Waschmaschine gehört zur Erstausstattung
Bereits am 10.10.2014 traf des Sozialgericht Dresden einen Beschluss unter dem AZ S 20 AS 5639/14 ER, nach welchem eine Waschmaschine zur Erstausstattung einer Wohnung gehört. Ein SGB II-Leistungsberechtigter muss sich nicht durch ein JobCenter auf einen öffentlichen Waschsalon verweisen lassen. Denn die Kosten für diese Art des Wäschewaschens sind laut der Feststellung der spruchfällenden Kammer des SG nicht im Regelsatz enthalten.