Regeln muss es für alle geben. Auch für diejenigen, die in Essen über die Zahlungen an Leistungsberechtigte nach SGB II – Hartz4-Bezieher – entscheiden.
Intern dienen solche Dienstanweisungen den Sachbearbeitern des JobCenters der Stadt Essen zur Entscheidungsfindung und sorgen dafür, dass vergleichbare Fälle auch einheitlich gehandhabt werden. Intern sollen solche Regelungen nach dem Willen des Gesetzgebers jedoch nicht bleiben, deshalb hat jeder Bürger das Recht, nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen die Veröffentlichung geeigneter Informationen von der Verwaltung zu verlangen. Hierzu hat die Verwaltung dann in der Regel einen Monat Zeit. Weiterlesen