Frau Hannemann beschert Essen einen denkwürdigen Abend

Die Zuhörerinnen und Zuhörer verfolgten teils gebannt, teils fassungslos den Erfahrungen von Frau Hannemann

Die Veranstaltung Die Sanktionspraxis des Hartz IV Systems – Kritik nicht erwünscht? war trotz des schwülen Wetters am Freitag gut besucht. Laut Angaben der LINKEN, die zu der Veranstaltung eingeladen hatte, wohnten dieser ca. 70 Besucher bei.
Begrüßt wurden die Anwesenden durch Waltraut Steuer, Mitglied im Kreisvorstand DIE LINKE. Sie stellte kurz Frau Hannemann und Rechtsanwalt Jan Häußler vor, Fachanwalt für Sozialrecht und beratend tätig für den BG45.

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Hurra! Essen ist und bleibt Metropole

…international weltberühmte, irrsinnig wichtige, total aufregende Messen in Essen können gehalten und gewonnen werden – oder auch nicht…!

Da ist man doch auch als Hartz IV-Berechtigter in Essen mal so richtig aus dem Häuschen! Wenn wir schon am unteren Rand der sozialen Skala um jeden Cent unseres (!) Geldes kämpfen müssen, dann tun wir das immerhin in einer Messemetropole.
Ohne „Schweißen und Schneiden“ wäre Stadt Essen einfach ärmer. Und die 123 Millionen, die da draufgehen, meine Güte! Und dass fast in Sichtweite deutlich reizvollere Konkurrenzanbieter wie Düsseldorf und Köln liegen – Peanuts, über die nur Krämerseelen reden. Und die ewigen Piesepampel, die vor einer Kostenexplosion warnen, sind einfach nur provinzielle Fortschrittsfeinde. Schließlich weiß doch jeder, dass es noch nie, nie eine Kostenexplosion bei Bauprojekten dieser Größenordnung gegeben hat. Außerdem haben die Baulöwen doch dem Kaninchen Stadt lang und breit erklärt, dass sie Vegetarier sind und ganz bestimmt nicht kräftig zulangen werden, wenn es keinen Weg mehr zurück gibt. Dem Kaninchen fällt immer erst auf, dass da was nicht ganz ehrlich war, wenn es schon im Gemüsebett in der Bratröhre liegt…

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Inge Hannemann kommt nach Essen

Inge Hannemann, Mitarbeiterin des JobCenters in Hamburg-Altona, nimmt an einer Veranstaltung der Essener LINKEN teil

Der Name Inge Hannemann ist für viele ein Begriff, die sich mit Hartz IV auseinandersetzen müssen. Für alle, die Frau Hannemann noch nicht kennen: Wie oben schon erwähnt arbeitet Inge Hannemann im JobCenter in Hamburg-Altona. Sie ist (oder besser war) dort für die U25-Fälle zuständig. Da sie sich und ihre Tochter mit ihrem ursprünglichen Beruf, sie ist studierte Journalistin, nicht über Wasser halten konnte, nahm sie 2005 den Dienst im JobCenter auf. Anfangs hat sie diesen, getreu der gesetzlichen und dienstlichen Vorgaben, durchgeführt.

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Brenda – Ein Fall für die Psychiatrie?

Warum Brenda nicht mehr in der Hartz-IV-Statistik auftaucht oder: die elegante Entsorgung eines Problemfalls

Brenda (Name geändert; Anm. BG45) ist 18 Jahre alt und hat keinen Job.

Ihre Geschichte

Sie wurde als Schulkind als entwicklungsverzögert eingestuft. Ihre Mutter konnte verhindern, dass die Kleine in eine Sonderschule abgeschoben wird. Sie absolvierte die Grundschule, wechselte in die Hauptschule. Allerdings: es wurde früh deutlich, dass Brenda Konzentrationsschwierigkeiten hat oder anders gesagt: sobald sie sich langweilte, wandte sie sich anderen Dingen zu. Andererseits hat sie eine große Fähigkeit, die Dinge um sich herum wahrzunehmen.
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Neues zum Paket Bildung und Teilhabe

Ab August 2013 greift ein Gesetzentwurf, der Erleichterungen bei Bildung und Teilhabe verspricht

Die immer noch geringe Inanspruchnahme sowie der in Teilen enorme Verwaltungsaufwand des Pakets Bildung und Teilhabe (BuT) führte zu dem nun vorliegenden Gesetzentwurf. Dieser wurde am 21. Februar im Bundestag verabschiedet und der Bundesrat stimmte dem Gesetz am 22. März zu. Damit können die Änderungen wie geplant am 1. August 2013 in Kraft treten.

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Energiesperre – DIE LINKE bietet zwei Veranstaltungen zum Thema

Wer mit der Begleichung seiner Stromrechnung in Verzug gerät, dem droht eine Energiesperre

Laut Bundesnetzagentur kam es 2011 in 312.000 Fällen zu einer Energiesperre. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger im Land können die Kosten für die Nutzung der elektrischen Energie nicht mehr tragen. Menschen mit geringen Einkommen trifft es genauso wie Bezieher von Leistungen nach SGB II. Ein normaler jährlicher Verbrauch von 2.000 kW/h kostet rund 50 Euro monatlich. Die derzeit im Regelsatz enthaltenen 20 Euro pro Monat decken den Betrag nicht ab. Also muss man entweder die fehlenden 30 Euro anderswo einsparen oder man bleibt dem Energieversorger die Rechnung schuldig.

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