Leistung für Alleinerziehende wegen Schwangerschaft vollständig eingestellt
Eine studierende Mutter, die mit ihrem achtjährigen Sohn zusammen lebt und auf Leistungen des Jobcenters Essen für den Sohn angewiesen ist, gab gegenüber der Behörde an, dass sie schwanger sei, da sie den Mehrbedarf für werdende Mütter und die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt erhalten wollte. Doch anstatt der ihr zustehenden Leistungen verfügte das Jobcenter kurzer Hand am 29.01.13 die vollständige vorläufige Leistungseinstellung ab Februar, sodass die Mutter zunächst am Bankautomaten feststellen musste, dass die Existenzsicherung fehlt und erst Tage später die Begründung hierfür schriftlich erhielt. Weiterlesen