Kindergeld – Und die Volksverdummung der Bundesregierung
Die politische Farce um die Erhöhung des Kindergeldes durch die Bundesregierung geht in die nächste Runde. Denn wie das Bundesfinanzministerium jetzt aufgrund einer Anfrage der Grünen Bundestagsabgeordneten Franziska Brantner einräumen musste, werden allerhöchsten 20.000 Familien von der Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderzuschlages dahingehend profitieren, dass sie dem SGB II-Leistungsbezug (Hartz IV-Bezug) entrinnen.
Nicht vergessen werden darf in diesem Zusammenhang, dass das Kindergeld für SGB II-Leistungsberechtigte (im Volksmund Hartz-IV-Empfänger genannt) quasi nur einen durchlaufenden Posten darstellt, denn es wird als Einkommen angerechnet. Und vom Kinderzuschlag sind SGB II-Leistungsberechtigte im Allgemeinen ohnehin ausgenommen.