Nebenverdienst – JobCenter Essen wird aktiv!

NebenverdienstNebenverdienst – Das JobCenter Essen wendet sich an SGB II-Leistungsberechtigte

Wie wir schon in unserem Artikel Hetze durch Arbeitgeberpräsidenten gegen Nebenverdienst berichtet hatten, fand es Herr Dieter Hundt gut, dass die JobCenter vermehrt SGB II-Leistungsberechtigte mit einem Nebenverdienst anschreiben. Damit sie animiert werden, sich eine Vollzeitbeschäftigung zu suchen. Anscheinend ist das durch die BA aufgelegte Programm nun auch im Essener JobCenter angekommen. Denn man hat dort begonnen, Essener SGB II-Leistungsberechtigte mit Nebenverdiensten anzuschreiben.

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Fahrtkosten für Arztbesuch – Vergleich

FahrtkostenFahrtkosten für Arztbesuch und deren Übernahme durch das JobCenter

In Zusammenhang mit entstehenden Fahrtkosten zu regelmäßigen Facharztterminen hat das Sozialgericht Main unter dem AZ S 15 AS 1324/10 einen wegweisenden gerichtlichen Vergleich herbeigeführt.

Nach diesem Vergleich kann eine außergewöhnliche Lebenssituation zu einer Übernahme der Fahrtkosten durch das JobCenter führen.

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Mindestsicherung – Neue Zahlen dazu

MindestsicherungSoziale Mindestsicherung – Das Statistische Bundesamt veröffentlicht neue Zahlen dazu

Am 14.11. veröffentliche das Statistische Bundesamt die Zahlen zur sozialen Mindestsicherung des Jahres 2012.

Wie immer sind sie aber nicht vollständig, aber dazu später mehr. Selbst bei den offiziellen Zahlen ist der negative Trend nicht zu verleugnen. Er zeigt auf, dass immer mehr Menschen in unserem Land auf soziale Transferleistung angewiesen sind.

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Laktoseintoleranz – BSG erkennt Mehrbedarf an!

LaktoseintoleranzLaktoseintoleranz – Das Bundessozialgericht erkennt Mehrbedarf dafür an

Das BSG entschied am 14.02.2013 unter dem AZ B 14 AS 48/12 R, dass Laktoseintoleranz (Milchzuckerintoleranz) eine Erkrankung ist. Das rechtfertigt einen Mehraufwand für kostenaufwändige Ernährung gemäß § 21 Abs. 5 SGB II.

Bisher gab es dazu unterschiedliche Entscheidungen innerhalb der Sozialgerichtsbarkeit. Nunmehr herrscht durch dieses höchstrichterliche Grundsatzurteil Rechtssicherheit.

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Internetbeobachtung – Adieu Rechtsstaat

InternetbeobachtungInternetbeobachtung – ein Abgesang auf den Rechtsstaat

Wie es in den letzten Tagen durch die Presse geisterte, plant die Bundesagentur für Arbeit die Einrichtung eines Internetüberwachungs- und schnüffelsystems für SGB II-Leistungsberechtigte. Im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat die BA dort den Vorschlag eingebracht, eine gesetzliche Grundlage für die Internetbeobachtung von SGB II-Leistungsberechtigten zu schaffen.

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Teufelskreis der Armut in Europa!

TeufelskreisDer Teufelskreis der Armut in Europa

Nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa klafft die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander. Das ist eine politische Sprengkraft, die nicht zu unterschätzen ist. Denn wenn man in der Geschichte zurückblickt, sind Revolutionen letztendlich deshalb ausgebrochen, weil genau das oben angeführte Szenario geschah. Darüber hinaus bereitet so eine Entwicklung den Nährboden für extremistische Tendenzen in einer Gesellschaft.

Zu dem Thema Teufelskreis der Armut in Europa haben die Internationalen Rotkreuz- und Halbmondgesellschaften (IFRC) einen Bericht vorgestellt, der mehr als nachdenklich stimmt. Leider liegt er nur in Englisch vor.

Nach diesem Bericht sind europaweit 43 Millionen Menschen nicht mehr in der Lage, ihr täglich Brot selber zu bestreiten. Und müssen ihre Grundversorgung durch Spenden und Suppenküchen decken. Weitere 120 Millionen Menschen gelten als armutsgefährdet.

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Beistand bei JobCenter-Angelegenheiten

BeistandBegleitung – Recht auf Beistand

Ein leidiges Thema und Dauerbrenner ist die Begleitung von Leistungsberechtigten durch einen Beistand zu Terminen beim JobCenter oder bei der Bundesagentur für Arbeit. Hierüber gibt es regelmäßig Unstimmigkeiten mit dem jeweiligen Träger. Oftmals wird Leistungsberechtigten dann das Recht auf einen Beistand verwehrt.

Hierzu hat die Bundestagsabgeordnete Katja Kipping von der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Die Antwort der Bundesregierung bestätigt, dass das Recht auf einen Beistand unveräußerlich ist.

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