Nachzahlung der Mütterrente – Einmaliges oder laufendes Einkommen?
Die gesetzlich ab dem 01.07.2014 eingeführte Mütterrente erhalten auch die Leistungsberechtigten nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter oder Hilfe zum Lebensunterhalt). Durch eine verzögerte Bearbeitung der Berechnungen und Auszahlungen kommt und kam es deswegen zu erheblichen Nachzahlungen an die Betroffenen. Es kann hierbei einen wesentlichen Unterschied machen, ob die Nachzahlung als einmaliges oder laufendes Einkommen vom Amt für Grundsicherung angerechnet wird.