Das Attentat der WAZ geht in die zweite Runde. Wie wir schon in unserem vorherigen Artikel „Agonie“ berichtet haben, hat sich die WAZ mal wieder einen unterschwelligen Angriff auf die Solidargemeinschaft der SGB II-Leistungsberechtigten hier in Essen geleistet. In unserem Artikel werden wir die WAZ erneut ihres diskriminierenden Vorsatzes überführen. Wer noch mehr Hintergrundinformationen zu dem als Attentat zu bezeichnenden Artikel der WAZ erlangen möchte, sollte hier
BMAS begeht einen in der deutschen Nachkriegsjustizgeschichte einmaligen Rechtsverstoß
Wie Harald Thomé von Verein Tacheles e.V. in Wuppertal aufmerksam macht, ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dabei, einen in der Nachkriegsgeschichte einmaligen Rechtsverstoß zu zementieren.
Hintergrund sind drei Urteile des Bundessozialgerichtes vom Juli 2014 AZ: B8 SO 14/13 R, B8 SO 12/13 R und B8 SO 31/12 R. Das BMAS untersagt per „Dekret“ den deutschen Sozialleistungsträgern die vorläufige Umsetzung dieser Urteile.
Wie es zu erwarten war, kommen nun die ersten Trittbrettfahrer aus der Sozialgerichtsbarkeit. Nach dem Urteil des BGH zu Mietschulden von Sozialleistungsbeziehern bei unangemessen großer Wohnung (wir berichteten) schwingt sich nun anscheinend das SG Leipzig auf diesen Zug auf. Im Hinblick auf ein öffentliches Kesseltreiben auf SBG II-Leistungsberechtigte, konnte es es sich wohl nicht verkneifen, einen immerhin knapp fünf Monaten alten Beschluss in die einschlägigen Rechtsportale gelangen zu lassen.
LSG NRW nutzt 10 Jahre SGB II zur Selbstdarstellung
Anläßlich des zehnjährigen „Jubiläums“ der Einführung des SGB II kann das LSG NRW wohl der Versuchung nicht widerstehen; humorvoll mit mildtätiger Nachsicht betrachtet; Selbstbeweihräucherung zu betreiben.
Es sah sich genötigt, hierzu eine Presseerklärung herauszugeben, die eine Selbstdarstellung bietet, die absolut nichts mit der tatsächlich geübten prozessualen Realität zu tun.
Keinesfalls soll in Abrede gestellt werden, dass die einzelnen SozialrichterInnen in NRW eine abnorme Arbeitsbelastung haben und oftmals doch zu Gunsten von Leistungsberechtigten entscheiden. Weiterführend geht es ausschließlich um eine Stellungnahme zu den Aussagen des LSG in seiner Pressemitteilung.
Wer als Leistungsberechtigter nach dem SGB II über eine gesunde Portion Humor verfügt, bzw. meint, leidensfähig genug zu sein, kann dem Weiteren gerne folgen.
Wie manchem unserer Leser vielleicht aufgefallen ist, hat der Deutsche Gewerkschaftbund (DGB) eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung veröffentlicht, nach der der Eckregelsatz um bis zu 45,– € zu niedrig ausfällt. Hierzu hat die CDU nunmehr durch ihren „sozialpolitischen Sprecher“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stellung nehmen lassen. Wie zu erwarten war, verteidigt dieser den latenten Verfassungsbruch der CDU, deren verächtliche innere Haltung gegenüber Leistungsberechtigten nach dem SGB II nur zu gut bekannt und berüchtigt ist. Die CDU hat ja die Vorliebe, aus Opfern Täter zu machen. Jeder Erwerbslose ist ihrer Meinung nach ja selber Schuld an seiner Erwerbslosigkeit.
Desaster für Leistungsberechtigte – Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs
Am heutigen Mittwoch, den 04. Februar hat der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem AZ VIII ZR 175/14 ein für SGB II-Leistungsberechtigte vernichtendes Urteil gefällt, das tatsächlich ein Desaster für den Sozialstaat ist. Denn durch dieses Urteil wird der staatlichen Willkür der Sozialleistungsträger (JobCenter) ein weiteres Tor geöffnet.
Aus gegebenem Anlass müssen wir uns leider dem Thema Miete und deren Übernahme durch die JobCenter bei Leistungsbeginn widmen. Denn anscheinend hat es sich bei den JobCentern noch nicht herumgesprochen, dass hierzu bereits seit dem Jahr 2009 ein Grundsatzurteil des BSG existiert. Warum es dort immer wieder missachtet und ignoriert wird, bleibt unverständlich.