Sonderbedarf auch für Altfälle anwendbar

Entscheidung des BVerfG zum Sonderbedarf ist auch für Altfälle anwendbar

Im Termin vom 18.02.10 hat der 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) der Revision einer Klägerin stattgegeben, die für die Jahre 2005 und 2006 einen Mehrbedarf wegen einer erheblichen Gehbehinderung begehrt. Anspruchsgrundlage hierfür ist die Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.10. Zugleich hat das BSG damit entschieden, dass „in einem laufenden und noch nicht abgeschlossenen Verfahren“ auch für die Zeit vor dem 09.02.10 ein solcher Sonderbedarf besteht. Ich rate daher dringend davon ab, voreilig Überprüfungsanträge oder nachfolgende Widerspruchs- und Klageverfahren für erledigt zu erklären.

Vielmehr muss nun in bereits laufenden Verfahren geprüft werden, ob auch in der Vergangenheit ein atypischer, laufender Bedarf bestanden hat, der unabweisbar war. Mit einem Nebensatz hat der Senatsvorsitzende ergänzt, dass die Gerichte sich bei der Festsetzung der Sonderbedarfe selbstverständlich nicht an „irgendwelche Listen“ zu halten hätten und damit offensichtlich auf den aktuellen Versuch der Bundesagentur für Arbeit reagiert, mit einer Miniliste die Betroffenen um die Früchte des Urteils vom 09.02.10 zu bringen.

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Urteil des BVerfG vom 9. Feb. 2010

BVerfG verwirft weitere wesentliche Elemente des SGB II

Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits im Dezember 2007 die Hartz-Behörden, also die Argen, für verfassungswidrig erklärt hatte, werden nun weitere wesentliche Elemente des SGB II verworfen:

1. Festlegung des Regelsatzes

Zulässig ist die grundsätzliche Methode der Berechnung des Eckregelsatzes (für Erwachsene). Das heißt, der Gesetzgeber durfte vom vorgegebenen Warenkorb auf eine statistische Berechnung umsteigen, wo nach den tatsächlichen Verbrauchen einer unteren Einkommensschicht geschaut wurde. Er hat hierbei einen vertretbaren Personenkreis ausgesucht und die Verbrauchsgegenstände auch in richtige Abteilungen eingeteilt. Jedoch hat er dann prozentuale Abzüge vorgenommen, die nicht nachvollziehbar, also intransparent sind. Deswegen sind bereits die Eckregelsätze verfassungswidrig und folglich auch alle abgeleiteten Regelsätze für Kinder oder Partner. Für die Zukunft wird damit also klargestellt, dass an das Verfahren der Ermittlung des Regelsatzes Anforderungen zu stellen sind und diese durch das BVerfG überwacht werden. Dieses Verfahren der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) wird nun also öffentlich und zum Feld gesellschaftlicher Auseinandersetzung, während diese grundlegende Bedarfsfestsetzung bisher in der Bürokratie unbehelligt von statten gehen konnte.

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BVG Urteil zu Hartz IV

BVG Urteil: Die Hartz-IV-Regelsätze müssen neu berechnet werden

Die Hartz-IV-Regelsätze müssen neu berechnet werden – für Kinder ebenso wie für Erwachsene. Die bisherige Regelung verstößt laut Bundesverfassungsgericht (BVG) gegen das Grundgesetz. Die Berechnung sei nicht transparent genug, entschied das BVG in Karlsruhe am heutigen Dienstag.

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Neue Wohnflächengrenzen NRW

Seit dem 12.12.09 gibt es einen Runderlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW, der Einfluss auf die „angemessene“ Wohnungsgröße nach § 22 SGB II hat, also auf Hartz-4.

Bisweilen wurde von dem Job Center Essen und den meisten Gerichtsentscheidungen eine Wohnfläche für eine Person von 45 qm angenommen und dieser mit einem Quadratmeterpreis für Essen von 4,83 Euro multipliziert, um somit zu einer angemessenen Grundmiete von 217,50 Euro zu gelangen. Diese Rechnung dürfte nun überholt sein. Denn der neue Erlass geht von 50 qm für eine Person aus und für jede weitere Person 15 qm. Als zusätzlicher Bedarf für Alleinerziehende stehen 15 qm zur Verfügung.

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TV: Abgestempelt? – Leben mit Hartz IV

Gestern lief in der ARD die Sendung „Abgestempelt? – Leben mit Hartz IV“. Eine wirklich gute Dokumentation. Hartz IV – was bedeutet das im Agenda-Jahr 2010? Die Autoren Thomas Reutter und Sylvia Nagel sind auf Spurensuche gegangen und ihr Befund ist bedrückend!

Wer den Beitrag verpasst hat, kann ihn sich hier ansehen: „Abgestempelt? – Leben mit Hartz IV“

Ombudsstelle der ARGE Essen – Die Diskussion geht weiter

Auf Anfrage der BG45 hat sich Dietrich Schoch eingehend mit dem vorläufigen Konzept der Geschäftsführung ARGE Essen befasst.

Dietrich Schoch war bundesweit der einzige Ombudsmann einer Arge (Duisburg) – bis er aus Protest über die dortigen Zustände hinschmiss. Wir gehen davon aus, dass allen Hartz4-Berechtigten die Arbeit Herrn Schochs und die Reaktion der ARGE Duisburg bekannt geworden ist. Herr Schoch ist in den Duisburger Sozial- und Gesundheitsausschuss berufen worden und engagiert sich im „Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge“. Die BG45 bedankt sich für die folgende Stellungnahme: Weiterlesen