Einmalige Brennstofflieferung – Urteil des SG Dresden

EinmaligeEinmalige Brennstofflieferung – Urteil

Wie das Sozialgericht Dresden heute durch eine Pressemitteilung bekannt gibt, besteht bei einer einmaligen Brennstofflieferung im Liefermonat kein ergänzender SGB II-Leistungsanspruch, wenn die Aufteilung der angefallen Kosten auf die Heizperiode ergibt, dass in keinem dieser in Frage kommenden Monate ein SGB II-Leistungsanspruch entsteht.

Eigentlich schade, dieses Urteil, denn es betraf eine Familie, die sich mit anderen Einkommensarten knapp über dem SGB II-Leistungsbedarf über Wasser hielt.

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BMAS und der unfassbare Rechtsverstoß

BMASBMAS begeht einen in der deutschen Nachkriegsjustizgeschichte einmaligen Rechtsverstoß

Wie Harald Thomé von Verein Tacheles e.V. in Wuppertal aufmerksam macht, ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dabei, einen in der Nachkriegsgeschichte einmaligen Rechtsverstoß zu zementieren.

Hintergrund sind drei Urteile des Bundessozialgerichtes vom Juli 2014 AZ: B8 SO 14/13 R, B8 SO 12/13  R und B8 SO 31/12 R. Das BMAS untersagt per „Dekret“ den deutschen Sozialleistungsträgern die vorläufige Umsetzung dieser Urteile.

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Entschädigung bei überlanger Verfahrensdauer

EntschädigungEntschädigung bei überlanger Verfahrensdauer

Das BSG hat in einem aktuellen Terminbericht in drei Verfahren Grundsatzentscheidungen zu der gesetzlichen Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer gem. § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG bekanntgegeben, die für alle SGB II-Leistungsberechtigten von imminenter Bedeutung sind. Denn seit Dezember 2012 besteht die Möglichkeit, Sozialgerichte, die zu langsam arbeiten, in Regress dafür zu nehmen.

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Trittbrettfahrer – Das SG Leipzig mutiert dazu

TrittbrettfahrerTrittbrettfahrer – Das erste SG wird aktiv

Wie es zu erwarten war, kommen nun die ersten Trittbrettfahrer aus der Sozialgerichtsbarkeit. Nach dem Urteil des BGH zu Mietschulden von Sozialleistungsbeziehern bei unangemessen großer Wohnung (wir berichteten) schwingt sich nun anscheinend das SG Leipzig auf diesen Zug auf. Im Hinblick auf ein öffentliches Kesseltreiben auf SBG II-Leistungsberechtigte, konnte es es sich wohl nicht verkneifen, einen immerhin knapp fünf Monaten alten Beschluss in die einschlägigen Rechtsportale gelangen zu lassen.

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LSG NRW und seine Selbstsicht über seine Arbeit

LSGLSG NRW nutzt 10 Jahre SGB II zur Selbstdarstellung

Anläßlich des zehnjährigen „Jubiläums“ der Einführung des SGB II kann das LSG NRW wohl der Versuchung nicht widerstehen; humorvoll mit mildtätiger Nachsicht betrachtet; Selbstbeweihräucherung zu betreiben.

Es sah sich genötigt, hierzu eine Presseerklärung herauszugeben, die eine Selbstdarstellung bietet, die absolut nichts mit der tatsächlich geübten prozessualen Realität zu tun.

Keinesfalls soll in Abrede gestellt werden, dass die einzelnen SozialrichterInnen in NRW eine abnorme Arbeitsbelastung haben und oftmals doch zu Gunsten von Leistungsberechtigten entscheiden. Weiterführend geht es ausschließlich um eine Stellungnahme zu den Aussagen des LSG in seiner Pressemitteilung.

Wer als Leistungsberechtigter nach dem SGB II über eine gesunde Portion Humor verfügt, bzw. meint, leidensfähig genug zu sein, kann dem Weiteren gerne folgen.

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Desaster für Leistungsberechtigte – BGH-Urteil

DesasterDesaster für Leistungsberechtigte – Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs

Am heutigen Mittwoch, den 04. Februar hat der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem AZ VIII ZR 175/14 ein für SGB II-Leistungsberechtigte vernichtendes Urteil gefällt, das tatsächlich ein Desaster für den Sozialstaat ist. Denn durch dieses Urteil wird der staatlichen Willkür der Sozialleistungsträger (JobCenter) ein weiteres Tor geöffnet.

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Stadt muss Zwangsvollstreckung einstellen

Bei Gericht ist das Vorgehen der Stadt Essen bei der Zwangsvollstreckung von Rückforderungen von Arbeitslosengeld 2 für rechtswidrig erklärt worden: Gegenwehr lohnt sich!

ZwangsvollstreckungDie Stadt Essen hat im Rahmen der Optionskommune die Arge Jobcenter beerbt und hierbei eine Vielzahl dubioser und ungeklärter Rückforderungen gegen Leistungsberechtigte übernommen, die Arbeitslosengeld 2 erhalten hatten. Auf die hierzu ergangene Anfrage nach dem Umgang mit dem Einzug dieser Forderungen im Rat der Stadt Essen reagierte die Verwaltung nach dem Motto: Augen zu und durch.
In mehreren Verfahren beim zuständigen Sozialgericht hat die Stadt nun Schiffbruch hiermit erlitten. Weiterlesen