Euro-Zeichen in den Augen – Erbschaft

EuroEuro-Zeichen in den Augen? Kurioser Erbschaftsfall bei Leistungsberechtigtem

Euro-, oder besser gesagt Dollarzeichen hatte wohl ein Leistungsberechtigter in den Augen, als er als langjähriger Leistungsbezieher eine Erbschaft machte. Dafür wurde er nun vom LSG Niedersachsen-Bremen indirekt doppelt zur Rechenschaft gezogen. Denn das LSG sieht u.a. bei einer Teilverwendung der Erlöse (Kauf von 277 Blue-Ray-Filmen für 5.800 Euro) aus dieser Erbschaft die Wahrscheinlichkeit eines Schadensersatzanspruches für das JobCenter nach § 34 SGB II (Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten) gegeben.

Das ist eine neue Entwicklung wohl auch im Hinblick und Vorgriff auf die anstehenden Rechtsverschärfungen im SGB II. Denn bisher war der § 34 SGB II so schwammig formuliert, dass es kaum möglich war, Ansprüche aus ihm heraus durchzusetzen. Eine Präzisierung (Verschärfung) des § 34 SGB II hat aber im Rahmen der anstehenden Änderungen des SGB II bei allen Beteiligten einen breiten Konsens gefunden. Daher ist davon auszugehen, dass diese auch umgesetzt wird.

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Rechtspfleger/innen – Kritik an ihnen durch offenen Brief

RechtspflegerRechtspfleger/innen – Offener, engagierter Brief

Rechtspfleger und -pflegerinnen in den Beratungshilfestellen der Amtsgerichte dienen in erster Linie dem Staat und nicht dem Bürger. Das ist schon lange hinlänglich bekannt. Dazu kommt das erklärte Ziel unseres sogenannten „Rechtsstaates“, Einkommensschwachen ihr Recht auf Recht zu nehmen, wie zahlreiche „Maßnahmen“ in der jüngsten Vergangenheit bewiesen haben.

Einem Rechtsanwalt aus Hagen ist nun der Kragen geplatzt und er hat einen offenen Brief verfasst, zu dessen Verbreitung wir beitragen wollen. Denn er skizziert vortrefflich die skandalösen Zustände in den Beratungshilfestellen der Amtsgerichte quer durch die Republik.

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Augsburg – Die Stadt und das Sozialticket

AugsburgAugsburg – Niederlage der Stadt vor dem VG und die zögerliche Umsetzung

Die Stadt Augsburg hatte vor dem Verwaltungsgericht Augsburg eine Schlappe kassiert. Wie noch vielleicht aus der spärlichen bundesweiten Berichterstattung in Erinnerung ist, war die Stadt Augsburg beim Sozialticket einen SGB II-Leistungsberechtigte diskriminierenden Weg gegangen. Denn das Sozialticket in Augsburg galt seit seiner Einführung im Sommer 2014 nur für Leistungsberechtigte nach dem SGX XII (Grundsicherung im Alter), sowie dem Asylbewerberleistungs- und Wohngeldgesetz. Dem hatte das Verwaltungsgericht Augsburg im Oktober 2014 ein Ende gesetzt und die Stadt Augsburg dazu verdonnert, diese diskriminierende Vorgehensweise zu „überdenken“.

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Wechsel der örtlichen Zuständigkeit – Umzug

WechselWechsel der örtlichen Zuständigkeit

Häufig gibt es beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit durch Umzug für SGB II-Leistungsberechtigte Probleme mit den involvierten JobCentern. Es gibt da so einiges abzustimmen und zu klären, was immer wieder zu Missverständnissen und Irritationen, ob gewollt oder nicht, führt.

Im Zusammenhang damit wollen wir als Hilfestellung und Argumentationshilfe auf einen Beschluss des SG Freiburg hinweisen, der zwar schon etwas älter ist, dennoch aber wichtige Grundaussagen enthält, die anderenorts nicht mal so eben vom Tisch gewischt werden können. Er verdeutlicht nämlich die gesteigerte Sorgfaltspflicht beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit des „bisherigen“, bzw. ursprünglichen Trägers.

Zwar betraf dieser Beschluss zum Wechsel der örtlichen Zuständigkeit einen Fall aus dem Rechtskreis des SGB XII, da es aber mehr oder weniger gleichlautend zum SGB II ist, kann dieser Beschluss auch bei ähnlich gelagerten Fällen im Rechtskreis des SGB II vorgebracht werden.

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Kinderarmut – Erste Reaktionen auf die Studie

KinderarmutReaktionen auf Studie zur Kinderarmut

Das die ersten Reaktionen auf die Bertelsmannstudie zur Kinderarmut in Deutschland nicht von der Politik kommen, war eigentlich logisch und plausibel. Dafür kontern zuerst die Sozialverbände und fordern weitreichende Konsequenzen aus dieser Studie zur Kinderarmut. Aber es sind auch vernünftige Stimmen aus der Mainstreampresse zu vernehmen. Anscheinend reizt das Thema die Gemüter. Nur leider reicht reizen nicht aus, um diese katastrophalen und skandalösen Zustände zu bekämpfen. Hier ist neben der Politik auch die gesamte deutsche Gesellschaft aufgerufen, für Abhilfe zu sorgen, denn Kinder sind unsere Zukunft.

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Kinder in Armut – Erschreckende Zahlen

KinderKinder in Armut u.a. in Mülheim a.d. Ruhr und die Auswirkungen

Arme und unterentwickelte Kinder sind mittlerweile ein bundesweites Desaster und Armutszeugnis par excellence für die Politik. Dazu hat die Bertelsmannstiftung heute in Zusammenarbeit mit der Stadt Mülheim und der Uni Bochum eine Studie zu Thema Kinderarmut veröffentlicht. Diese Studie enthält Zahlen, die eigentlich als ein verzweifelter Weck- und Hilferuf an die gesamte deutschen Politik zu verstehen sind. Aber wie so oft, wird auch dieser garantiert ungehört verhallen.

Obwohl z.B. Mülheim eine der wohlhabendsten Städte im Revier ist, sind dort 28% aller unter sechsjährigen Kinder dieser Studie nach arm und unterentwickelt. Ein verstörendes Bild, was sich dort abzeichnet.

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Brandenburg – Rot-Rot muss Abbitte leisten

BrandenburgBrandenburg – Rot-rote Regierung muss Abbitte leisten

In Brandenburg muss laut einem Bericht der „Märkischen Allegmeinen“ die rot-rote Regierung regelrecht Abbitte leisten. Hintergrund ist eine parlamentarische Anfrage aus dem Potsdamer Landtag an die dortige Sozialministerin Diana Golze (Linke) zu zehn Jahren SGB II in Brandenburg. Das, was die Ministerin selbst im Mainstream dazu einräumen musste, ist ein ausgewiesenes Armutszeugnis für die etablierte Politik in „diesem, unseren Lande“. Man darf nicht vergessen: 2003 haben auch die Bundesländer mehrheitlich für die Einführung des SGB II gestimmt! Und im Vermittlungsausschuss vorher dafür gesorgt, dass der § 10 SGB II in seiner heutigen Form aufgenommen wurde.

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