Arbeitshilfe der BA – vorrangige Leistungen

ArbeitshilfeArbeitshilfe der BA zu vorrangigen Leistungen

Es existiert eine bisher kaum bekannte Arbeitshilfe der BA zu den „vorrangigen Leistungen“. Hierauf macht Harald Thomé von Verein Tacheles e.V. in Wuppertal aufmerksam.

Für viele Leistungsberechtigte könnte sie durchaus von Interesse sein. Denn diese Arbeitshilfe gibt die Rechtsauffassung der BA zu den vorrangigen Leistungen wider. Und ist als interne Dienstanweisung anzusehen. In der Praxis heißt das, dass sowohl BA als auch die JobCenter diese als Entscheidungsgrundlage heranziehen werden.

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Heilbronn – SG kippt MOG der Stadt

HeilbronnHeilbronn – Das SG Heilbronn kippt MOG der Stadt

Heilbronn ist sicherlich nicht Essen. Hätte in diesem Fall aber auch so heißen können. Denn die Ignoranz des dortigen JobCenters, respektive der Stadtverwaltung in diesem KdU-Verfahren vor dem SG Heilbronn entspricht genau der des JobCenters Essen. Auch die „Entstehungsgeschichte“ des Schlüssigen Konzepts der Stadt Heilbronn ist genauso dubios wie die der Stadt Essen. Es zeigen sich eindeutige Parallelen in der schlampigen Erstellung des Schlüssigen Konzept auf. Besonders interessant ist aber die Tatsache, dass ausgerechnet das SG Heilbronn, dass nun wirklich nicht für seine leistungsberechtigtenfreudige Rechtssprechung (wir berichteten) bekannt ist, der Stadt, bzw. dem JobCenter mit ungewöhnlich deutlichen Worten die Mietobergrenze (MOG) für Alleinstehende verworfen hat.

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Eingliederungsvereinbarung – Wegweisender Beschluss

EingliederungsvereinbarungEingliederungsvereinbarung – wegweisender Beschluss

Bereits im vergangenen Jahr hat das SG Stuttgart einen wegweisenden Beschluss zum Thema den die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt gefasst, der auch in den einschlägigen Rechtsportalen bisher kaum Eingang gefunden hat.

Eigentlich unverständlich, denn dieser Beschluss stellt eine deutliche Präzisierung des BSG-Urteils B 14 AS 195/11 R vom 14.02.13 (wir berichteten) dar. Und gibt Auskunft darüber, wie es auszulegen sein kann. Auch ist er ein Indiz dafür, dass die Sozialgerichte anfangen, dass das weiter oben angeführte BSG-Urteil anzuerkennen.

Es handelt sich zwar um einen erstinstanzlichen Beschluss, der lediglich als Argumentationshilfe in anderen Verfahren anzusehen ist. Dennoch enthält er eine grundsätzliche Feststellung, die wir für wichtig erachten. Wir haben sie entsprechend hervorgehoben im folgenden Text markiert.

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Mietobergrenzen – möglicherweise verfassungswidrig?

MietobergrenzenMietobergrenzen nach dem SGB II möglicherweise verfassungswidrig?

Die Mietobergrenzen nach dem SGB II sind nachwievor eine nicht endgültig geklärte Rechtsfrage. Und werden teilweise sehr kontrovers diskutiert. Nunmehr besteht aber die Möglichkeit, in dieser Frage Klarheit zu bekommen. Denn das SG Mainz hat ein Verfahren zu den Mietobergrenzen ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorlegt, ob der § 22 Abs. 1 Satz 1 2.HS SGB II („soweit diese angemessen sind“) mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Dieser Vorlagebeschluss des SG Mainz ist jetzt veröffentlicht worden. Die Sozietät Sozialrecht in Freiburg, RAe Christian L. Fritz und Kollegen, die dieses Verfahren betreibt, hat uns dankenswerterweise gestattet, ihren Bericht dazu unverändert zu übernehmen.

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Klagewelle 2014 auf einem Allzeithoch?

KlagewelleKlagewelle gegen SGB II-Bescheide

Die Klagewelle gegen SGB II-Bescheide befand sich im Kalenderjahr 2014 allem Anschein nach wieder einmal mehr auf einem Allzeithoch. Besonders hoch ist nachwievor der Bestand an Altverfahren. Nahezu jedes Sozialgericht scheint davon betroffen zu sein.

Wen wundert´s, denn 2014 war im Jahresschnitt die Anzahl der SGB II-Leistungsberechtigten gestiegen. Zudem wurde seitens der JobCenter wieder einmal eine noch schärfere Sanktionspolitik gefahren. Exemplarisch haben wir die Pressemeldung des Sozialgerichts Leipzig zum Thema Klagewelle im Jahr 2014 aufgegriffen.

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Lob von uns für einen Artikel der NRZ

LobLob für einen Artikel der NRZ

Lob von uns für einen Artikel der NRZ über die Praktiken des JobCenters Essen. Wir sprechen dieses Lob aus, da der Journalist Herr Jörg Maibaum erneut aufgezeigt hat, dass die NRZ im Gegensatz zu der Lokalredaktion der WAZ einen kritischen und seriösen Jounalismus betreibt.

In diesem Artikel geht die NRZ sehr deutlich mit dem JobCenter Essen ins Gericht. Und lässt lobenswert bewußt Kritiker der Praktiken des JobCenters Essen zu Wort kommen.

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Einmalige Brennstofflieferung – Urteil des SG Dresden

EinmaligeEinmalige Brennstofflieferung – Urteil

Wie das Sozialgericht Dresden heute durch eine Pressemitteilung bekannt gibt, besteht bei einer einmaligen Brennstofflieferung im Liefermonat kein ergänzender SGB II-Leistungsanspruch, wenn die Aufteilung der angefallen Kosten auf die Heizperiode ergibt, dass in keinem dieser in Frage kommenden Monate ein SGB II-Leistungsanspruch entsteht.

Eigentlich schade, dieses Urteil, denn es betraf eine Familie, die sich mit anderen Einkommensarten knapp über dem SGB II-Leistungsbedarf über Wasser hielt.

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