Die Sozialstatistik ist ein wichtiger Indikator über den Zustand einer Volkswirtschaft und Gesellschaft. Deshalb wird seitens des Staates, der politischen Klasse und der Behörden nur allzu gerne alles dafür getan um die breite Öffentlichkeit über die tatsächlichen Zahlen der Sozialstatistik im Unklaren zu lassen. Hierbei gibt es willige Helfer, die etablierten, staatstreuen Medien (der sog. Mainstream). Dort tauchen die Zahlen zur Sozialstatistik nur „geschönt“ auf. Daher haben wir uns entschlossen, auch einmal auf alternative Medien aus dem freien Internet zu verweisen.
Wie das Sozialgericht Dresden heute durch eine Pressemitteilung bekannt gibt, besteht bei einer einmaligen Brennstofflieferung im Liefermonat kein ergänzender SGB II-Leistungsanspruch, wenn die Aufteilung der angefallen Kosten auf die Heizperiode ergibt, dass in keinem dieser in Frage kommenden Monate ein SGB II-Leistungsanspruch entsteht.
Eigentlich schade, dieses Urteil, denn es betraf eine Familie, die sich mit anderen Einkommensarten knapp über dem SGB II-Leistungsbedarf über Wasser hielt.
Das Attentat der WAZ geht in die zweite Runde. Wie wir schon in unserem vorherigen Artikel „Agonie“ berichtet haben, hat sich die WAZ mal wieder einen unterschwelligen Angriff auf die Solidargemeinschaft der SGB II-Leistungsberechtigten hier in Essen geleistet. In unserem Artikel werden wir die WAZ erneut ihres diskriminierenden Vorsatzes überführen. Wer noch mehr Hintergrundinformationen zu dem als Attentat zu bezeichnenden Artikel der WAZ erlangen möchte, sollte hier
Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit plant die Bundesregierung für 2016 eine deutliche Erhöhung des Wohngeldes um teilweise bis zu 200%. Eigentlich ein längst überfälliger Schritt, denn seit 2009 hatte es keine Erhöhung des Wohngeldes mehr gegeben. Insbesondere da seitdem die Mieten teilweise drastisch gestiegen sind.
Allerdings birgt diese Erhöhung eine nicht zu unterschätzende Gefahr für alleinerziehende Aufstocker.
LSG NRW nutzt 10 Jahre SGB II zur Selbstdarstellung
Anläßlich des zehnjährigen „Jubiläums“ der Einführung des SGB II kann das LSG NRW wohl der Versuchung nicht widerstehen; humorvoll mit mildtätiger Nachsicht betrachtet; Selbstbeweihräucherung zu betreiben.
Es sah sich genötigt, hierzu eine Presseerklärung herauszugeben, die eine Selbstdarstellung bietet, die absolut nichts mit der tatsächlich geübten prozessualen Realität zu tun.
Keinesfalls soll in Abrede gestellt werden, dass die einzelnen SozialrichterInnen in NRW eine abnorme Arbeitsbelastung haben und oftmals doch zu Gunsten von Leistungsberechtigten entscheiden. Weiterführend geht es ausschließlich um eine Stellungnahme zu den Aussagen des LSG in seiner Pressemitteilung.
Wer als Leistungsberechtigter nach dem SGB II über eine gesunde Portion Humor verfügt, bzw. meint, leidensfähig genug zu sein, kann dem Weiteren gerne folgen.
Wie manchem unserer Leser vielleicht aufgefallen ist, hat der Deutsche Gewerkschaftbund (DGB) eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung veröffentlicht, nach der der Eckregelsatz um bis zu 45,– € zu niedrig ausfällt. Hierzu hat die CDU nunmehr durch ihren „sozialpolitischen Sprecher“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stellung nehmen lassen. Wie zu erwarten war, verteidigt dieser den latenten Verfassungsbruch der CDU, deren verächtliche innere Haltung gegenüber Leistungsberechtigten nach dem SGB II nur zu gut bekannt und berüchtigt ist. Die CDU hat ja die Vorliebe, aus Opfern Täter zu machen. Jeder Erwerbslose ist ihrer Meinung nach ja selber Schuld an seiner Erwerbslosigkeit.
Desaster für Leistungsberechtigte – Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs
Am heutigen Mittwoch, den 04. Februar hat der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem AZ VIII ZR 175/14 ein für SGB II-Leistungsberechtigte vernichtendes Urteil gefällt, das tatsächlich ein Desaster für den Sozialstaat ist. Denn durch dieses Urteil wird der staatlichen Willkür der Sozialleistungsträger (JobCenter) ein weiteres Tor geöffnet.