Hartz4 – Dienstanweisungen in Essen

Regeln muss es für alle geben. Auch für diejenigen, die in Essen über die Zahlungen an Leistungsberechtigte nach SGB II – Hartz4-Bezieher – entscheiden.

Intern dienen solche Dienstanweisungen den Sachbearbeitern des JobCenters der Stadt Essen zur Entscheidungsfindung und sorgen dafür, dass vergleichbare Fälle auch einheitlich gehandhabt werden. Intern sollen solche Regelungen nach dem Willen des Gesetzgebers jedoch nicht bleiben, deshalb hat jeder Bürger das Recht, nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen die Veröffentlichung geeigneter Informationen von der Verwaltung zu verlangen. Hierzu hat die Verwaltung dann in der Regel einen Monat Zeit.

Bereits im Dezember habe ich bei der Stadt Essen einen entsprechenden Antrag auf Veröffentlichung der Regelungen gestellt, die ab dem 01.01.2012 für die Bearbeitung von Anliegen Leistungsberechtigter im Hartz4-Bezug gelten. Sowohl für die Beratungspraxis als auch für die Betroffenen ist es wichtig, die Art und Weise, wie die Dinge zukünftig beim neuen zugelassenen kommunalen Träger, der Optionskommune Essen, gehandhabt werden, zu kennen.

Mit Post vom 05. Januar 2012, am letzten Tag der gesetzlichen Monatsfrist, ist eine erste Reaktion der Stadt Essen erfolgt. In der übersandten Zwischennachricht treten erstaunliche Dinge zu Tage. Angeblich ist ein großer Teil der beantragten Informationen bereits so veröffentlicht, wie er für die Sachbearbeitung in der Stadt Essen genutzt werden soll. Man verwende die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Diese stünden im Internet. So weit, so wahr, so erstaunlich. Schließlich hat Essen den Weg zur Optionskommune, also einer Stadt, die sich im Alleingang um Vermittlung und Betreuung von Hartz4-Berechtigten kümmert – ohne die Bundesagentur für Arbeit – gewählt, weil man dort überzeugt ist, es alleine besser zu können.Zu dieser Ansicht der Stadt Essen passt es schlecht, wenn nach geraumer Vorlaufzeit mitgeteilt wird, dass man weiter nach den internen Regelungen der Bundesagentur verfahre. Was genau macht die Stadt Essen besser, wenn sie die Dinge noch nicht einmal anders macht?

Wenn in der Zwischennachricht davon die Rede ist, dass noch geprüft werde ob „ergänzende Regelungen des JobCenter Essen ebenso Öffentlichkeitsgehalt besitzen und wenn ja, wie sie dann öffentlich gemacht werden“, dann kann man dies nur noch schwer ernst nehmen. Die gesamten Regelungen zu den Kosten der Unterkunft, sprich Miete, sind und waren bereits zuvor den Regelungen der Stadt Essen unterworfen. Hierzu gibt es keine nennenswerten Regelungen der Bundesagentur.

Mehr Öffentlichkeitsgehalt, jedenfalls für die Betroffenen, geht nicht. Zur Frage, wie man veröffentlicht, drängt sich das Internet geradezu auf. Weit interessanter ist die Frage nach dem „Wann?“ Die gesetzliche Frist zur Veröffentlichung ist bereits verstrichen und dieser Umstand kann auch nicht damit entschuldigt werden, dass man von organisatorischen Problemen, deren nötige Bewältigung seit Monaten bekannt war, überrascht wurde. Auch Weihnachten und der Jahreswechsel kamen nicht überraschend. Nach hiesiger Kenntnis finden sie jedes Jahr statt.

Rechtsanwalt Carsten Dams

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6 Antworten zu Hartz4 – Dienstanweisungen in Essen

  1. Sachbearbeiter sagt:

    Es gibt derzeit tatsächlich nicht mehr Anweisungen, als von Herrn Stebner benannt. Mit der vielzitierten Software-Umstellung der letzten Wochen wurde auch die Hardware weitreichend ausgetauscht- und fast alle Informationen sind derzeit nicht mehr da.

    Zugriffsrechte auf die Ordner mit den Arbeitsstandards wurden nicht vergeben. Es gibt also derzeit keine Arbeitsstandards außer den von der BA herausgegebenen.

    Ob das einer der vielen Punkte ist, welcher bei der -wie ich sie gerne nenne- Hopplahopp-Option mal eben „vergessen“ wurde oder gerade alle Standards neu von der Stadtverwaltung aufgelegt werden, entschwindet in einem schwarzen Loch.

    Eine Folge aus meiner Sicht:

    KDU-Senkungsaufforderungen sind ohne gültigen, nachlesbaren Arbeitsstandard nicht durchzuführen. Jeder SB sollte sich diesbezüglich weigern, die Beamten von ihrer Remonstrationspflicht Gebrauch machen.

    Die hier veröffentlichten Telefonlisten sind hoffnungslos veraltet. Vielleicht könnte man später aus der Neuauflage des Stadt Essen-Telefonbuchs die neuen Nummern beziehen. Mit dem Umbau zum Stadtamt 56 fangen nun alle Jobcenter-Nummern mit 88 (Stadtverwaltung) und 56 an. Welche Durchwahlen sich dann dahinter verbergen, ist auch noch nicht raus. Mir ist noch kein aktuelles Gesamtverzeichnis, welches über eine vorläufige Liste hinaus geht, bekannt.

    • Zuerst einmal Danke ich für den – völlig zutreffenden – Hinweis auf die Telefonlisten. Diese sind tatsächlich nicht mehr geltender Sachstand.

      Bedenkt man den Inhalt Ihres Postings steht eines fest: Es gibt Arbeitsstandards und diese müssen dann auch veröffentlicht werden. Wenn diese selbst den „Sachbearbeitern“ und ich unterstelle zunächst mal Ihre „Echtheit“ – nicht zur Verfügung stehen, dann ist das umso schlimmer.

      Woran soll sich die interessierte Öffentlichkeit und auch die im Sozialrecht Beratenden oder Betroffenen orientieren, um die von der Stadt Essen vertretenen und in den Arbeitsstandards umgesetzten Rechtsansichten zu erfahren?

  2. Alosio sagt:

    Hallo bei wem kann ich mich beschweren außer bei dem Teamleiter???

    • Tanja Gwiasda sagt:

      Beschweren beim Bürgermeister.
      Optionskommune heisst, dass die Kontrolle jetzt die Kommune hat und nicht mehr die Bundesagentur für Arbeit.

  3. Julia (6. Monat schwanger) sagt:

    Guten Abend Herr Dams,

    zu erst eine kurze Info zu mir:

    ich befinde mich in einer Umschulung zur Kauffrau für Bürokommunikation in Form einer Maßnahme über das JobCenter und mache zur Zeit ein vollzeit Praktikum unentgeldlich 38,5 Stunden die Woche.

    Mein Anliegen:

    Ich hatte heute einen Termin im JobCenter Essen (Nord) um ein Wohnungsangebot vorzulegen welches über angemessene Mietkosten verfügt (282,70€ für zwei Personen), ich wohne zur Zeit in einer 40m² Wohnung – 2 Zimmer, das stellen von Kinderbett und Wickelkomode und co. ist auf diesem kleinen Raum nicht möglich und ich war bisher immer auf dem Kenntnisstand das mir als Alleinstehende Person 45m² zustünden.

    Nun hat sich der Sachbearbeiter auf Arbeitsanweisungen berufen in denen steht das für zwei Personen, (in dem Falle für mich und meine ungeborene Tochter) eine mindest Wohnfläche von 40m² bestünde (30m² für mich + 10m² für mein Kind) … und das durch diese Tatsache, dass meine wohnung 0,18m² über den Mindestanforderungen liegt, ein Umzug nicht als notwendig erachtet wird.

    (Ich entgegnete ihm mit der Frage ob er mir bitte vorlegen könne auf welche gesetzliche Grundlage sich das stützt damit ich den Sachverhalt nachvollziehen kann. Darauf hin bekam ich die Antwort das er mir diese Arbeitsanweisung nicht ausdrucken dürfte aber er vermerkt das so in der Verhandlungsniederschrift. Er müsse mir ja garnicht entgegen kommen indem er die laufenden Mietkosten für die gewünsche Wohnung übernimmt und auch das Darlehen für die Kaution wäre nur eine Gefälligkeit da das JobCenter dieses Geld ja zurück gezahlt bekommt.)

    Nach stunden langem suchen habe ich nun in den KdU Richtlinien von 2010 für die Stadt Essen einen Absatz gefunden in dem genau diese Mindestgrößen angegeben sind. Jedoch gelten die Bestimmungen wenn ich es richtig verstehe für eine Wohn Zweckgemeinschaft, die ich mit meinem eigenen Kind nicht bilden KANN, weil es mein eigenes Kind ist welches nicht erwerbsfähig ist und mit dem ich keine Eheähnliche gemeinschaft oder sowas bilde.

    Nun komme ich mir erstrecht diskriminiert und seelisch misshandelt vor. Wie kann mein eine hoch schwangere, zukünftig alleinerziehende Mutter so behandeln? Ich empfinde das als diskriminierend und habe das Gefühl, das auf Teufel komm raus, fadenscheinige Gründe für Kostenersparnisse gesucht werden, die auf dem Rücken meines ungeborenen Kindes ausgetragen werden.

    Mein Nachbar ist Kiffer hat regelmässig seine Junkiefreunde zu besuch die bis in die frühen morgen Stunden Theater machen, weshalb ich schon mehrfach die Polizei gerufen habe. Mal abgesehen von der angeblich ausreichenden m² meiner jetzigen Wohnung, halte ich das Wohnumfeld in dem ich lebe für eine Gefährdung des Kindswohls.

    Ich werde am Montag zu einer offenen Rechtsberatungsstelle gehen in der Hoffnung dort Hilfe zu bekommen.

    Dennoch habe ich die Hoffnung hier vorab eine Auskunft zu bekommen wie meine Chancen stehen die gewünschte Wohnung doch genehmigt zu bekommen.

    Bis jetzt wurde mir nur ein Kompromiss angeboten, das heißt: laufende Mietkosten werden übernommen die Kaution würde in Form eines Darlehens übernommen, Umzugskosten und Renovierungskosten muss ich aus eigener Tasche zahlen.

    Ich hoffe Sie können mir weiter helfen.

  4. Guten Tag Julia,

    aufgrund des geschilderten Sachverhalts gehe ich davon aus, dass wir mittlerweile bereits anderweitig Kontakt haben. Auf Ihre Mail komme ich zeitnah zurück.

    Mit freundlichen Grüßen

    Carsten Dams