Heizkostennachforderung – Urteil des SG Kiel dazu
Die Sozialberatung Kiel weist auf ein Urteil des SG Kiel zum Thema Heizkostennachforderung und deren Übernahme durch das JobCenter hin, das wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen.
Nach diesem Urteil muss das JobCenter eine Heizkostennachforderung auch dann übernehmen, wenn diese auf einer Verbrauchsschätzung beruht. Allerdings ist dabei die Voraussetzung, dass die angefallenen Kosten einem zivilrechtlich unbestrittenen Anspruch entstammen sind und „angemessen“ sind. An dieser Stelle der Hinweis, dass es sich bei der „Angemessenheit“ zwar um einen sog. unbestimmten Rechtsbegriff handelt, dieser jedoch gemäß der ständigen Rechtssprechung voll der gerichtlichen Kontrolle unterliegt. Dieses Urteil hebt das wieder einmal hervor.