Familienförderung auf dem Prüfstand – Gabriel „poltert“

FamilienDie Politik und die Familienförderung – Ein kontroverses „Thema“

Die Familienförderung scheint mal wieder in den Vordergrund der öffentlichen, politischen Diskussion zu geraten. Denn vergangenen Samstag gab Vizekanzler Gabriel der Rheinischen Post ein Interview zu diesem Thema.

Anscheinend war er wohl der Meinung, dass die Ferien- und Reisezeit genau der richtige Zeitpunkt dafür ist, um eine weitere Verfassungsänderung im Hinblick auf Familien zu lancieren. Da Herr Gabriel ein ausgewiesener Stratege ist, kann man davon ausgehen, dass bei ihm nichts ohne Zufall, sondern rein aus Kalkül, Gestaltungswillen und politischem Machterhalt geschieht.

Die Familienförderung in Deutschland – Das Interview

Es ist davon auszugehen, dass Herr Gabriel sich gedacht haben mag, dass die sog. „Besserverdienenden“ sich reihenweise im Urlaub befinden. Und er mit seinen Aussagen die in der Heimat Verbliebenen erreicht, die sein eigentliches „Zielpublikum“ sind. Nämlich die einkommensschwachen Familien und Alleinerziehenden, nicht zu vergessen die vielen nach dem SGB II, III und XII leistungsberechtigten Familien, die sich allesamt einen Urlaub vielfach schlichtweg nicht leisten können.

Anscheinend beabsichtigt er, hier u.a. bei diesen Familien wieder Boden „gutzumachen“. Denn nach den „Patzern“ von Frau Nahles beim Mindestlohn, dem Regelsatz für Menschen mit Behinderung und ihrem Gewetter gegen die wissenschaftlich fundierte und seriöse Definition der Armutsgrenze steht die SPD bei ihren eigentlichen Wählern mies da. Hierzu verweisen wir auf zwei Anmoderationen auf unserer Seite Kurz & Knapp, „Die SPD hat ein Imageproblem“ und „Andrea Nahles spielt mit dem Feuer“.

Daher nun die Pressekurzmitteilung der Rheinischen Post:

Rheinische Post: Gabriel will Verfassungsänderung für neue Familienpolitik
04.04.2015 – 00:00
Presseschau

Düsseldorf (ots) – SPD-Chef und Vizekanzler Sigmar Gabriel will das System aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen reformieren und dafür das Grundgesetz ändern. „Die Familien- und Kinderförderung über die Einkommensteuer führt dazu, dass Kinder nach oben veredelt werden und nach unten verelenden“, sagte Gabriel der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe). Die Familien- und Kinderförderung müsse „vom Kopf auf die Füße“ gestellt werden. „Ich würde sogar so weit gehen, dafür die Verfassung zu ändern“, sagte Gabriel. Der Wirtschaftsminister kritisierte: „Das heutige Steuerrecht führt dazu, dass dem Staat Kinder von wohlhabenden Eltern mehr Wert sind als von Normalverdienern oder ärmeren Eltern.“ Je mehr man verdiene, desto mehr Steuern schenke einem der Staat für die eigenen Kinder. Dies habe das Bundesverfassungsgericht vor vielen Jahren anders gesehen. „Wenn das heute noch so ist, müsste man die Verfassung eben ändern“, sagte Gabriel.

Gabriel will zudem die Absage von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) an einen höheren steuerlichen Freibetrag für Alleinerziehende nicht hinnehmen. „Sie werden sehen, dass Manuela Schwesig und die SPD sich damit durchsetzen“, sagte Gabriel. Er sei sich sicher, dass auch die Union mitmachen werde, „wenn wir eine vernünftige Finanzierung für die Erhöhung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende bekommen“.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Die Familienpolitik in Deutschland

Sie verdient diese Bezeichnung eigentlich gar nicht mehr. Im Prinzip ist sie seit Jahrzehnten verfehlt und eine einzige Flickschusterei, die keinerlei klare Linie und Prioritäten mehr erkennen lässt. Tatsache ist aber, dass durch die von den Politikern verkannte Lebensrealität vieler Bürger unseres Landes sich hier Gräben und Abgründe in der Gesellschaft auftun, die mittlerweile als nahezu unüberbrückbar einzustufen sind. Das betrifft vorallendingen einkommensschwache Familien und erst Recht Alleinerziehende. Sie werden regelrecht durch die sog. „familienpolitischen Maßnahmen“ der etablierten politischen Kaste vom Rest der Gesellschaft abgehängt.

Hinzu kommt, dass durch diese Maßnahmen der eigentliche Sinn des Kindergeldes und des Steuerfreibetrages für Kinder verdreht wird. Dieser ist der sog. Familienlastenausgleich. Durch ihn sollen „kinderbedingte“ Mehraufwendungen von Familien ausgeglichen werden. Dahinter steckt der Grundgedanke, dass der Fortbestand einer Gesellschaft nur durch Kinder zu sichern und der Kern einer jeden Gesellschaft die Familie ist. Aber was nützt all diese graue Theorie, wenn Kinder heutzutage für viele Menschen ein Armutsrisiko darstellen? Und die Familie ihren Stellenwert zu verlieren scheint?

Darüber hinaus muss die Schlußaussage von Herrn Gabriel vielen Alleinerziehenden wie Hohn in den Ohren klingen, denn es gibt leider mehr als genug erwerbstätige Alleinerziehende, die aufstocken. Und somit rein gar nichts von einer höheren steuerlichen Entlastung hätten. Für all Diejenigen würde sie lediglich einen durchlaufenden Posten darstellen, da vermutlich aufgrund der degressiven Lohnsteuerkurve (kalte Progression) die Wenigsten mit einem etwas höheren Nettobezug dem Leistungsanspruch nach dem SGB II „entkommen“ könnten. Auch das Kindergeld, dass so einige Familien und Alleinerziehende sicherlich daran hindert, in den Leistungsbezug „abzurutschen“, ist keine wirkliche Kompensation in Form einer durch den Staat „gewährten“ Transferleistung, sondern letztendlich nur die „Rückübereignung“ von verfassungswidrigem Beutegut des Staates. Um es mal à la Jürgen Borchert, dem ehemaligen Vorsitzenden des Hessischen Landessozialgerichtes, zu formulieren.

Zur Erklärung der Materie zuerst ein Interview von n-tv mit ihm:

Mittwoch, 25. Februar 2015

Interview mit Jürgen Borchert: „Die Familien werden stranguliert“

Zwei Mal hat das Bundesverfassungsgericht die Benachteiligung von Familien in den Sozialversicherungen als verfassungswidrig bezeichnet, geändert hat sich fast nichts. „Bislang behandelt der Gesetzgeber diese Urteile wie feuchten Kehricht“, kritisiert der ehemalige Sozialrichter Jürgen Borchert. Ein weiteres Urteil könnte die Politik noch in diesem Jahr unter Druck setzen.

n-tv.de: Herr Borchert, Sie kritisieren die deutschen Sozialversicherungssysteme als ungerecht und nicht zukunftstauglich. Lassen Sie uns zunächst über die Zukunft sprechen – wie lange sind die Renten noch sicher?

Jürgen Borchert: Wenn Sie unter Sicherheit verstehen, dass die Renten die Funktion behalten, die sie seit 1957 haben, dann sind sie nicht sicher. Ihre Eigenschaft als den Lebensstandard sichernde Altersversorgung werden sie schon in den nächsten Jahren verlieren. Die sinkende Lohnquote entzieht den Sozialversicherungen in Deutschland den Boden.

Das müssen Sie erklären.

Die Lohnquote ist der Anteil der Einkommen der unselbstständig Beschäftigten an allen Einkommen, die in Deutschland erzielt werden. In den vergangenen Jahren haben die sozialversicherungspflichtigen Einkommen auf breiter Front klar verloren – im selben Ausmaß sind die Sozialversicherungen schwächer finanziert.

Sorgt nicht der Mindestlohn dafür, dass Altersarmut verhindert wird?

Nein. Der Mindestlohn schafft so winzige Veränderungen, dass damit noch immer keine dauerhaft tragfähige Grundlage dieses Sozialversicherungssystems gewährleistet ist. Sogar ein Lohn von 11 Euro pro Stunde bei 40-jähriger ununterbrochener Beschäftigung würde nach gegenwärtiger Rechnung zu einer Rente von lediglich rund 700 Euro führen. Das liegt deutlich unter der Grundsicherung im Alter.

Sie sagen, Familien mit Kindern werden im Vergleich zu Kinderlosen benachteiligt. Inwiefern ist das so?

Bei Familien bündeln sich die allgemeinen Verteilungsfehler unseres Landes.

Als da sind?

Die Haupteinnahmen der öffentlichen Hände bestehen in Sozialversicherungsbeiträgen. Diese Beiträge werden nach einem linearen, proportionalen Tarif erhoben und sind auf allen Einkommensstufen identisch. Anders als bei der Einkommensteuer werden kleinere Einkommen folglich relativ viel härter belastet als höhere Einkommen. Besonders übel an den Sozialversicherungsbeiträgen ist aber, dass es eine obere Beitragsbemessungsgrenze gibt: Wer darüber liegt, dem wird in Deutschland keine Sozialversicherungsverantwortung abverlangt. Das stellt unser Gerechtigkeitsideal auf den Kopf, demzufolge die starken Schultern mehr tragen sollen als die schwachen.

Gibt es neben den Sozialabgaben weitere Ungerechtigkeiten?

Oh ja. Bei den Steuern sind die Verbrauchsteuern die zweitwichtigste Einnahmequelle. Auch sie haben im Gegensatz zur Einkommen- und Lohnsteuer eine regressive Wirkung: je kleiner das Einkommen, desto höher ist der Anteil der Verbrauchssteuern. Niedrige Einkommen werden also auch bei den Verbrauchssteuern härter belastet als höhere Einkommen – und diese Steuern machen im Konzert der Steuereinnahmen mittlerweile fast 60 Prozent der Gesamteinnahmen aus!

Das waren zwei grundsätzliche Gerechtigkeitsprobleme. Wo liegt die Benachteiligung für Eltern?

Die liegt darin, dass die Erziehungsleistung von Eltern bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge nicht angerechnet wird. Bei der Rentenversicherung liegt die Ursache dafür in der Tatsache, dass ein schlüssiges Konzept schon 1957 vom damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer vermurkst wurde. Der Wirtschaftswissenschaftler Wilfrid Schreiber hatte ursprünglich vorgeschlagen, auch eine Kindheits- und Jugendrente einzuführen. Denn wenn die Alterskosten sozialisiert werden, müssen auch die finanziellen Lasten der Kindererziehung sozialisiert werden. Da dies nicht passiert ist, finanzieren Eltern die Altersvorsorge von Kinderlosen mit. Adenauer hat diesen Einwand bekanntlich mit der Bemerkung vom Tisch gefegt, Kinder kriegten die Leute doch sowieso.

Wie kann dieser Fehler ausgebügelt werden?

Wir müssen generell Beitragsgerechtigkeit in der Sozialversicherung herstellen, denn die ist nicht nur für Familien ungerecht, sondern für jeden minderverdienenden Arbeitnehmer. Es kann nicht richtig sein, dass Beamte, Richter und Abgeordnete, aber auch viele Selbstständige, von sozialer Verantwortung befreit sind. Wir müssen dafür sorgen, dass alle Einkommensquellen für die Finanzierung der Sozialversicherungen herangezogen werden. Zweitens müssen wir verhindern, dass die wichtigste Investition dieser Gesellschaft – Kinder – mit Verbrauchsteuern belastet werden. Das zu korrigieren ist ganz einfach: Wir brauchen letztlich nur ein Kindergeld, das die Verbrauchsteuerlast auf den Unterhalt der Kinder den Eltern zurückzahlt. Diese Rückzahlung darf natürlich nicht von den Eltern selbst finanziert werden. Dazu muss man, wie von Wilfrid Schreiber vorgesehen, vor allem die Kinderlosen zur Kasse bitten.

Das gäbe einen Aufschrei der Kinderlosen.

Es geht nicht um eine biologische oder gar moralische, sondern um die sozialökonomische Definition – auch Eltern erwachsener Kinder sind in diesem Sinne kinderlos. Nur in 20- bis 25 Prozent der Haushalte hierzulande leben noch unterhaltsberechtigte Kinder! Für jeden Euro, denen wir Familienhaushalten vom Brutto mehr lassen, müssten die „kinderlosen“ Haushalte also rund 33 Cents mehr berappen.

Warum sollten die das tun?

Auch Kinderlose müssen verstehen, dass Eltern in Deutschland in verfassungswidriger Weise benachteiligt werden. Dazu gab es zwei klare Urteile des Bundesverfassungsgerichts. 2001 urteilten die Karlsruher Richter, die Pflegeversicherung verstoße gegen das Grundgesetz, weil sie die Erziehungsleistung nicht berücksichtige. Nur in der Pflegeversicherung wurde daraufhin ein Beitragszuschlag für Kinderlose eingeführt. Das Bundesverfassungsgericht hatte aber eine Generalrevision dieser Frage auch für die Kranken- und Rentenversicherung verlangt. Das andere Urteil ist das Trümmerfrauenurteil aus dem Jahr 1992. Damals konstatierte das Bundesverfassungsgericht, dass Mehrkinder-Familien über die Sozialsysteme mehr an Kinderlose leisten als umgekehrt, insbesondere in der Rentenversicherung – weshalb eine Reform dort die Anwartschaften Kinderloser auch „maßvoll an Eltern umverteilen“ dürfe.

Bislang behandelt der Gesetzgeber diese Urteile wie feuchten Kehricht. Mit Ausnahme der Pflegeversicherung haben Familien die identische Beitragslast zur Sozialversicherung zu tragen wie Kinderlose, obwohl sie die Beitragszahler der Zukunft großziehen und damit auch für die Altersversorgung der Kinderlosen aufkommen. Diese Situation ist völlig unerträglich. Die Sozialversicherung ist der große Posten, mit dem Familien in Deutschland stranguliert werden.

Sie sagen, die Politik habe die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wie feuchten Kehricht behandelt. Haben Sie Hoffnung, dass sich daran etwas ändert?

Freiwillig wird die Politik die verfassungswidrige Benachteiligung von Familien nicht beenden. Aber im September wird es ein Urteil des Bundessozialgerichts zu Klagen geben, die von Familienverbänden unterstützt werden. Dann steht das Thema zwangsläufig wieder auf der Tagesordnung.

Mit Jürgen Borchert sprach Hubertus Volmer
Quelle: n-tv.de

Und weiter dazu ein Aufsatz von ihm:

Kindergeld – Kein Geschenk, sondern Rückgabe von Diebesgut

Von Jürgen Borchert

Für das mit 38,8 Milliarden Euro gelistete Kindergeld gilt: Es ist zu größten Teilen kein Geschenk, sondern die Rückgabe von Diebesgut. Zugegebenermaßen ist das Verständnis der diesbezüglich zuständigen Grundlage des Kindergeldes im Einkommenssteuergesetz nicht ganz einfach, weil der Gesetzgeber in Paragraf 31 Satz 2 EStG gleichzeitig eine Steuervergütungs- sowie eine Subventionsfunktion geregelt hat. Hier bietet sich zum besseren Verständnis die Lektüre einschlägiger Karlsruher Entscheidungen an. In seinem Beschluss vom 25. Mai 1990 hat das BVG nämlich festgestellt, daß das Existenzminimum der Bürger vom Zugriff der Einkommen- bzw. Lohnsteuer zu verschonen ist; da auch Kinder Bürger sind, ist folgerichtig das Existenzminimum der gesamten Familie insoweit steuerfrei zu halten. Das BVG hat in jener Entscheidung dem Gesetzgeber allerdings gestattet, auf das Existenzminimum von Kindern dann zuzugreifen, wenn dieser Eingriff durch ein ausreichend hohes Kindergeld kompensiert wird. Das hat der Gesetzgeber, der ja aus Abgeordneten besteht, die wiedergewählt werden wollen, sich natürlich nicht zweimal sagen lassen, denn das Schenken von Kindergeld in Omnipotenz- und Spendierhosenpose ist den Wählern politisch ungleich angenehmer zu verkaufen als nur das bloße Nicht-Nehmen.

Etwa zwei Drittel der von den sogenannten Wissenschaftlern aufgelisteten ominösen 38,8 Milliarden Euro Kindergeld entfallen auf diese Kompensation der eigentlich verfassungswidrigen Steuererhebung. Wegen des restlichen Drittels empfiehlt sich die Lektüre des Karlsruher „Beamtenkinder“-Beschlusses vom 22. März 1990 (2 BvL 1/86) sowie des Nichtannahmebeschlusses zur Mehrwertsteuerbelastung von Familien vom 23. August 1999 (1 BvR 2164/98). In Ersterem ist zu lesen, daß die mit den höheren Aufwendungen für Kinder einhergehende stärkere indirekte Steuerbelastung durch das einheitliche Kindergeld nicht aufgefangen wird. Und in letzterem Beschluss, betreffend die Mehrwertsteuererhöhung von 1998, findet sich folgende einschlägige Passage: „Die indirekte Besteuerung belastet Familien, die wegen ihres höheren Bedarfs mehr indirekt besteuerte Güter und Leistungen erwerben müssen, mehr als Kinderlose. Diese Belastung ist jedoch im Binnensystem der indirekten Steuern unvermeidlich und gesetzessystematisch folgerichtig. Sie muss aber eine diesen Belastungsfaktor kompensierende Entlastung bei der direkten Besteuerung, das heißt bei der Einkommensteuer zur Folge haben. Der Steuergesetzgeber hat deshalb stets darauf zu achten, daß eine Erhöhung indirekter Steuern und Abgaben den Lebensbedarf vermehrt und die existenzsichernden Abzüge diesem erhöhten Bedarf anzupassen sind.“

Im Klartext: Bei jeder Erhöhung indirekter Steuern (gleich Verbrauchssteuern, zum Beispiel die Mehrwertsteuer) müssen die Steuerfreibeträge und/oder das Kindergeld ebenfalls erhöht werden. Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß in den zurückliegenden Jahrzehnten die Verbrauchssteuern vielfach erhöht wurden, ohne dass der Gesetzgeber die ihm aufgegebene Kompensation unmittelbar vornahm, sowie ferner der Tatsache, daß das Aufkommen aus Verbrauchssteuern mehr als die Hälfte der Gesamteinnahmen des Fiskus ausmacht, bleibt auch dem üppigen Kindergeldgeschenk demnach so gut wie nichts übrig. Es reduziert sich nahezu in toto als Ablieferung der verfassungswidrigen Beute aus der Besteuerung des Kinderexistenzminimums.

Vor diesen Hintergründen werden die Polemik und reine Propaganda nur allzu deutlich, die sich Herr Gabriel mit seiner „Wortmeldung“ in Bezug auf Familien und Alleinerziehende geleistet hat.

Herr Gabriel und die vorgeschlagene Verfassungsänderung zur Familienförderung

Hiervor kann nur eindringlich gewarnt werden. Denn wenn eine Große Koalition, die über eine satte Mehrheit im Parlament verfügt, die Verfassung ändert, bedeutet das nichts Gutes. Insbesondere dann nicht, wenn alle Koalitionspartner sich nicht an die freiheitlich-demokratische Grundordnung gebunden fühlen. Das haben sie leider in der Vergangenheit oft genug bewiesen. Und wie Herr Borchert deutlich dargestellt hat, brauchen wir keine Verfassungsänderung für eine andere Familienpolitik, sondern schlichtweg nur die korrekte und konkrete Umsetzung der Bundesverfassungsgerichtsurteile zum Thema Familien.

Die Familie ist die älteste aller Gemeinschaften und die einzige natürliche.

Jean-Jacques Rousseau (1712 – 1778), Genfer Philosoph, Aufklärer, Schriftsteller und Musiker

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