Darlehen im SGB II-Leistungsbezug

DarlehenDie Anzahl der bewilligten Darlehen steigt kontinuierlich

Laut übereinstimmenden Presseberichten ist die Zahl der beantragten und bewilligten Darlehen im SGB II-Leistungsbezug für die Anschaffung von weißer Ware oder zur Bewältigung anderer Notsituationen (oftmals zur Begleichung der Stromjahresrechnung) auf ein neues Allzeithoch gestiegen. Den Berichten nach betrug die Zahl der bewilligten Darlehen im vergangenen Jahr monatlich 18.740. Der durchschnittlich bewilligte Darlehensbetrag lag dabei bei 365,– € je Leistungsberechtigtem.

Das sind eindeutig die direkten Auswirkungen des zu niedrigen Eckregelsatzes. Dabei treiben diese Darlehen die Leistungsberechtigten eigentlich in einen Teufelskreis der unendlichen Abhängigkeit. Denn sie müssen nach Gewährung mit einer Summe in Höhe von 10% der Eckregelleistung zurückgeführt werden, bzw. werden dann vom JobCenter direkt einbehalten.

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Augsburg – Und die städtische Puppenkiste

AugsburgIIAugsburg – Albtraumstadt für Leistungsberechtigte

In Augsburg herrschen anscheinend mittlerweile Verhältnisse für SGB II-Leistungsberechtigte (Hartz IV-Berechtigte) die, höflich formuliert, in Anlehnung an eine eigentlich positiv berühmte Institution der Stadt die dann negativ gemeinte Bezeichnung „Städtische Augsburger Puppenkiste“ verdienen.

Dabei war Augsburg die Heimatstadt des größten mittelalterlichen Potentaten, Jakob Fugger. Dessen Andenken zu bewahren, wäre eigentlich eine Verpflichtung der Stadtoberen Augsburgs. Historisch kann man Jakob Fugger sehen wie man will, jedenfalls hat er als der wenigen Superreichen seiner Zeit auch an die damaligen Armen und Bedürftigen seiner Stadt gedacht und die Fuggerei gegründet.

Was die heutige Augsburger Stadtelite mit den heutigen Augsburger Einkommensschwachen betreibt, tritt sein Andenken in dieser Richtung schlichtweg mit den Füssen.

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Kosten pro Leistungsberechtigten – Statistik

KostenKosten der Verwaltung der Erwerbslosigkeit

Die Erfassung von Kosten ist ein verwaltungstechnisches Übel. So auch die Ermittlung der durchschnittlichen Kosten der Verwaltung je SGB II-Leistungsberechtigtem. Wie in Deutschland üblich, wird hierüber auch statistisch Buch geführt. Zwar mögen solche statistischen Erfassungen zur Abschätzung der benötigten Geldmittel notwendig sein, jedoch haben sie einen bitteren Beigeschmack. Denn so wird aus einem Menschen eine statistische Zahl.

Allerdings zeigen die Zahlen auch die Auswirkungen der komplexen rechtlichen Lage durch das SGB II. Durch die zahlreichen Änderungen und Gerichtsurteile steigt der Personal- und Verwaltungsaufwand in den JobCentern seit Jahren kontinuierlich.

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Kindergeld – Die Farce der Bundesregierung

KindergeldIIKindergeld – Und die Volksverdummung der Bundesregierung

Die politische Farce um die Erhöhung des Kindergeldes durch die Bundesregierung geht in die nächste Runde. Denn wie das Bundesfinanzministerium jetzt aufgrund einer Anfrage der Grünen Bundestagsabgeordneten Franziska Brantner einräumen musste, werden allerhöchsten 20.000 Familien von der Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderzuschlages dahingehend profitieren, dass sie dem SGB II-Leistungsbezug (Hartz IV-Bezug) entrinnen.

Nicht vergessen werden darf in diesem Zusammenhang, dass das Kindergeld für SGB II-Leistungsberechtigte (im Volksmund Hartz-IV-Empfänger genannt) quasi nur einen durchlaufenden Posten darstellt, denn es wird als Einkommen angerechnet. Und vom Kinderzuschlag sind SGB II-Leistungsberechtigte im Allgemeinen ohnehin ausgenommen.

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Lohn bei gleicher Arbeit – Keine Ungleichheit

LohnGeschlechterspezifische Ungleichheit beim Lohn bei gleicher Arbeit rechtswidrig

Das es Unterschiede zwischen Männern und Frauen beim Lohn trotz gleicher Tätigkeit gibt, lässt sich nicht verleugnen. Die Süddeutsche Zeitung macht jedoch in diesem Zusammenhang auf ein richtungsweisendes Urteil des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz aufmerksam.

Statt sich von der teilweise paradoxen politischen Diskussion über die Frauenquote leiten zu lassen, hat das LAG Rheinland-Pfalz harte, juristische Fakten bei der Gleichbehandlung der Geschlechter beim Lohn bei gleicher Arbeit geschaffen. Wir hoffen, dass sich diese Rechtsprechung bundesweit durchsetzen wird.

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Datenabgleich durch JC – BSG urteilt

DatenDer automatisierte Datenabgleich zur Ermittlung von Kapitalerträgen durch die JC ist verfassungskonform

Das BSG urteilte aktuell, dass der automatisierte Datenabgleich zur „Aufdeckung“ von Kapitalerträgen durch die JobCenter, der in § 52 SGB II verankert ist, nicht gegen die Verfassung verstößt. Und einen verhältnismäßigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Leistungsberechtigten darstellt.

Bedauerlicherweise hat das BSG in seinen Urteilsbegründungen eine Marschrichtung vorgegeben, die im Hinblick auf die anstehenden Rechtsverschärfungen innerhalb des SGB II fatale Folgen haben könnte.

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Arbeitnehmer – Atypische Beschäftigung nimmt zu

ArbeitnehmerArbeitnehmer immer mehr von atypischer Beschäftigung betroffen

Seit Jahren steigt die Zahl der in sog. atypischen Beschäftigungsverhältnissen tätigen Arbeitnehmer kontinuierlich. Was bisher von vielen lediglich so empfunden wurde, wurde jetzt aufgrund einer Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken durch das Bundesarbeitsministerium offiziell eingeräumt.

Hintergrund ist eine aktuelle Studie des WSI (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut) der Hans-Böckler-Stiftung zu der Anzahl und „Verteilung“ von Arbeitnehmern in atypischen und prekären Beschäftigungsverhältnissen.

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