Laut dem Sozialgericht Duisburg ist die Summe von Grundmiete und Nebenkosten (Brutto-Kaltmiete) entscheidend
In dem Urteil vom 06.04.11 (S 41 AS 3047/10) hat das Sozialgericht Duisburg für die Stadt Essen einen anderen Berechnungsmodus für die Bedarfe der Unterkunft angewendet, als dieses vom Jobcenter selbst seit 2005 geschieht. Während das Jobcenter nur die Netto-Kaltmiete oder auch Grundmiete genannt auf ihre Angemessenheit kontrolliert, ist nach dem SG-Urteil die Summe von Grundmiete und Nebenkosten entscheidend.