Alleinerziehendenzuschlag – Urteil

AlleinerziehendenzuschlagAlleinerziehendenzuschlag kann trotz erneuter Heirat weitergewährt werden

Zum Thema Alleinerziehendenzuschlag gibt es zahlreiche Sozialgerichtsurteile. Aktuell hat das SG Osnabrück dazu ein Urteil veröffentlicht, was zwar noch nicht rechtskräftig ist, jedoch aus der Masse der anderen Urteile zu dieser Rechtsfrage deutlich herausragt.

Nach diesem als richtungsweisend zu bezeichnenden Urteil muss unter gewissen und bestimmten Voraussetzung der Alleinerziehendenzuschlag auch bei einer erneuten Heirat der / des Alleinerziehenden weiter gewährt werden. Zwar hat das SG Osnabrück hierbei enge Grenzen definiert, es ist aber deutlich geworden, dass auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen ist.

Die Kernaussage des Urteils kann wie folgt dargestellt werden: Auch bei einer erneuten Heirat hat das JobCenter im Einzelfall im Rahmen seiner gesetzlich verankerten Amtsermittlungspflicht zu prüfen, ob es Gründe dafür gibt, den Alleinerziehendenzuschlag weiterhin zu gewähren.

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Karlsruhe – Sozialgericht legitimiert Rechtsbruch

KarlsruheDas Sozialgericht Karlsruhe weicht von grundsätzlicher Rechtsprechung ab

Das Sozialgericht Karlsruhe scheint seine eigenen „rechtlichen Regeln“ aufstellen zu wollen. Denn in einem aktuell veröffentlichten Urteil ignoriert es gleich mehrfach die Grundsatzrechtsprechung des Bundessozialgerichtes zur Rechtsfrage der Eingliederungsvereinbarung, bzw. den sie ersetzenden Verwaltungsakt. Denn so gilt u.a. seit dem BSG-Urteil B 14 AS 195/11 R vom 14. Februar 2013 der Grundsatz der Bevorzugung einer konsensualen Lösung gegenüber dem hoheitlichen Handeln.

Zudem kam man fast sagen, dass das SG Karlsruhe in seiner ausgegeben Medieninformation die betroffene Leistungsberechtigte regelrecht vorführt. Und das in einer Selbstherrlichkeit, die uns bisher selten in einer Urteilsbegründung begegnet ist. Anscheinend hat die spruchfällende Kammer des SG Karlsruhe immer noch nicht begriffen, dass wir mittlerweile im 21ten Jahrhundert leben. Und es zumindest auf dem Papier Menschen- und Bürgerrechte gibt.
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Lohn bei gleicher Arbeit – Keine Ungleichheit

LohnGeschlechterspezifische Ungleichheit beim Lohn bei gleicher Arbeit rechtswidrig

Das es Unterschiede zwischen Männern und Frauen beim Lohn trotz gleicher Tätigkeit gibt, lässt sich nicht verleugnen. Die Süddeutsche Zeitung macht jedoch in diesem Zusammenhang auf ein richtungsweisendes Urteil des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz aufmerksam.

Statt sich von der teilweise paradoxen politischen Diskussion über die Frauenquote leiten zu lassen, hat das LAG Rheinland-Pfalz harte, juristische Fakten bei der Gleichbehandlung der Geschlechter beim Lohn bei gleicher Arbeit geschaffen. Wir hoffen, dass sich diese Rechtsprechung bundesweit durchsetzen wird.

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Datenabgleich durch JC – BSG urteilt

DatenDer automatisierte Datenabgleich zur Ermittlung von Kapitalerträgen durch die JC ist verfassungskonform

Das BSG urteilte aktuell, dass der automatisierte Datenabgleich zur „Aufdeckung“ von Kapitalerträgen durch die JobCenter, der in § 52 SGB II verankert ist, nicht gegen die Verfassung verstößt. Und einen verhältnismäßigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Leistungsberechtigten darstellt.

Bedauerlicherweise hat das BSG in seinen Urteilsbegründungen eine Marschrichtung vorgegeben, die im Hinblick auf die anstehenden Rechtsverschärfungen innerhalb des SGB II fatale Folgen haben könnte.

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Bewerbungen – zumutbare wöchentliche Anzahl

BewerbungenIIBewerbungen aus EGV – Was ist zumutbar?

Wie viele Bewerbungen pro Woche sind einem Leistungsberechtigten zumutbar? Diese Rechtsfrage beschäftigte die Sozialgerichtsbarkeit immer wieder. Nunmehr kann man aber fast schon von einer verfestigten Rechtssprechung reden, denn auch das LSG Rheinland-Pfalz hat sich nun der Rechtsauffassung des BSG aus dem Jahr 2007 angeschlossen, wonach zwei Bewerbungen wöchentlich einem Leistungsberechtigten grundsätzlich zuzumuten sind. Damit kann dieser Fakt auch rechtssicher in eine EGV und ggfs. in den sie ersetzenden Verwaltungsakt aufgenommen werden. In diesem Zusammenhang stellt sich aber direkt die nächste Frage. Was ist z.B. mit drei Bewerbungen wöchentlich, die in einer EGV festgehalten sind? Hier sind wir gespannt, wie sich die bundesweite Rechtssprechung dazu entwickeln wird.

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Temporäre Bedarfsgemeinschaft – Urteil SG Detmold

Temporäre BedarfsgemeinschaftTemporäre Bedarfsgemeinschaft – Brisantes Thema

Die sog. temporäre Bedarfsgemeinschaft ist eine tatsächlich konfliktträchtige Rechtsfrage. Die immer wieder in Auseinandersetzungen vor der Sozialgerichtsbarkeit mündet. So auch im ein Fall einer temporären Bedarfsgemeinschaft vor dem Sozialgericht Detmold. Dieser mittels Pressemitteilung veröffentlichte Beschluss stellt eine Verfestigung der Rechtsprechung des BSG zur temporären Bedarfsgemeinschaft dar. Wir weisen unsere Leser auf diesen Beschluss hin, da unseren Erfahrungen nach sich die Rechtsprechung des SG Detmold und des SG Duisburg, in dessen Zuständigkeitsbereich Essen fällt, vielfach ähnelt.

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Sozialgericht Magdeburg – Urteil zu Erstaussattung

SozialgerichtIISozialgericht Magdeburg – Das wichtige Urteil

Das Sozialgericht Magdeburg ein wichtiges Urteil zum Thema Erstausstattung trotz Stipendium gefällt, das wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen. Nach diesem noch nicht rechtskräftigen Urteil hat eine Leistungsberechtigte auch dann einen Anspruch auf eine Erstausstattung für ein Baby, wenn sie ein Stipendium erhalten hat.

Hierbei handelt es sich um eine durchaus leistungsberechtigtenfreundliche Rechtssprechung, die sich hoffentlich durchsetzt. Die Chancen dafür stehen nicht schlecht, denn das Sozialgericht Magdeburg hat die Berufung zum LSG wegen rechtlich grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Zudem haben bereits ein Verwaltungsgericht und ein anderes LSG ähnlich entschieden.

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