Soziale Mindestsicherung – Das Statistische Bundesamt veröffentlicht neue Zahlen dazu
Am 14.11. veröffentliche das Statistische Bundesamt die Zahlen zur sozialen Mindestsicherung des Jahres 2012.
Wie immer sind sie aber nicht vollständig, aber dazu später mehr. Selbst bei den offiziellen Zahlen ist der negative Trend nicht zu verleugnen. Er zeigt auf, dass immer mehr Menschen in unserem Land auf soziale Transferleistung angewiesen sind.
Soziale Mindestsicherung und die Zahlen
Selbst wenn die Veränderungen in Prozentpunkten nur an sich sehr gering ausfallen, so darf nicht vergessen werden, dass hinter diesen menschliche Schicksale stehen.
Deshalb sind solche Statistiken mit etwas Vorsicht zu genießen. Mal abgesehen davon bedeutet jeder Mensch mehr in der sozialen Mindestsicherung eine Armutserklärung für jeden etablierten deutschen Politiker.
Hier nun die Pressemitteilung mit den aktuellen Zahlen:
© Statistisches Bundesamt, Pressestelle, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
Pressemitteilung Nr. 383 vom 14.11.2013: 7,25 Millionen Empfänger von sozialer Mindestsicherung am Jahresende 2012
WIESBADEN – Zum Jahresende 2012 erhielten in Deutschland knapp 7,25 Millionen Menschen und damit 9,0 % der Bevölkerung soziale Mindestsicherungsleistungen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, blieb sowohl die Anzahl als auch der Anteil der Empfänger an der Gesamtbevölkerung gegenüber dem Vorjahr fast unverändert.
Die Mindestsicherungsquote war in Ostdeutschland einschließlich Berlin mit 13,4 % deutlich höher als im früheren Bundesgebiet mit 7,9 %. Am häufigsten waren die Menschen in Berlin (19,5 %) und Bremen (16,7 %) auf soziale Mindestsicherungsleistungen angewiesen. Am geringsten war die Inanspruchnahme wie im Vorjahr in Bayern (4,4 %), Baden-Württemberg (5,0 %) und Rheinland-Pfalz (6,6 %).
Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:
- Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II „Grundsicherung für Arbeitsuchende“; so genanntes Hartz IV),
- Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII Sozialhilfe“ ohne einmalige Leistungen,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII „Sozialhilfe“ ohne einmalige Leistungen,
- Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge im Inland nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).
Die unterschiedliche Entwicklung der Empfängerzahl einzelner Transferleistungen setzte sich 2012 das dritte Jahr in Folge fort. So ging die Anzahl der Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II – die größte Gruppe von Empfängern sozialer Mindestsicherungsleistungen – von 2011 auf 2012 weiter um 1,3 % auf 6,04 Millionen Personen zurück. Die Anzahl der Empfänger von Mindestsicherungsleistungen im Rahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII („Hilfe zum Lebensunterhalt“ und „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“) stieg im gleichen Zeitraum um 6,3 % auf 1,01 Millionen Bezieher an. Mit + 15,0 % auf rund 165 000 Personen am stärksten angewachsen ist die Anzahl der Leistungsberechtigten von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Trend sinkender Empfängerzahlen von Leistungen der Kriegsopferfürsorge setzte sich auch 2012 fort: Im Vergleich zur letzten Erhebung im Jahr 2010 ging die Empfängerzahl um 18,4 % auf circa 34 000 zurück.
2012 gab der Staat in Deutschland wie im Vorjahr 39,0 Milliarden Euro für die sozialen Mindestsicherungsleistungen aus. Rein rechnerisch entspricht dies Ausgaben von 486 Euro je Einwohner.
Tabellen und Informationen zu den Mindestsicherungsleistungen in Deutschland für die Berichtsjahre 2006 bis 2012 und Daten zu weiteren Armuts- und Sozialindikatoren stehen im Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de zur Verfügung.
Empfängerinnen und Empfänger von sozialen Mindestsicherungsleistungen am Jahresende nach Bundesländern
Land
Insgesamt
Quote 1
2012
2011
Veränderung
Anzahl
%
Prozentpunkte
1 Anteil der Empfängerinnen und Empfänger an der Gesamtbevölkerung. Berechnung mit der Bevölkerungszahl am 31.12.2012 beziehungsweise 31.12.2011 auf Grundlage des Zensus 2011. Baden-Württemberg 528 830 5,0 5,0 0,0 Bayern 547 571 4,4 4,4 0,0 Berlin 657 285 19,5 19,9 – 0,4 Brandenburg 281 327 11,5 11,7 – 0,2 Bremen 109 498 16,7 16,7 0,0 Hamburg 227 163 13,1 13,2 – 0,1 Hessen 501 269 8,3 8,3 0,0 Mecklenburg-Vorpommern 219 959 13,7 14,0 – 0,3 Niedersachsen 700 558 9,0 9,1 – 0,1 Nordrhein-Westfalen 1 881 993 10,7 10,6 0,1 Rheinland-Pfalz 265 129 6,6 6,7 – 0,1 Saarland 90 167 9,1 9,0 0,1 Sachsen 447 094 11,0 11,4 – 0,4 Sachsen-Anhalt 317 246 14,0 14,2 – 0,2 Schleswig-Holstein 265 480 9,5 9,5 0,0 Thüringen 208 704 9,6 9,8 – 0,2 Deutschland 7 249 273 9,0 9,0 0,0 Nachrichtlich: Früheres Bundesgebiet (ohne Berlin) 5 117 658 7,9 7,9 0,0 Neue Bundesländer (einschließlich Berlin) 2 131 615 13,4 13,6 – 0,2 Detaillierte Daten für die Berichtsjahre 2006 bis 2010 enthält die Gemeinschaftsveröffentlichung „Soziale Mindestsicherung in Deutschland 2010“ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.
Die Zahlen zur sozialen Mindestsicherung sind nicht die ganze Wahrheit
Zu diesen Zahlen hinzugerechnet werden müssen 77 248 BezieherInnen von Kinderzuschlag und 770.000 Familien mit Wohngeld.
Zu den Zahlen der BezieherInnen von Kinderzuschlag zitieren wir aus einer Nachricht der Fraktion der Partei Die Linke im Bundestag:
Immer wieder wird in der Öffentlichkeit über das Problem der Aufstocker gestritten, also der Menschen, die trotz Arbeit Hartz IV beziehen. Weitgehend unbekannt ist, dass zehntausende Familien gar nicht mehr in der Aufstocker-Statistik auftauchen, weil sie unter die 2008 reformierte Kinderzuschlagsregelung fallen. Im April 2013 betraf dies 77 248 Familien mit 205 921 Kindern. Das sind etwa sechsmal so viel wie 2007. Seit 2005 sind für die aufstockenden Leistungen des Kinderzuschlags über 2 Milliarden Euro aufgewendet worden. Das geht aus einer Anfrage von Sabine Zimmermann bei der Bundesagentur für Arbeit hervor.
In den zurückliegenden fünf Jahren nahm die Zahl der Kinderzuschlagbezieher rasant zu. Im Dezember 2007 lag die Zahl der Fälle noch bei 11 295. Ein Jahr später nach Reform lag die Zahl bereits bei 50 026, im Dezember 2012 bei 76 307. Die Zahl der betroffenen Kinder stieg sich in dem Zeitraum von 32 043 auf 200 645. Seit 2005 wurden seitens des Staates bisher 2,2 Milliarden Euro aufgebracht, in den zurückliegenden Jahren jährlich etwa 400 Millionen Euro. Der monatliche Zahlbetrag pro Kind liegt derzeit bei ca. 110 Euro.
Der Kinderzuschlag ist eine gesetzliche Regelung, die im Zuge des Hartz IV-Systems entstand. Sie soll vermeiden, dass erwerbstätige Eltern nur wegen der Kinder auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Liegt ihr Familieneinkommen geringfügig unter der Hartz IV-Grenze kann der Kinderzuschlag gezahlt werden. Im Oktober 2008 wurde der Zugang zum Kinderzuschlag erleichtert. Der Zuschlag stockt das Einkommen bis zur Hartz IV-Bedarfsschwelle auf und beträgt höchstens 140 Euro. Elternpaare müssen mindestens ein Einkommen von 900 Euro, Alleinerziehende von 600 Euro nachweisen, um antragsberechtigt zu sein.
Da auch das Wohngeld als soziale Mindestsicherung einzustufen ist, addiert sich somit die Zahl der Menschen, die in der BRD auf soziale Transferleistungen angewiesen sind, auf mindestens rund 8 Millionen. Also etwa 10% der Gesamtbevölkerung. Und wie hoch die Dunkelziffer dazu ist, ist nicht wirklich bekannt. Willkommen in der deutschen Realität!
Kleine Verbrechen werden bestraft, große in Triumphzügen gefeiert.
Marcus Tullius Cicero (106 – 43 v. Chr.), römischer Redner und Staatsmann