Euro-Zeichen in den Augen? Kurioser Erbschaftsfall bei Leistungsberechtigtem
Euro-, oder besser gesagt Dollarzeichen hatte wohl ein Leistungsberechtigter in den Augen, als er als langjähriger Leistungsbezieher eine Erbschaft machte. Dafür wurde er nun vom LSG Niedersachsen-Bremen indirekt doppelt zur Rechenschaft gezogen. Denn das LSG sieht u.a. bei einer Teilverwendung der Erlöse (Kauf von 277 Blue-Ray-Filmen für 5.800 Euro) aus dieser Erbschaft die Wahrscheinlichkeit eines Schadensersatzanspruches für das JobCenter nach § 34 SGB II (Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten) gegeben.
Das ist eine neue Entwicklung wohl auch im Hinblick und Vorgriff auf die anstehenden Rechtsverschärfungen im SGB II. Denn bisher war der § 34 SGB II so schwammig formuliert, dass es kaum möglich war, Ansprüche aus ihm heraus durchzusetzen. Eine Präzisierung (Verschärfung) des § 34 SGB II hat aber im Rahmen der anstehenden Änderungen des SGB II bei allen Beteiligten einen breiten Konsens gefunden. Daher ist davon auszugehen, dass diese auch umgesetzt wird.