Ein Erfolg ist zu vermelden: 50 qm Wohnfläche in NRW angemessen
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Carsten Dams
217,50 EUR Kaltmiete für eine Einzelperson in Essen oder doch 241,50 EUR? Dieser lange schwelende Streit dürfte heute vom Grundsatz her sein Ende gefunden haben. Im mündlichen Verhandlungstermin vom heutigen Tage hat das Bundessozialgericht entschieden, dass in NRW der Berechnung des angemessenen Mietpreises für eine Einzelperson 50 qm zugrunde zu legen sind, 65 für zwei Personen, 80 für drei usw. – jeweils 5 qm mehr und damit auch fünf mal der Quadratmetermietpreis mehr.