Die in der Öffentlichkeit als zusätzlich dargestellten Bildungs- und Teilhabeleistungen der Jobcenter sind mit Kürzungen der Regelsätze für Kinder und Jugendliche verbunden
Das Verfassungsgericht hatte im Urteil vom 9. Februar 2010 die Intransparenz der Berechnung und das Fehlen von kindesspezifischen Bildungsleistungen im Regelsatz bei Hartz-4 bemängelt. Kinder wurden als „kleine Erwachsene“ gerechnet, indem sie einen freihändig erdachten Prozentbetrag (60% oder 80%) der Erwachsenenleistung erhielten. Die Bundesregierung hat darauf reagiert und die Sätze neu erhoben. Sie verspricht „die materielle Basis für Chancengleichheit“ herzustellen und „gesellschaftliche Exklusionprozesse“ zu beenden. Dafür wurden 2011 eine neue Vorschrift ins SGB II aufgenommen, § 28. Kernstücke dieses Paketes sind monatlich 10 Euro, die z.B. für Vereinsbeiträge übernommen werden und Nachhilfekosten für Schüler. Weiterlesen