Einkommen durch Fahrtkostenerstattung – Urteil SG Detmold
Das SG Detmold hat ein wegweisendes Urteil (S 18 AS 871/12) zum Thema einer möglichen Einkommensanrechnung von Spesen und Fahrtkostenerstattungen durch einen Arbeitgeber gefällt. Hierüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Der Fall: Eine Frau bezieht Leistungen gemäß SGB II (Hartz IV). Als Gebietsbetreuerin ist sie für einen Werbeverlag tätig. Neben ihrem Lohn erhält sie eine Erstattung von Fahrtkosten je Kilometer mit dem eigenen Pkw. Diese Erstattung rechnete das Jobcenter als Einkommen auf die Grundsicherungsleistungen an.