Sozialbetrug – AG Mühldorf verurteilt Leistungsberechtigte zu 2.400 € Geldstrafe
Einen krassen Fall des Sozialbetrugs hat aktuell das Amtsgericht Mühldorf abgeurteilt. Eine 41-jährige Leistungsberechtigte hatte eine Arbeitstätigkeit aufgenommen. Diese aber dem JobCenter gegenüber verschwiegen. Und dadurch zu Unrecht fast 2.000 € an Grundsicherungsleistungen erhalten. Durch einen automatischen Datenabgleich flog dann dieser Fall des Sozialbetrugs auf.
So etwas ist mal wieder ein klassischer Fall des Sozialbetrugs. Der der Allgemeinheit der Leistungsberechtigten schadet. Denn dadurch werden noch mehr Stereotypen und Vorurteile aufgebaut.