Hausverkauf – Verwendung der Erlöse

HausverkaufHausverkauf – Was von den Erlösen ist Schonvermögen?

Erträge aus einem Hausverkauf. Damit hatte sich sachlich nüchtern formuliert das LSG Niedersachsen-Bremen in Celle in einem kuriosen Fall zu beschäftigen. Ein Antragsteller hatte nach einem Hausverkauf von dem Erlös einen PKW angeschafft, Schulden zurückgeführt, sein Girokonto ausgeglichen und auf den Philippinen geheiratet und anschließend die Flitterwochen dort in einem Resort-Hotel verbracht. Danach stellte er dann erneut einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV). Dieser wurde jedoch vom zuständigen JobCenter unter dem Verweis auf sozialwidriges Verhalten abgelehnt. Dagegen wehrte sich der Mann vor dem LSG im Rahmen der einstweiligen Anordnung und verlor.

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Heizung – Kurioses Urteil des SG Stuttgart

HeizungHeizung – Ein kurioses Urteil des SG Stuttgart

Wohnung ohne Heizung? Eigentlich in den heutigen Zeiten fast gar nicht mehr vorstellbar. Dennoch musste sich das SG Stuttgart tatsächlich mit so einer Konstellation befassen. Und fällte dazu bereits im vergangenen Jahr ein bisher in der breiten Öffentlichkeit nicht wahrgenommenes Urteil. Da es aber in seiner Fallkonstruktion durchaus als wegweisend zu betrachten ist, wollen wir es unseren Lesern nicht vorenthalten.

Zu beurteilen war die Frage, ob in einer Wohnung, die nachweislich ohne Heizung vermietet worden war, die Anschaffung von Gasheizöfen als Ersatz für eine defekte, durch Ablöse vom Vormieter übernommene Nachtspeicherheizung anerkannte Kosten der Unterkunft darstellen. Das SG Stuttgart kam im verhandelten Fall zu dem Ergebnis, dass das zu bejahen sei.

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Heizkostennachforderung – Urteil des SG Kiel

HeizkostennachforderungHeizkostennachforderung – Urteil des SG Kiel dazu

Die Sozialberatung Kiel weist auf ein Urteil des SG Kiel zum Thema Heizkostennachforderung und deren Übernahme durch das JobCenter hin, das wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen.

Nach diesem Urteil muss das JobCenter eine Heizkostennachforderung auch dann übernehmen, wenn diese auf einer Verbrauchsschätzung beruht. Allerdings ist dabei die Voraussetzung, dass die angefallenen Kosten einem zivilrechtlich unbestrittenen Anspruch entstammen sind und „angemessen“ sind. An dieser Stelle der Hinweis, dass es sich bei der „Angemessenheit“ zwar um einen sog. unbestimmten Rechtsbegriff handelt, dieser jedoch gemäß der ständigen Rechtssprechung voll der gerichtlichen Kontrolle unterliegt. Dieses Urteil hebt das wieder einmal hervor.

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Brandenburg – Rot-Rot muss Abbitte leisten

BrandenburgBrandenburg – Rot-rote Regierung muss Abbitte leisten

In Brandenburg muss laut einem Bericht der „Märkischen Allegmeinen“ die rot-rote Regierung regelrecht Abbitte leisten. Hintergrund ist eine parlamentarische Anfrage aus dem Potsdamer Landtag an die dortige Sozialministerin Diana Golze (Linke) zu zehn Jahren SGB II in Brandenburg. Das, was die Ministerin selbst im Mainstream dazu einräumen musste, ist ein ausgewiesenes Armutszeugnis für die etablierte Politik in „diesem, unseren Lande“. Man darf nicht vergessen: 2003 haben auch die Bundesländer mehrheitlich für die Einführung des SGB II gestimmt! Und im Vermittlungsausschuss vorher dafür gesorgt, dass der § 10 SGB II in seiner heutigen Form aufgenommen wurde.

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Unfallversicherungsschutz – Urteil SG Konstanz

UnfallversicherungsschutzUnfallversicherungsschutz bei Unfall nach von BA verordnetem Bewerbungsgespräch

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht auch bei einem Verkehrsunfall nach einem von der BA „verordneten“ Vorstellungsgespräch.

Zu diesem Schluß kam das SG Konstanz bereits im Dezember des vergangenen Jahres. Laut Pressemitteilung vom 18.12.2014 war es zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig. Über den Fortgang des Verfahrens beim LSG Baden-Württemberg stehen uns leider keinerlei Informationen zur Verfügung. Dennoch ist das Urteil unserer Auffassung nach als richtungsweisend einzustufen, da es in Übertragungsdeutung auch für SGB II-Leistungsberechtigte als Argumentationshilfe anwendbar sein dürfte.

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Arbeitshilfe der BA – vorrangige Leistungen

ArbeitshilfeArbeitshilfe der BA zu vorrangigen Leistungen

Es existiert eine bisher kaum bekannte Arbeitshilfe der BA zu den „vorrangigen Leistungen“. Hierauf macht Harald Thomé von Verein Tacheles e.V. in Wuppertal aufmerksam.

Für viele Leistungsberechtigte könnte sie durchaus von Interesse sein. Denn diese Arbeitshilfe gibt die Rechtsauffassung der BA zu den vorrangigen Leistungen wider. Und ist als interne Dienstanweisung anzusehen. In der Praxis heißt das, dass sowohl BA als auch die JobCenter diese als Entscheidungsgrundlage heranziehen werden.

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Heilbronn – SG kippt MOG der Stadt

HeilbronnHeilbronn – Das SG Heilbronn kippt MOG der Stadt

Heilbronn ist sicherlich nicht Essen. Hätte in diesem Fall aber auch so heißen können. Denn die Ignoranz des dortigen JobCenters, respektive der Stadtverwaltung in diesem KdU-Verfahren vor dem SG Heilbronn entspricht genau der des JobCenters Essen. Auch die „Entstehungsgeschichte“ des Schlüssigen Konzepts der Stadt Heilbronn ist genauso dubios wie die der Stadt Essen. Es zeigen sich eindeutige Parallelen in der schlampigen Erstellung des Schlüssigen Konzept auf. Besonders interessant ist aber die Tatsache, dass ausgerechnet das SG Heilbronn, dass nun wirklich nicht für seine leistungsberechtigtenfreudige Rechtssprechung (wir berichteten) bekannt ist, der Stadt, bzw. dem JobCenter mit ungewöhnlich deutlichen Worten die Mietobergrenze (MOG) für Alleinstehende verworfen hat.

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