Nachhilfe für Schüler – aktueller Beschluss dazu
Am 18. Dezember 2014 veröffentlichte das Sächsische Landessozialgericht unter dem AZ L 2 AS 1285/14 B ER einen sehr interessanten und wegweisenden Beschluss zum Thema Nachhilfe bei BuT-Mitteln. Diesen wollen wir unseren Lesern nicht vorenthalten, da wir wissen, dass es auch hier in Essen genug Betroffene gibt. Und das JobCenter Essen nur zu gerne Leistungen aus den BuT-Mitteln; insbesondere auch für Nachhilfe von Schülern; verweigert. Da die Stadt Essen das dafür vom Bund stammende Geld lieber in die kommunale Haushaltssanierung „investiert“. Und dabei vergisst, dass die BuT-Mittel eine Investition in die Zukunft sind.