Lob von uns für einen Artikel der NRZ

LobLob für einen Artikel der NRZ

Lob von uns für einen Artikel der NRZ über die Praktiken des JobCenters Essen. Wir sprechen dieses Lob aus, da der Journalist Herr Jörg Maibaum erneut aufgezeigt hat, dass die NRZ im Gegensatz zu der Lokalredaktion der WAZ einen kritischen und seriösen Jounalismus betreibt.

In diesem Artikel geht die NRZ sehr deutlich mit dem JobCenter Essen ins Gericht. Und lässt lobenswert bewußt Kritiker der Praktiken des JobCenters Essen zu Wort kommen.

Lob für den NRZ-Artikel – Hintergründe

Vielleicht erinnern sich manche unsere Leser an den Beitrag des Herrn RA Jan Häußler, Stadt muß Zwangsvollstreckung einstellen, in dem aufdeckte, welch illegale und rechtswidrige Praktiken das JobCenter Essen in Zusammenarbeit mit der Finanzbuchhaltung der Stadt Essen beim Eintreiben dubioser, nicht belegbarer Forderungen gegenüber SGB II-Leistungsberechtigten an den Tag legte.

Nunmehr hat lobenswerterweise die NRZ dieses Thema aufgegriffen und einen Artikel verfasst, der das JobCenter Essen wieder einmal Gegenwind spüren lässt. Hier nun der zu lobende Artikel:

Stadt wollte Konten zu Unrecht pfänden

Für Jobcenter-Chef Dietmar Gutschmidt war es ein „unglaubliches Datenchaos“: Als seine noch junge Behörde vor nunmehr drei Jahren unüberschaubare Altlasten und ungezählte Karteileichen der Bundesagentur für Arbeit übernahm, um sich fortan in Allein-Regie den Hartz IV-Empfängern und Langzeitarbeitslosen in Essen zu widmen, fand sich in den Beständen eine Vielzahl dubioser und ungeklärter Rückforderungen von Leistungen. Nach heutiger Aktenlage ging es um rund 26.000 Fälle von angeblichen Überzahlungen an Hartz IV-Haushalte, erinnert sich Beate Behnke-Hahne, Chefin von Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt, noch heute.

Da stand eine echte Hausnummer im Raum, die nicht ohne Grund für einige politische Diskussionen sorgte: Wie die NRZ berichtete, sollten ausgerechnet die ärmsten Essener der Kommune mit einem Mal rund 20 Millionen Euro schulden. Dass die Stadt in nachvollziehbaren Fällen das Geld zurückforderte, war nur zwangsläufig und rechtens. Dass aber bei ungeklärten Gemengelagen ohne weitere Prüfungen selbst in bis zu acht Jahre alten Vorgängen das letzte Mittel der Zwangsvollstreckung angewandt wurde, war schlicht rechtswidrig. Das hat jetzt das zuständige Sozialgericht der Kommune Schwarz auf Weiß bescheinigt. Um es auf den Punkt zu bringen: Die Stadt wollte Konten pfänden lassen, ohne zu wissen, ob der betroffene Bürger überhaupt zahlungspflichtig war.

Nach den Urteilen musste die Behörde die Zwangsvollstreckungen einstellen, da sie nicht beweisen konnte, dass der Vollstreckung tatsächlich eine zugestellte Forderung zu Grunde lag, weiß Rechtsanwalt Jan Häußler.

„In zehn Verfahren hat die Stadt Schiffbruch erlitten“, sagt der Jurist, der mit seinen Klagen als nach seinen Angaben einziger Anwalt in Essen Neuland betrat. Nach den Entscheidungen des Sozialgerichts sei die Rechtslage jetzt eindeutig geklärt und für Betroffene dürfte es damit nicht mehr schwierig sein, anwaltliche Hilfe zur Abwehr unberechtigter Forderungen zu finden. „Die Richter entscheiden in diesen Fällen jetzt einheitlich“, weiß Häußler: „Mittlerweile liegt die Beweislast bei der Stadt.“

Dort ist man inzwischen auch schlauer und hat das fragwürdige Verfahren nach dem turbulenten Übergang in die so genannte Optionskommune modifiziert. Technisch sei es nun möglich, dass in zweifelhaften oder ungeklärten Fällen automatisch eine so genannte Mahnsperre greift, sagt Beate Behnke-Hahne. Zudem verzichte man auf Mahngebühren, um zusätzliche und unter Umständen kostspielige Verfahren um letztlich sechs Euro zu verhindern.

Der einleuchtende Hintergrund für diese Einsicht: Nach Angaben Häußlers haben die Sozialrichter nun auch die Möglichkeiten des Rechtsschutzes gestärkt, wenn von der Finanzbuchhaltung Mahngebühren erhoben werden. Die Stadt habe diese Zahlungsaufforderungen nicht mit einer so genannten Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Da sei es den Betroffenen häufig unklar, ob und wie sie sich dagegen wehren können. Während Behnke-Hahne in solchen Fällen einen klärenden Anruf beim Absender empfiehlt, gibt Anwalt Häußler in eigener Sache eine andere Empfehlung: Da es sich nach Auffassung des Gerichts um einen Verwaltungsakt handele, der anfechtbar ist, sei der Sozialrechtsweg eröffnet.

Klingt fast nach weiteren Klagen, wie Häußler meint: „mit erheblichen Folgekosten für die Stadt.“

Jörg Maibaum

Lob für den Artikel

Mit diesem Artikel hat die NRZ wieder einmal lobenswerterweise die Aufgabe wahrgenommen, die ihr in einer Demokratie als Teil der Medienlandschaft angedacht ist. Nämlich staatliche Organisationen, sprich Behörden, kritisch zu beobachten, zu überwachen und zu beurteilen. Dafür hat Herr Maibaum wirklich ein ausdrückliches Lob verdient.

Was die Menschen früher nur vermuten konnten, wissen sie seit der globalen Medienvernetzung genau: Nicht die Vernunft beherrscht die Realität, sondern der Wahnsinn.

© Wolfgang J. Reus (1959 – 2006), deutscher Journalist, Satiriker, Aphoristiker und Lyriker

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