Bewerbungen – zumutbare wöchentliche Anzahl

BewerbungenIIBewerbungen aus EGV – Was ist zumutbar?

Wie viele Bewerbungen pro Woche sind einem Leistungsberechtigten zumutbar? Diese Rechtsfrage beschäftigte die Sozialgerichtsbarkeit immer wieder. Nunmehr kann man aber fast schon von einer verfestigten Rechtssprechung reden, denn auch das LSG Rheinland-Pfalz hat sich nun der Rechtsauffassung des BSG aus dem Jahr 2007 angeschlossen, wonach zwei Bewerbungen wöchentlich einem Leistungsberechtigten grundsätzlich zuzumuten sind. Damit kann dieser Fakt auch rechtssicher in eine EGV und ggfs. in den sie ersetzenden Verwaltungsakt aufgenommen werden. In diesem Zusammenhang stellt sich aber direkt die nächste Frage. Was ist z.B. mit drei Bewerbungen wöchentlich, die in einer EGV festgehalten sind? Hier sind wir gespannt, wie sich die bundesweite Rechtssprechung dazu entwickeln wird.

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Mindestrente – Kritik an den Plänen der Regierung

MindestrenteMindestrente – Kritik an den Regierungsplänen durch die Linke.

In einem Interview mit dem Handelsblatt findet Linken-Chef Bernd Riexinger deutliche Worte zu den Plänen der Bundesregierung zur Ausgestaltung einer gesetzlichen Mindestrente. Womit er vom Prinzip her auch Recht hat, denn die Pläne der Koalition kann man schlichtweg nur als Missbrauch des Namens Mindestrente bezeichnen.

Denn wer 40 Jahre gearbeitet hat und nicht „genügend“ eingezahlt hat, soll im Westen eine Mindestrente von 763,47 € bekommen. Und im Osten nur 701,31 € erhalten.

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Mindestlohn – Eine weitere Aufweichung

MindestlohnVIMindestlohn – Und die neue Strategie der gezielten Aufweichung

Eine weitere „Aufweichung“ des Mindestlohns zeichnet sich ab. Das neuste Motto hierbei lautet: „Die Ausnahme der Ausnahme der Ausnahme“.

Durch das Mindestlohngesetz hatte aufgrund der darin enthaltenen Dokumentationspflichten der Arbeitgeber auch das Arbeitszeitgesetz wieder an Bedeutung gewonnen. Nunmehr haben Frau Nahles, unsere allseits so beliebte Arbeitsministerin, und ihre Länderkollegen ein faulen Kompromiss ausgehandelt, durch den das Arbeitszeitgesetz weiter ausgehebelt wird. Profitgier und Ausbeutungswillen haben bei Frau Nahles scheinbar immer noch die Leitfunktion.

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Arbeitslose und der Eurokratiewahnsinn

ArbeitsloseDer Eurokratiewahnsinn und seine Auswüchse für Langzeitarbeitslose

Von der europäischen Öffentlichkeit und erst Recht nicht von den direkt Betroffenen, den Arbeitslosen, wahrgenommen, hat die Generaldirektion für Beschäftigung, Soziales und Integration (EMPL) der Europäischen Kommission am 19. Februar eine „öffentliche Konsultation über die Bereitstellung von Dienstleistungen für Langzeitarbeitslose“ gestartet, die am 15. Mai wieder endet.

Hierauf verweist der Verein Aktive Arbeitslose Österreich. Er hat dazu eine Art „Positionspapier“ formuliert, dass die Details und Hintergründe dieses Auswuchses des Eurokratiewahnsinn offenbart und dokumentiert. Zugleich ruft der Verein auch zur aktiven Bekämpfung dieser hinterhältigen Masche auf. Denn die Europäische Kommission möchte sich entgegen der vertraglichen Vereinbarungen mehr Einfluss auf politische Maßnahmen im Hinblick auf Arbeitslose innerhalb der EU sichern. Zugleich soll das deutsche Modell der EGV und der damit für Arbeitslose verbunden Zwang auf alle EU-Staaten übertragen werden.

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Kontodaten – Und deren vermehrter Abruf

KontoKontodatenabruf – staatliche Schnüffelei

Laut übereinstimmenden Presseberichten riefen im vergangenen Jahr deutsche Behörden so viele Kontodaten ab wie nie zuvor. Hierzu hat das Bundeszentralamt für Steuern eine Statistik erstellt, die anscheinend exklusiv nur der Süddeutschen Zeitung vorzuliegen scheint.

Auch Leistungsberechtigte nach dem SGB II sind davon betroffen. Leider können hierzu keinerlei weiteren Aussagen getroffen werden, denn den Presseberichten zu den Kontodatenabrufen ist nicht zu entnehmen, wie sich die Statistik im Einzelnen aufschlüsselt.

Allerdings ist den Presseberichten zu entnehmen, dass sich im vergangen Jahr die Zahl der Kontodatenabfragen durch Sozialleistungsträger und andere Nicht-Steuerbehörden mehr als verdoppelt hat.

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Die neue Tarnung à la Heinrich Alt (BA)

DieDie neue Selbstlüge – Heinrich Alt versucht, die Tatsachen zu verdrehen

In einem Interview versucht Heinrich Alt, seines Zeichens Vorstandsmitglied der BA, wieder einmal die Tatsachen zu verdrehen. Denn er kündigt einen Abbau von rund 17.000 Stellen bis zum Jahr 2019 bei der BA an und begründet das mit dem angeblichen Fakt, dass die Arbeitslosigkeit im Allgemeinen gesunken sei. Und auch weiterhin beständig sinken werde. Was für eine fadenscheinige und vorgeschobene Begründung für einen Personalabbau, der vermutlich lediglich aus Kostenersparnisgründen erfolgt.

Wie sich dieser massive Stellenabbau für Leistungsberechtigte nach dem SGB III (ALG I) im Hinblick auf die Vermittlung und Betreuung durch die BA auswirken wird, konkretisiert er in dem Interview selbstverständlich nicht. Daneben trifft er so einige Aussagen, die als Schlag in die Magengrube eines jeden Leistungsberechtigten nach dem SGB II (im Volksmund Hartz IV) charakterisiert werden können.

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Sozialgericht Magdeburg – Urteil zu Erstaussattung

SozialgerichtIISozialgericht Magdeburg – Das wichtige Urteil

Das Sozialgericht Magdeburg ein wichtiges Urteil zum Thema Erstausstattung trotz Stipendium gefällt, das wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen. Nach diesem noch nicht rechtskräftigen Urteil hat eine Leistungsberechtigte auch dann einen Anspruch auf eine Erstausstattung für ein Baby, wenn sie ein Stipendium erhalten hat.

Hierbei handelt es sich um eine durchaus leistungsberechtigtenfreundliche Rechtssprechung, die sich hoffentlich durchsetzt. Die Chancen dafür stehen nicht schlecht, denn das Sozialgericht Magdeburg hat die Berufung zum LSG wegen rechtlich grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Zudem haben bereits ein Verwaltungsgericht und ein anderes LSG ähnlich entschieden.

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