Langzeitarbeitslose in Nordrhein-Westfalen

LangzeitarbeitsloseLangzeitarbeitslose in NRW – Ein neues Wunder?

Langzeitarbeitslose im Wunderland. So könnte man geneigt sein, zumindest versuchsweise humorvoll eine Initiative der NRW-Landesregierung zu umschreiben.

Denn voller Pathos und mit stolzgeschwellter Brust in einer Art Selbstbeweihräucherung legt die rot-grüne Landesregierung einen „Plan“ für die Förderung von Langzeitarbeitslosen in diesem, unseren Land vor. Welcher als Reaktion auf die Pläne von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles zur „Mittelumschichtung“ zugunsten Langzeitarbeitsloser zu sehen ist.

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Mittelzusagen an die JobCenter werden reduziert

MittelzusagenMittelzusagen werden gekürzt

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will die Mittelzusagen an die JobCenter für die Förderung und Qualifikation von „normalen“ Leistungsberechtigten in den nächsten drei Jahren um 750 Millionen Euro kürzen.

Damit wird wohl dann ein Zustand erreicht, den man fast auch offiziell als das Ende des Prinzips Fördern bezeichnen könnte. Und ob das angekündigte Programm für die sog. „schwervermittelbaren“ Leistungsberechtigten tatsächlich greifen wird, darf aus Erfahrung heraus bezweifelt werden.

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Prozent – Wenn Zahlen anonymisieren

ProzentWieviel Prozent bedeuten in der Realität was?

Die Frage, was hinter den Zahlen in Prozent steht, drängt sich einem unbewusst auf, wenn man die neuste Studie des Instituts für Arbeit (IAB) liest. Im Auftrag der Bertelsmannstiftung hat das IAB untersucht, wie sich ein SGB II-Leistungsbezug (Hartz IV-Bezug) der Eltern auf deren Kinder auswirkt. Zwar ist es schon als Hohn zu bezeichnen, dass ausgerechnet die Bertelsmannstiftung als Verfasserin des SGB II diese Studie veranlasst hat, jedoch bringt sie ernüchternde Zahlen auf den Tisch. Die verdeutlichen wie stark Kinderarmut in Deutschland tatsächlich verbreitet ist und was für Konsequenzen sie für die betroffenen Kinder hat.

Wir haben zwar bereits des Öfteren über das Thema Kinderarmut berichtet, jedoch kann es einfach nicht oft genug angeprangert werden. Wieviele wissenschaftlich fundierte Studien müssen denn noch veröffentlicht werden, bevor sich endlich etwas ändert?

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BA versagt bei der Vermittlung Ihrer „Kunden“

BADie Bundesagentur für Arbeit (BA) versagt auf ganzer Linie bei der Vermittlung

Das die BA nicht besonders gut bei der Vermittlung Ihrer Kunden (sprich Erwerbslosen) ist, kann man ja beinahe schon als gängiges Allgemeinwissen bezeichnen. Das sie das nun auch offiziell im Rahmen einer Statistik selbst einräumt, ist einfach nur herrlich „erfrischend“.

Wir bitten uns diese Anspielung von Zynismus nachzusehen, denn ansich ist das ein Armutszeugnis. Die Statistik zeigt eindeutig, dass es Erwerbslosen eher aus eigener Kraft gelingt, eine neue Beschäftigung zu finden, als das sie von der BA erfolgreich vermittelt werden.

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Leistungen nach dem SGB II – Allzeithoch

LeistungenLeistungen nach dem SGB II (Hartz-IV-Leistungen) auf einem Allzeithoch

All die Jahre wieder kommt die frohe Botschaft über die Höhe der durchschnittlichen Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) je Leistungsberechtigtem in die Propagandamaschinerie. So auch jetzt erneut für 2014 und Januar 2015. Damit auch noch dem letzten, vermeintlich verblendeten Volksgenossen vor die Augen geführt wird, wofür er knüppeln geht. Weil unser ach so armer Staat ja diese ganzen „Sozialschmarotzer“ mit durchfüttern muss.

Das in Wahrheit hinter diesen Zahlen unendlich viele menschliche Dramen und Schicksale stehen, wird durch solch nüchterne Zahlen vielfach einfach ausgeblendet.

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Meldeversäumnis – Wegweisendes BSG-Urteil

MeldeversäumnisAufrechenbarkeit von Sanktionen wegen Meldeversäumnis

Das Bundessozialgericht hat mittels Terminbericht ein wegweisendes Urteil zu der Aufrechnung von Sanktionen wegen Meldeversäumnissen bekannt gegeben.

Nach diesem Urteil ist es unzulässig, dass JobCenter innerhalb kurzer Zeit serienweise gleichlautende Meldeaufforderungen erlassen, um dann bei Nichtwahrnehmung fortlaufend aufrechnend wegen Meldeversäumnis zu sanktionieren. Das BSG deckelt die Sanktionsfähigkeit auf drei hintereinander gleichlautende Meldeaufforderungen, die seitens der/des Leistungsberechtigten nicht wahrgenommen wurden.

Nach Ansicht der 14ten Kammer des BSG verfehlen mehr als drei gleichlautende aufeinanderfolgende Meldeaufforderung das Prinzip des Förderns. Einen kleinen Wermutstropfen beinhaltet das BSG-Urteil aber dennoch. Dazu mehr weiter unten.

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Alleinerziehendenzuschlag – Urteil

AlleinerziehendenzuschlagAlleinerziehendenzuschlag kann trotz erneuter Heirat weitergewährt werden

Zum Thema Alleinerziehendenzuschlag gibt es zahlreiche Sozialgerichtsurteile. Aktuell hat das SG Osnabrück dazu ein Urteil veröffentlicht, was zwar noch nicht rechtskräftig ist, jedoch aus der Masse der anderen Urteile zu dieser Rechtsfrage deutlich herausragt.

Nach diesem als richtungsweisend zu bezeichnenden Urteil muss unter gewissen und bestimmten Voraussetzung der Alleinerziehendenzuschlag auch bei einer erneuten Heirat der / des Alleinerziehenden weiter gewährt werden. Zwar hat das SG Osnabrück hierbei enge Grenzen definiert, es ist aber deutlich geworden, dass auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen ist.

Die Kernaussage des Urteils kann wie folgt dargestellt werden: Auch bei einer erneuten Heirat hat das JobCenter im Einzelfall im Rahmen seiner gesetzlich verankerten Amtsermittlungspflicht zu prüfen, ob es Gründe dafür gibt, den Alleinerziehendenzuschlag weiterhin zu gewähren.

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