Hausverkauf – Was von den Erlösen ist Schonvermögen?
Erträge aus einem Hausverkauf. Damit hatte sich sachlich nüchtern formuliert das LSG Niedersachsen-Bremen in Celle in einem kuriosen Fall zu beschäftigen. Ein Antragsteller hatte nach einem Hausverkauf von dem Erlös einen PKW angeschafft, Schulden zurückgeführt, sein Girokonto ausgeglichen und auf den Philippinen geheiratet und anschließend die Flitterwochen dort in einem Resort-Hotel verbracht. Danach stellte er dann erneut einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV). Dieser wurde jedoch vom zuständigen JobCenter unter dem Verweis auf sozialwidriges Verhalten abgelehnt. Dagegen wehrte sich der Mann vor dem LSG im Rahmen der einstweiligen Anordnung und verlor.