Leistungen nach dem SGB II – Allzeithoch

LeistungenLeistungen nach dem SGB II (Hartz-IV-Leistungen) auf einem Allzeithoch

All die Jahre wieder kommt die frohe Botschaft über die Höhe der durchschnittlichen Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) je Leistungsberechtigtem in die Propagandamaschinerie. So auch jetzt erneut für 2014 und Januar 2015. Damit auch noch dem letzten, vermeintlich verblendeten Volksgenossen vor die Augen geführt wird, wofür er knüppeln geht. Weil unser ach so armer Staat ja diese ganzen „Sozialschmarotzer“ mit durchfüttern muss.

Das in Wahrheit hinter diesen Zahlen unendlich viele menschliche Dramen und Schicksale stehen, wird durch solch nüchterne Zahlen vielfach einfach ausgeblendet.

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Meldeversäumnis – Wegweisendes BSG-Urteil

MeldeversäumnisAufrechenbarkeit von Sanktionen wegen Meldeversäumnis

Das Bundessozialgericht hat mittels Terminbericht ein wegweisendes Urteil zu der Aufrechnung von Sanktionen wegen Meldeversäumnissen bekannt gegeben.

Nach diesem Urteil ist es unzulässig, dass JobCenter innerhalb kurzer Zeit serienweise gleichlautende Meldeaufforderungen erlassen, um dann bei Nichtwahrnehmung fortlaufend aufrechnend wegen Meldeversäumnis zu sanktionieren. Das BSG deckelt die Sanktionsfähigkeit auf drei hintereinander gleichlautende Meldeaufforderungen, die seitens der/des Leistungsberechtigten nicht wahrgenommen wurden.

Nach Ansicht der 14ten Kammer des BSG verfehlen mehr als drei gleichlautende aufeinanderfolgende Meldeaufforderung das Prinzip des Förderns. Einen kleinen Wermutstropfen beinhaltet das BSG-Urteil aber dennoch. Dazu mehr weiter unten.

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Alleinerziehendenzuschlag – Urteil

AlleinerziehendenzuschlagAlleinerziehendenzuschlag kann trotz erneuter Heirat weitergewährt werden

Zum Thema Alleinerziehendenzuschlag gibt es zahlreiche Sozialgerichtsurteile. Aktuell hat das SG Osnabrück dazu ein Urteil veröffentlicht, was zwar noch nicht rechtskräftig ist, jedoch aus der Masse der anderen Urteile zu dieser Rechtsfrage deutlich herausragt.

Nach diesem als richtungsweisend zu bezeichnenden Urteil muss unter gewissen und bestimmten Voraussetzung der Alleinerziehendenzuschlag auch bei einer erneuten Heirat der / des Alleinerziehenden weiter gewährt werden. Zwar hat das SG Osnabrück hierbei enge Grenzen definiert, es ist aber deutlich geworden, dass auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen ist.

Die Kernaussage des Urteils kann wie folgt dargestellt werden: Auch bei einer erneuten Heirat hat das JobCenter im Einzelfall im Rahmen seiner gesetzlich verankerten Amtsermittlungspflicht zu prüfen, ob es Gründe dafür gibt, den Alleinerziehendenzuschlag weiterhin zu gewähren.

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Karlsruhe – Sozialgericht legitimiert Rechtsbruch

KarlsruheDas Sozialgericht Karlsruhe weicht von grundsätzlicher Rechtsprechung ab

Das Sozialgericht Karlsruhe scheint seine eigenen „rechtlichen Regeln“ aufstellen zu wollen. Denn in einem aktuell veröffentlichten Urteil ignoriert es gleich mehrfach die Grundsatzrechtsprechung des Bundessozialgerichtes zur Rechtsfrage der Eingliederungsvereinbarung, bzw. den sie ersetzenden Verwaltungsakt. Denn so gilt u.a. seit dem BSG-Urteil B 14 AS 195/11 R vom 14. Februar 2013 der Grundsatz der Bevorzugung einer konsensualen Lösung gegenüber dem hoheitlichen Handeln.

Zudem kam man fast sagen, dass das SG Karlsruhe in seiner ausgegeben Medieninformation die betroffene Leistungsberechtigte regelrecht vorführt. Und das in einer Selbstherrlichkeit, die uns bisher selten in einer Urteilsbegründung begegnet ist. Anscheinend hat die spruchfällende Kammer des SG Karlsruhe immer noch nicht begriffen, dass wir mittlerweile im 21ten Jahrhundert leben. Und es zumindest auf dem Papier Menschen- und Bürgerrechte gibt.
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Veranstaltung – Rechtsvereinfachung im SGB II

Veranstaltung der BG45 zum Thema Rechtsvereinfachung im SGB II – Das geplante Hartz4 Änderungsgesetz

Einladung zur DiskussionsveranstaltungWir laden Sie, liebe Leserinnen und Leser, am Montag, den 11. Mai 2015 um 18:00 Uhr im Saal des Kulturforums, Dreiringstr. 7, in Essen-Steele zu einem Vortrag mit anschließender Diskussion ein. Das Thema lautet Rechtsvereinfachung im SGB II – Das geplante Hartz4 Änderungsgesetz. Es referiert Matthias Birkwald, MdB für die Partei Die Linke. Herr Birkwald ist Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags.

Im JobCenter herrscht vor allem die Bürokratie. Um dort das Verwaltungshandeln zu vereinfachen, hat eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern einige Vorschläge für eine Gesetzesänderung erarbeitet. Allerdings werden nicht allein Vorschläge zur Vereinfachung diskutiert, sondern zum Teil auch sehr weitgehende Gesetzesänderungen, wenn nicht sogar Verschärfungen.

Als Referenten zum Thema konnte die BG45 Matthias Birkwald, Mitglied des Bundestages für die Partei Die Linke und Obmann im Ausschuss für Arbeit und Soziales gewinnen. Er wird in dieser Veranstaltung vorstellen, welche Änderungen bisher angedacht sind.

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Erwerbslosigkeit in Essen erneut gestiegen

ErwerbslosigkeitErwerbslosigkeit in Essen wieder einmal angestiegen

Auch im April 2015 ist in Essen die Zahl der tatsächlich erwerbslosen Personen gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen (46.398 + 325 gegenüber April 2014) und liegt inzwischen bei 16,0 Prozent.

Während die offizielle Statistik – wie in den Vormonaten – einen leichten Rückgang der Erwerbslosigkeit suggeriert, zeigt sich bei genauerer Betrachtung, dass dieser Schein trügt. Der offiziell vermeldete „Rückgang“ errechnet sich lediglich daraus, dass große Gruppen erwerbsloser Personen von der offiziellen Statistik einfach nicht mehr mitgezählt werden. Im April diesen Jahres fielen in Essen insgesamt 11.203 Personen als aus der offiziellen Statistik. Diese Angaben finden sich in der Statistik der Bundesanstalt für Arbeit unter dem Punkt der so genannten „Unterbeschäftigung“.

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Darlehen im SGB II-Leistungsbezug

DarlehenDie Anzahl der bewilligten Darlehen steigt kontinuierlich

Laut übereinstimmenden Presseberichten ist die Zahl der beantragten und bewilligten Darlehen im SGB II-Leistungsbezug für die Anschaffung von weißer Ware oder zur Bewältigung anderer Notsituationen (oftmals zur Begleichung der Stromjahresrechnung) auf ein neues Allzeithoch gestiegen. Den Berichten nach betrug die Zahl der bewilligten Darlehen im vergangenen Jahr monatlich 18.740. Der durchschnittlich bewilligte Darlehensbetrag lag dabei bei 365,– € je Leistungsberechtigtem.

Das sind eindeutig die direkten Auswirkungen des zu niedrigen Eckregelsatzes. Dabei treiben diese Darlehen die Leistungsberechtigten eigentlich in einen Teufelskreis der unendlichen Abhängigkeit. Denn sie müssen nach Gewährung mit einer Summe in Höhe von 10% der Eckregelleistung zurückgeführt werden, bzw. werden dann vom JobCenter direkt einbehalten.

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