Wechsel der örtlichen Zuständigkeit – Umzug

WechselWechsel der örtlichen Zuständigkeit

Häufig gibt es beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit durch Umzug für SGB II-Leistungsberechtigte Probleme mit den involvierten JobCentern. Es gibt da so einiges abzustimmen und zu klären, was immer wieder zu Missverständnissen und Irritationen, ob gewollt oder nicht, führt.

Im Zusammenhang damit wollen wir als Hilfestellung und Argumentationshilfe auf einen Beschluss des SG Freiburg hinweisen, der zwar schon etwas älter ist, dennoch aber wichtige Grundaussagen enthält, die anderenorts nicht mal so eben vom Tisch gewischt werden können. Er verdeutlicht nämlich die gesteigerte Sorgfaltspflicht beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit des „bisherigen“, bzw. ursprünglichen Trägers.

Zwar betraf dieser Beschluss zum Wechsel der örtlichen Zuständigkeit einen Fall aus dem Rechtskreis des SGB XII, da es aber mehr oder weniger gleichlautend zum SGB II ist, kann dieser Beschluss auch bei ähnlich gelagerten Fällen im Rechtskreis des SGB II vorgebracht werden.

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Hausverkauf – Verwendung der Erlöse

HausverkaufHausverkauf – Was von den Erlösen ist Schonvermögen?

Erträge aus einem Hausverkauf. Damit hatte sich sachlich nüchtern formuliert das LSG Niedersachsen-Bremen in Celle in einem kuriosen Fall zu beschäftigen. Ein Antragsteller hatte nach einem Hausverkauf von dem Erlös einen PKW angeschafft, Schulden zurückgeführt, sein Girokonto ausgeglichen und auf den Philippinen geheiratet und anschließend die Flitterwochen dort in einem Resort-Hotel verbracht. Danach stellte er dann erneut einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV). Dieser wurde jedoch vom zuständigen JobCenter unter dem Verweis auf sozialwidriges Verhalten abgelehnt. Dagegen wehrte sich der Mann vor dem LSG im Rahmen der einstweiligen Anordnung und verlor.

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OLG Hamm – Beschluss zu Begleitung (Beistand)

OLG HammOLG Hamm fällt auch für Leistungsberechtigte beachtenswerten Beschluss

Das OLG Hamm hat 02. Februar 2015 einen auch für Leistungsberechtigte wichtigen Beschluss zum Thema Begleitung (Beistand) bei einer ärztlichen Untersuchung gefasst. Da es ja die gängige Praxis der JobCenter ist, vermeintliche Querulanten zu einem psychologischen Untersuchungstermin „vorführen“ zu lassen, haben diese nun die rechtliche Handhabe, zumindest eine Begleitung (einen Beistand) zu so einem Untersuchungstermin mit zu nehmen. Denn der Beschluss ist in Übertragungsdeutung auch für Leistungsberechtigte nach dem SGB II (Hartz IV) zutreffend.

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Heizung – Kurioses Urteil des SG Stuttgart

HeizungHeizung – Ein kurioses Urteil des SG Stuttgart

Wohnung ohne Heizung? Eigentlich in den heutigen Zeiten fast gar nicht mehr vorstellbar. Dennoch musste sich das SG Stuttgart tatsächlich mit so einer Konstellation befassen. Und fällte dazu bereits im vergangenen Jahr ein bisher in der breiten Öffentlichkeit nicht wahrgenommenes Urteil. Da es aber in seiner Fallkonstruktion durchaus als wegweisend zu betrachten ist, wollen wir es unseren Lesern nicht vorenthalten.

Zu beurteilen war die Frage, ob in einer Wohnung, die nachweislich ohne Heizung vermietet worden war, die Anschaffung von Gasheizöfen als Ersatz für eine defekte, durch Ablöse vom Vormieter übernommene Nachtspeicherheizung anerkannte Kosten der Unterkunft darstellen. Das SG Stuttgart kam im verhandelten Fall zu dem Ergebnis, dass das zu bejahen sei.

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Arbeitgeber aufgepaßt – Arbeitsgerichte kontrollieren!

ArbeitgeberArbeitgeber durch ArbG Berlin gestoppt!

Wie zu erwarten war, versuchen etliche Arbeitgeber, den gesetzlichen Mindestlohn direkt oder indirekt zu umgehen. Das Arbeitsgericht Berlin musste sich mit einem Fall beschäftigen, in dem durch einen Arbeitgeber versucht wurde, im Rahmen einer Änderungskündigung das Urlaubsgeld auf den gesetzlichen Mindestlohn anzurechnen. Dem schiebt das ArbG Berlin mit seinem durch Pressemitteilung am 05. März veröffentlichten Urteil nun einen Riegel vor. Da dieses Urteil so ziemlich eines der Ersten in dieser Richtung darstellt, kommt ihm besondere Bedeutung dabei zu, miese Tricks von Arbeitgebern im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu unterbinden.

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Unfallversicherungsschutz – Urteil SG Konstanz

UnfallversicherungsschutzUnfallversicherungsschutz bei Unfall nach von BA verordnetem Bewerbungsgespräch

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht auch bei einem Verkehrsunfall nach einem von der BA „verordneten“ Vorstellungsgespräch.

Zu diesem Schluß kam das SG Konstanz bereits im Dezember des vergangenen Jahres. Laut Pressemitteilung vom 18.12.2014 war es zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig. Über den Fortgang des Verfahrens beim LSG Baden-Württemberg stehen uns leider keinerlei Informationen zur Verfügung. Dennoch ist das Urteil unserer Auffassung nach als richtungsweisend einzustufen, da es in Übertragungsdeutung auch für SGB II-Leistungsberechtigte als Argumentationshilfe anwendbar sein dürfte.

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Heilbronn – SG kippt MOG der Stadt

HeilbronnHeilbronn – Das SG Heilbronn kippt MOG der Stadt

Heilbronn ist sicherlich nicht Essen. Hätte in diesem Fall aber auch so heißen können. Denn die Ignoranz des dortigen JobCenters, respektive der Stadtverwaltung in diesem KdU-Verfahren vor dem SG Heilbronn entspricht genau der des JobCenters Essen. Auch die „Entstehungsgeschichte“ des Schlüssigen Konzepts der Stadt Heilbronn ist genauso dubios wie die der Stadt Essen. Es zeigen sich eindeutige Parallelen in der schlampigen Erstellung des Schlüssigen Konzept auf. Besonders interessant ist aber die Tatsache, dass ausgerechnet das SG Heilbronn, dass nun wirklich nicht für seine leistungsberechtigtenfreudige Rechtssprechung (wir berichteten) bekannt ist, der Stadt, bzw. dem JobCenter mit ungewöhnlich deutlichen Worten die Mietobergrenze (MOG) für Alleinstehende verworfen hat.

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