Beratungshilfe – Verfassungsbeschwerde erfolgreich

BeratungshilfeBeratungshilfe – Verfassungsbeschwerde erfolgreich

Das BVerfG hat einer Verfassungsbeschwerde zum Thema Beratungshilfe stattgegeben, die durchaus auch Signalwirkung für SGB II-Leistungsberechtigte hier in Essen hat. Wie manche unserer Leser sich vielleicht entsinnen können, hatten wir über dieses leidige Thema bereits berichtet.

Aus der Entscheidung des BVerfG ergibt sich, dass Rechtspfleger in den Amtsgerichten nicht mehr einfach so Hilfesuchende unter Verweis auf andere Beratungshilfeangebote „wegschicken“ können. Vielmehr muss der/die RechtspflegerIn formal und schriftlich über jeden Antrag entscheiden.

Da vorallendingen sich bisher das Amtsgericht Essen-Steele mit der Verfahrensweise des „Wegschickens“ hervorgetan hat, dürfte dem nun ein Ende gesetzt sein.

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Landessozialgericht RP – Genialer Beschluss

LandessozialgerichtLandessozialgericht Rheinland-Pfalz – Aktueller Beschluss

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat gestern einen wegweisenden Beschluss in einem ER-Verfahren veröffentlicht, der eindeutig Signalwirkung hat. Wir betonen, dass es sich dabei zwar nur um die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gehandelt hat, jedoch sind die Beschlussbegründungen von besonderer Tragweite.

Denn sie zeigen auf, dass es zumindest in Teilen der höherinstanzlichen Sozialgerichtsbarkeit erhebliche Zweifel an der Praxis der JobCenter gibt, Leistungsberechtigte ohne entsprechende Vorkenntnisse gegen ihren Willen per Dekret zur ausbeuterischen Zwangsarbeit in der Kinder- und Seniorenbetreuung zu zwingen.

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Arbeitslosenversicherung – Ein nutzloses Instrument?

ArbeitslosenversicherungArbeitslosenversicherung entwickelt sich mehr und mehr zum Papiertiger

Im Nachgang zu unserem letzten Artikel wollen wir uns dem Thema Arbeitslosenversicherung und Leistungen aus ihr widmen. Denn nach gleichlautenden Pressemeldungen bekam im vergangenen Jahr jeder Vierte, der erwerbslos wurde, keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung in Form des ALG I, sondern rutschte direkt in den SGB II-Leistungsbezug.

Konkret betroffen davon waren nach den Angaben des Bundesarbeitsministeriums 625.000 Menschen. Diese Zahl muss man sich erst einmal bewußt auf der Zunge zergehen lassen. Denn daraus resultiert die Frage, ob die Arbeitslosenversicherung tatsächlich noch eine Schutzfunktion hat?

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Nachbetreuung – Neues bürokratisches Monster

NachbetreuungNachbetreuung ehemaliger Leistungsberechtigter soll „verbessert“ werden

Nach übereinstimmenden Presseberichten plant Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, die „Nachbetreuung“ ehemaliger Leistungsberechtigter zu verbessern. Hintergrund ist der sog. Drehtüreneffekt. Der besagt, dass eine Vielzahl Leistungsberechtigter, die einen Job gefunden hat, bereits nach kurzer Zeit wieder im Leistungsbezug landet.

Für die Nachbetreuung soll eigens eine Rechtsgrundlage im SGB II geschaffen werden.

Hier muss man sich dann allen Ernstes fragen, ob denn Schwachsinn Sünde sein kann. Denn es ist der falsche Lösungsansatz.

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Gotha – Sozialgericht ruft Karlsruhe an

GothaSG Gotha legt BVerfG Beschlussvorlage vor

Das Sozialgericht Gotha hat als bundesweit erstes Sozialgericht anscheinend beim Bundesverfassungsgericht eine konkrete Normenkontrollklage erhoben, weil es Sanktionen gegen SGB II-Leistungsberechtigte für verfassungswidrig einstuft.

Da es in der Presselandschaft massenweise regelrecht euphorische und marktschreierische Artikel dazu gibt, wollen wir an dieser Stelle die Erwartungen bewußt etwas dämpfen.

Denn Karlsruhe hat sich in der Vergangenheit als nicht besonders leistungsberechtigtenfreundlich erwiesen und hat zahlreiche Verfassungsbeschwerden gegen Sanktionen im Bereich des SGB II regelrecht abgeschmettert.

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Schwarzarbeit – Zahl der Ahndungen stieg 2014 leicht

SchwarzarbeitSchwarzarbeit im SGB II-Leistungsbezug

Die Schwarzarbeit bei SGB II-Leistungsbezug nimmt laut einem Geheimbericht der Bundesagentur für Arbeit wieder leicht zu. Das dieser Bericht zur Schwarzarbeit ausgerechnet mal wieder exklusiv nur der Bild-Zeitung zugespielt wurde, verdeutlicht die Absicht, die hinter der Veröffentlichung dieses Berichtes steckt. Denn die Bild ist ja bekannt dafür, entsprechend reißerisch über solche Themen zu berichten. Zudem passen sie bestens in das Weltbild der Leserschaft und finden so als stigmatisierendes Vorurteil Eingang in eine breitere Öffentlichkeit.

Unabhängig davon kann man aber nicht verleugnen, dass es sich in solchen Fällen um Sozialbetrug handelt, was bei Weitem kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Straftat, die eine entsprechende Ahndung nach sich zieht.

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Alles hört auf mein Kommando – Diesmal nicht

allesAlles hört auf mein Kommando trifft diesmal wohl nicht zu!

Angela Merkel hat ja normalerweise den absoluten Führungsanspruch und als Bundeskanzlerin die sog. Richtlinienkompetenz, mit der sie alles „vorgeben“ kann.

Nur diesmal sieht es danach aus, als wenn sie nicht alles auf eine Karte setzt und ihr berühmt-berüchtigtes „Machtwort“ spricht.

Denn nach übereinstimmenden Pressemeldung ist die Rechtsvereinfachung im SGB II (eigentlich Rechtsverschärfung) vorläufig auf Eis gelegt worden. Wie war das mit dem Spruch „Alles für die Katz?!?“.

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