Heizung – Kurioses Urteil des SG Stuttgart

HeizungHeizung – Ein kurioses Urteil des SG Stuttgart

Wohnung ohne Heizung? Eigentlich in den heutigen Zeiten fast gar nicht mehr vorstellbar. Dennoch musste sich das SG Stuttgart tatsächlich mit so einer Konstellation befassen. Und fällte dazu bereits im vergangenen Jahr ein bisher in der breiten Öffentlichkeit nicht wahrgenommenes Urteil. Da es aber in seiner Fallkonstruktion durchaus als wegweisend zu betrachten ist, wollen wir es unseren Lesern nicht vorenthalten.

Zu beurteilen war die Frage, ob in einer Wohnung, die nachweislich ohne Heizung vermietet worden war, die Anschaffung von Gasheizöfen als Ersatz für eine defekte, durch Ablöse vom Vormieter übernommene Nachtspeicherheizung anerkannte Kosten der Unterkunft darstellen. Das SG Stuttgart kam im verhandelten Fall zu dem Ergebnis, dass das zu bejahen sei.

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Zehn Jahre SGB II (Hartz IV) – Unsere Vereinsarbeit

ZehnZehn Jahre SGB II (Hartz  IV) – Ein kleines Resumée

Wir haben lange überlegt, ob wir auch anläßlich des zehnten Jahrestages des Inkrafttreten des SGB II (Hartz IV) als trauriges Kapitel der Abschaffung des Sozialstaates eine Stellungnahme aus der Sicht unseres Vereins abgeben sollen.

Komischerweise scheint die Menschheit aber so gestrickt zu sein, dass sie immer nach Ablauf der ersten Dekade mit irgendeiner Sache eine Bilanz ziehen muss.

Daher wollen wir ebenfalls unsere eigenen Erfahrungen mit den ersten zehn Jahren SGB II (Hartz IV) kurz zusammenfassen.

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Arbeitshilfe der BA – vorrangige Leistungen

ArbeitshilfeArbeitshilfe der BA zu vorrangigen Leistungen

Es existiert eine bisher kaum bekannte Arbeitshilfe der BA zu den „vorrangigen Leistungen“. Hierauf macht Harald Thomé von Verein Tacheles e.V. in Wuppertal aufmerksam.

Für viele Leistungsberechtigte könnte sie durchaus von Interesse sein. Denn diese Arbeitshilfe gibt die Rechtsauffassung der BA zu den vorrangigen Leistungen wider. Und ist als interne Dienstanweisung anzusehen. In der Praxis heißt das, dass sowohl BA als auch die JobCenter diese als Entscheidungsgrundlage heranziehen werden.

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Klagewelle 2014 auf einem Allzeithoch?

KlagewelleKlagewelle gegen SGB II-Bescheide

Die Klagewelle gegen SGB II-Bescheide befand sich im Kalenderjahr 2014 allem Anschein nach wieder einmal mehr auf einem Allzeithoch. Besonders hoch ist nachwievor der Bestand an Altverfahren. Nahezu jedes Sozialgericht scheint davon betroffen zu sein.

Wen wundert´s, denn 2014 war im Jahresschnitt die Anzahl der SGB II-Leistungsberechtigten gestiegen. Zudem wurde seitens der JobCenter wieder einmal eine noch schärfere Sanktionspolitik gefahren. Exemplarisch haben wir die Pressemeldung des Sozialgerichts Leipzig zum Thema Klagewelle im Jahr 2014 aufgegriffen.

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Lob von uns für einen Artikel der NRZ

LobLob für einen Artikel der NRZ

Lob von uns für einen Artikel der NRZ über die Praktiken des JobCenters Essen. Wir sprechen dieses Lob aus, da der Journalist Herr Jörg Maibaum erneut aufgezeigt hat, dass die NRZ im Gegensatz zu der Lokalredaktion der WAZ einen kritischen und seriösen Jounalismus betreibt.

In diesem Artikel geht die NRZ sehr deutlich mit dem JobCenter Essen ins Gericht. Und lässt lobenswert bewußt Kritiker der Praktiken des JobCenters Essen zu Wort kommen.

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Entschädigung bei überlanger Verfahrensdauer

EntschädigungEntschädigung bei überlanger Verfahrensdauer

Das BSG hat in einem aktuellen Terminbericht in drei Verfahren Grundsatzentscheidungen zu der gesetzlichen Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer gem. § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG bekanntgegeben, die für alle SGB II-Leistungsberechtigten von imminenter Bedeutung sind. Denn seit Dezember 2012 besteht die Möglichkeit, Sozialgerichte, die zu langsam arbeiten, in Regress dafür zu nehmen.

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Desaster für Leistungsberechtigte – BGH-Urteil

DesasterDesaster für Leistungsberechtigte – Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs

Am heutigen Mittwoch, den 04. Februar hat der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem AZ VIII ZR 175/14 ein für SGB II-Leistungsberechtigte vernichtendes Urteil gefällt, das tatsächlich ein Desaster für den Sozialstaat ist. Denn durch dieses Urteil wird der staatlichen Willkür der Sozialleistungsträger (JobCenter) ein weiteres Tor geöffnet.

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