Geschlechterspezifische Ungleichheit beim Lohn bei gleicher Arbeit rechtswidrig
Das es Unterschiede zwischen Männern und Frauen beim Lohn trotz gleicher Tätigkeit gibt, lässt sich nicht verleugnen. Die Süddeutsche Zeitung macht jedoch in diesem Zusammenhang auf ein richtungsweisendes Urteil des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz aufmerksam.
Statt sich von der teilweise paradoxen politischen Diskussion über die Frauenquote leiten zu lassen, hat das LAG Rheinland-Pfalz harte, juristische Fakten bei der Gleichbehandlung der Geschlechter beim Lohn bei gleicher Arbeit geschaffen. Wir hoffen, dass sich diese Rechtsprechung bundesweit durchsetzen wird.





