Anspruch auf Mehrbedarf bei krankhaften Untergewicht

MehrbedarfIISGB II-Leistungsbeziehern kann bei krankhaftem Untergewicht ein Mehrbedarf zustehen

Bei krankhaftem Untergewicht kann ein Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung beim JobCenter geltend gemacht werden. So urteilte das Sozialgericht Gießen unter dem Aktenzeichen 22 AS 866/11 WA und traf damit eine richtungweisende Entscheidung.

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Keine Sippenhaft der Bedarfsgemeinschaft bei Sanktionen

SippenhaftDer gängigen Praxis, im Sanktionsfall die gesamte Bedarfsgemeinschaft in Sippenhaft zu nehmen, schiebt das Bundessozialgericht einen Riegel vor

Nachdem wir vor Kurzem über die drastisch gestiegene Anzahl der Sanktionen berichteten, möchten wir in diesem Zusammenhang auf ein kürzlich ergangenes BSG-Urteil, B 4 AS 67/12 R, vom 23. Mai 2013 hinweisen. Dieses Urteil schützt eine Bedarfsgemeinschaft vor Sippenhaft. Nehmen wir folgenden beispielhaften Fall an:

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Klagen und Widersprüche auf einem Allzeitrekordhoch

Neues Allzeithoch im August dieses Jahres bei Klagen und Widersprüche

Nach übereinstimmenden Presseberichten ist die Zahl der von der Bundesagentur für Arbeit registrierten Klagen und Widersprüche im August auf ein neues Allzeithoch geklettert. Noch nie seit der Einführung des Rechtskreises SGB II im Januar 2005 gingen in einem Monat so viele Widersprüche bei den JobCentern und Klagen bei den Sozialgerichten ein. Die konkreten Zahlen lauten: 63.526 Widersprüche und 13.391 Klagen.

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Interessantes Urteil des BSG zur Eingliederungsvereinbarung

BSGDas Bundessozialgericht (BSG) fällt ein interessantes Urteil zur Eingliederungsvereinbarung, mit einer deutlichen Signalwirkung

Das Urteil vom 14. Februar 2013 des BSG (B 14 AS 195/11 R) bezieht sich auf die Zulässigkeit und Dauer einer Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 3, 6 SGB II). Aus dem Urteil geht hervor, das ein Eingliederungsverwaltungsakt, der ohne Ermessenserwägungen eine von der gesetzlichen Regellaufzeit von sechs Monaten (gem. § 15 Abs. 1 Satz 3) abweichende Geltungsdauer von 10 Monaten anordnet, rechtswidrig ist.

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Frau Hannemann beschert Essen einen denkwürdigen Abend

Die Zuhörerinnen und Zuhörer verfolgten teils gebannt, teils fassungslos den Erfahrungen von Frau Hannemann

Die Veranstaltung Die Sanktionspraxis des Hartz IV Systems – Kritik nicht erwünscht? war trotz des schwülen Wetters am Freitag gut besucht. Laut Angaben der LINKEN, die zu der Veranstaltung eingeladen hatte, wohnten dieser ca. 70 Besucher bei.
Begrüßt wurden die Anwesenden durch Waltraut Steuer, Mitglied im Kreisvorstand DIE LINKE. Sie stellte kurz Frau Hannemann und Rechtsanwalt Jan Häußler vor, Fachanwalt für Sozialrecht und beratend tätig für den BG45.

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Energiesperre – DIE LINKE bietet zwei Veranstaltungen zum Thema

Wer mit der Begleichung seiner Stromrechnung in Verzug gerät, dem droht eine Energiesperre

Laut Bundesnetzagentur kam es 2011 in 312.000 Fällen zu einer Energiesperre. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger im Land können die Kosten für die Nutzung der elektrischen Energie nicht mehr tragen. Menschen mit geringen Einkommen trifft es genauso wie Bezieher von Leistungen nach SGB II. Ein normaler jährlicher Verbrauch von 2.000 kW/h kostet rund 50 Euro monatlich. Die derzeit im Regelsatz enthaltenen 20 Euro pro Monat decken den Betrag nicht ab. Also muss man entweder die fehlenden 30 Euro anderswo einsparen oder man bleibt dem Energieversorger die Rechnung schuldig.

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