Sozialticket und der Schildbürgerstreich

SozialticketSozialticket in Augsburg – Und die Fortsetzung des Schildbürgerstreichs

Wie manche unserer Leser sich vielleicht erinnern können, gab es in Augsburg einen regelrechten Wirbel um das Sozialticket. Denn bei der ersten Einführung wurden SGB II-Leistungsberechtigte von diesem ausgenommen. Was dann durch das Verwaltungsgericht Augsburg gestoppt wurde. Daraufhin gelobte die Stadt Augsburg Besserung und wollte das Sozialticket auch für SGB II-Leistungsberechtigte in diesem Sommer einführen. (Wir berichteten) Nunmehr hat sich herausgestellt, dass selbst das die Stadt Augsburg nicht auf die Kette bekommt. Nach einem neuerlichen Pressebericht soll das Sozialticket in Augsburg angeblich zum 1. Juli starten, also mit einem Monat Verzögerung gegenüber den ursprünglichen Planungen. Man darf gespannt sein, ob dieser Termin zur Einführung des Sozialtickets auch tatsächlich eingehalten wird.

Sozialticket in Augsburg – Der Pressebericht

Dazu ein Artikel der Augsburger Allgemeinen:

Das neue Sozialticket für Bus und Tram startet verspätet

Ab Juli sollen auch Empfänger von Hartz IV in Augsburg günstiger mit Bus und Straßenbahn fahren dürfen. Eigentlich sollte die Karte im Juni kommen – doch es gibt Verzögerungen. Von Michael Hörmann

Nach ursprünglichem Fahrplan sollte das Sozialticket in der nachgebesserten Form ab Juni 2015 in den Verkehr gelangen. Bedürftige werden dank finanzieller Unterstützung der Stadt günstiger mit Bus und Tram fahren. Als Einheitspreis ist monatlich der Betrag von 31,50 Euro (statt 59,40 Euro) vorgesehen, den die Bedürftigen selbst aufbringen müssen.

Das Ticket gilt für die Tarifzonen 10 und 20. Senioren können ein Seniorenticket für 27 Euro erwerben. Die Stadt zahlt den restlichen Anteil für das Monatsticket. Anders als beim ersten Sozialticket, das die Betroffenen 25 Euro im Monat gekostet hatte, können es nun auch Empfänger von Hartz IV nutzen.

Wegen verwaltungsinterner Vorarbeit startet das neue Sozialticket mit leichter zeitlicher Verzögerung. „Wir planen die Einführung des neuen Angebots zum 1. Juli“, sagt Sozialreferent Stefan Kiefer (SPD). Notwendige Formalitäten werden in der Sitzung des Sozialausschusses am 6. Mai zu beschließen sein.

„Diese Formalität wird keine Diskussionen mehr auslösen“, sagt der SPD-Politiker, der für die Einführung des Sozialtickets hart mit dem Koalitionspartner CSU gerungen hat. Das Sozialticket ist eine freiwillige Leistung. Die Stadt geht davon aus, dass der freiwillige Zuschuss sich im Jahr auf 1,2 Millionen Euro belaufen wird. Hinzu kommen zusätzliche Personalkosten.

Die Umstellung soll lückenlos ablaufen

Wer bislang ein Sozialticket nach alter Regelung nutzt, muss keineswegs für eine Übergangszeit laufen oder den normalen Fahrpreis zahlen. Kiefer: „Da die Berechtigungsscheine aus dem Monat Dezember bis Juni reichen, kann es auch nach dieser Variante das Angebot für alle weiterhin Berechtigten lückenlos angeboten werden.“

Zuständig wird – wie bisher – das Amt für soziale Leistungen (ASL) in der Stadtmetzg sein, und zwar auch für die Empfänger von Leistungen, die das Jobcenter gewährt. Datenschutzrechtliche Vorgaben seien bewältigbar, die Verwaltung habe einen Weg zur Bearbeitung durch das ASL gefunden, erläutert Kiefer.

Das Amt für Organisation und Informationstechnik hat den zum Vollzug des Sozialtickets erforderliche Personalbedarf ermittelt und mit 4,5 Planstellen veranschlagt (bislang 1,5 Stellen), sodass von reinen Personalkosten in Höhe von 180000 Euro jährlich auszugehen ist. Das wäre eine rechnerische Mehrung um 120000 Euro pro Jahr. Hinzu kommen die Kosten für EDV und die sonstigen Sachkosten (Porto, Druckkosten, Büromaterial), die jährlich mit 35000 Euro veranschlagt werden.

Der Sozialreferent macht nun folgende Rechnung auf: „Die jährlichen Personal- und Sachkosten betragen somit 225.000 Euro gegenüber rechnerisch rund 70000 Euro in der alten Variante, wo aber auch die Gruppe der potenziell Berechtigten um zwei Drittel kleiner war.“ Personal für die Bearbeitung der Sozialtickets werde gesucht.

Wer darf das Sozialticket nutzen?

Kiefer sieht das Sozialticket als dauerhaft gesichert an: „Die Sachmittel im beschlossenen Haushaltsplan für 2015 sind für das Sozialticket 500000 Euro veranschlagt. Zusammen mit den aus dem Haushaltsjahr 2014 übertragenen Mitteln in Höhe von 380000 Euro stehen für 2015 somit 880000 Euro zur Verfügung und werden für die voraussichtlichen Kosten in 2015 ausreichen.“ Für das Jahr 2016 werde dann aber mehr Geld benötigen.

In den Genuss des Sozialtickets kommen Bedürftige, Senioren mit geringer Rente, Asylbewerber und Hartz-IV-Empfänger. 18 000 Augsburger haben demnach Anspruch auf das neue Ticket. Es muss allerdings beantragt werden. Gültig ist es für sechs Monate.

Nicht mehr berechtigt sind Wohngeldempfänger. Die Stadt musste ihr erstes Konzept für das Sozialticket korrigieren. Hartz-IV-Empfänger hatten geklagt, weil sie von der günstigen Lösung ausgeschlossen waren. Das Verwaltungsgericht sah den Grundsatz der Gleichbehandlung nicht erfüllt. Die Stadt besserte nach, um Hartz-IV-Empfänger einzubinden. Allerdings fielen die Wohngeldempfänger raus. Kiefer geht davon aus, dass ein Viertel der Berechtigten sich ein Sozialticket besorgen werde.

Sozialticket in Augsburg – Die Posse

Unverständlich erscheint der Preisaufschlag gegenüber dem ersten Sozialticket in Höhe von knapp 7,– €. Dazu die jetzige Ausgrenzung der Wohngeldberechtigten. Was alles wird die Stadt Augsburg künftig noch so alles mit ihren einkommensschwachen Bürgern treiben? Augsburg scheint tatsächlich das neue Schilda zu sein.

Der Staat ist heute jedermann, und jedermann kümmert sich um niemanden.

Honoré de Balzac (1799 – 1850), französischer Philosoph und Romanautor

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