Kein Mehrbedarf für stillende Mütter?

MehrbedarfStillende Mütter sind vom Mehrbedarf ausgeschlossen

Zum Thema Mehrbedarf und stillende Mütter hat das Hessische Landessozialgericht (LSG) eine kuriose Entscheidung getroffen.

Eine stillende Mutter verwies in der der Entscheidung zugrunde liegenden Klage darauf, dass stillende Mütter in den ersten vier Monaten nach der Geburt des Kindes einen um 635 kcal erhöhten Energiebedarf hätten. Und begehrte daher einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 2 bis 6 SGB II. Ihre Klage begründete die Frau damit, dass eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung dahingehend vorliegen würde, dass zwar schwangeren Frauen ein gesetzlich anerkannter Mehrbedarf zugestanden würde, aber stillenden Müttern eben nicht. Zuvor hatte das JobCenter Wiesbaden ihren Antrag auf Mehrbedarf abgelehnt.

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Jugendbett gehört zur Erstausstattung

JugendbettEin Jugendbett gehört unter bestimmten Voraussetzungen zur Erstausstattung

Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in einem Grundsatzurteil am 23.05.2013 unter dem Az: B 4 AS 79/12 R.

Voraussetzung jedoch dafür ist, dass das Kinderbett zu klein geworden ist und durch ein Jugendbett ersetzt werden muss. Eine Neuanschaffung aus weiteren Gründen, so z.B. aus Geschmacklichen, fällt nicht unter dieses Urteil. Diese stellen eine sog. Ersatzbeschaffung dar, die aus dem Eckregelsatz zu bestreiten ist. Dafür sind aktuell aber nur 5,10 € monatlich anteilig im Regelsatz vorgesehen. So bleibt dann meistens nur der Weg, beim JobCenter ein Darlehen für die Ersatzbeschaffung eines Jugendbettes zu stellen.

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Tarnen und Täuschen nach Alt (BA)

TarnenTarnen und Täuschen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Herr Heinrich Alt dürfte bekannt sein. Falls nicht, er ist seines Zeichens zuständiges Vorstandsmitglied der BA für SGB II-Angelegenheiten. Als dieser betätigt er sich bei der Vorstellung einer neuen Statistik, vorsichtig ausgedrückt als Magier und Hellseher.

Wie lautet der bekannte Spruch zu Statistiken? Logisch, traue keiner Statistik, die du nicht selber gefälscht hast.

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Ist der Ruf erst ruiniert, lebt’s sich gänzlich ungeniert

RufRuf oder Leumund – Was bedeutet der schon?

Wohl aufgrund des politischen und öffentlichen Druckes sahen sich die Herren Renzel (Sozialdezernent) und Klieve (Stadtkämmerer) genötigt, erneut medial Stellung zu dem BuT-Skandal in Essen zu nehmen. Dabei verbreiteten sie nur Halbwahrheiten.

Anscheinend schrecken sie bei ihren Rechtfertigungsversuchen vor nichts mehr zurück.

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Nichtanwendbarkeit des Heizspiegels

NichtanwendbarkeitNichtanwendbarkeit des bundesweiten Heizspiegels

Wie wir schon in unserem Beitrag Heizspiegel für das Jahr 2013 veröffentlicht berichteten, beginnt langsam aber sicher ein Umdenkprozess in der Sozialgerichtsbarkeit. Denn bisher wurde das BSG-Urteil zu der Anwendbarkeit des Heizspiegels von den meisten Sozialgerichten beachtet.

Zudem wiesen wir bereits darauf hin, dass der individuelle Heizwert einer Wohnung einfach von zu vielen Faktoren abhängig ist, als das eine pauschalisierte Berechnung der tatsächlichen Heizkosten angebracht ist. Und somit zu einer Nichtanwendbarkeit des Heizspiegels führen kann.

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Zwangsbehandlung (Psychiatrische) per EGV rechtswidrig

ZwangsbehandlungKeine Zwangsbehandlung per EGV – Justitia war mal nicht blind und mundtot

Wie Norbert Herrmann von BO-Sozialberatung aufmerksam macht, hat Frau Rechtsanwältin Luisa Milazzo aus Leipzig vor dem Sozialgericht Schleswig einen Beschluss AZ S 16 AS 158/13 ER im Rahmen eines Eilverfahrens erstritten, welcher durchaus als wegweisend einzustufen ist.

In dem konkret verhandelten Fall hatte es das JobCenter Schleswig einem Leistungsberechtigten in einem Eingliederungsverwaltungsakt zur Auflage gemacht, sich zur Verbesserung seiner Erwerbsfähigkeit in eine Psychotherapie zu begeben.

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Energiearmut – Wohin treibt sie uns noch?

EnergiearmutEnergiearmut – Ein Thema das uns immer mehr trifft

Die vergangenen Tage tickerte es durch die Nachrichten. Die EEG-Umlage steigt ab kommendem Jahr auf 6,240 Cent pro kWh.

Dies gaben die vier deutschen Stromnetzbetreiber am 15. Oktober mittels einer Pressemitteilung bekannt. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einer Steigerung um 20%. In Zahlen um 0,963 Cent je Kilowattstunde.

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