Bei Gericht ist das Vorgehen der Stadt Essen bei der Zwangsvollstreckung von Rückforderungen von Arbeitslosengeld 2 für rechtswidrig erklärt worden: Gegenwehr lohnt sich!
Die Stadt Essen hat im Rahmen der Optionskommune die Arge Jobcenter beerbt und hierbei eine Vielzahl dubioser und ungeklärter Rückforderungen gegen Leistungsberechtigte übernommen, die Arbeitslosengeld 2 erhalten hatten. Auf die hierzu ergangene Anfrage nach dem Umgang mit dem Einzug dieser Forderungen im Rat der Stadt Essen reagierte die Verwaltung nach dem Motto: Augen zu und durch.
In mehreren Verfahren beim zuständigen Sozialgericht hat die Stadt nun Schiffbruch hiermit erlitten. Weiterlesen





