen, die teilweise vollkommen unterschiedlich sind. Allerdings hat das Sozialgericht Mainz jetzt eine Einzelfallentscheidung getroffen, in welchem der Begriff der Angemessenheit der KdU erstmals wirklich betroffenenfreundlich definiert wurde.

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