Das Jobcenter Essen legt neue Mietobergrenzen fest
Das Essener Jobcenter erachtet nach der Entscheidung des Bundessozialgericht vom 16. Mai 2012 die folgenden Mieten für angemessen:
Das Essener Jobcenter erachtet nach der Entscheidung des Bundessozialgericht vom 16. Mai 2012 die folgenden Mieten für angemessen:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat es nunmehr geschafft, eine Definition zu ersinnen, mit welcher ein Arzt eine Person, die Leistungen nach dem SGB II erhält, mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der zweiten Klasse krankschreiben muss:
„Arbeitsunfähig sind diese Personen dann, wenn sie krankheitsbedingt nicht länger als drei Stunden am Tag arbeiten oder an einer Eingliederungsmaßnahme teilnehmen können.“ Weiterlesen
Leider müssen wir erneut feststellen, dass sich zum Thema Pleiten, Pech und Pannen beim JobCenter Essen scheinbar wieder ein weiteres Kapitel hinzufügt. Es gibt Hinweise darauf, dass zur Zeit neue Bewilligungsbescheide verschickt werden, die laut Antrag zwar ab 1. Juli diesen Jahres gelten müssten, jedoch den Leistungsbeginn erst auf den 1. August legen, also der Juli komplett fehlt.
Jeder Mensch hat einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Seinem wegweisenden Urteil vom 9. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht dies zugrunde gelegt und festgestellt, dass die Regelleistungen des SGB II nicht verfassungskonform sind. Den anschließenden Gesetzgebungsprozess hat die Diakonie kritisch begleitet und immer wieder deutlich gemacht, dass die Ermittlung des Regelsatzes wiederum weder ausreichend transparent, noch sach- und realitätsgerecht erfolgt ist. Weiterlesen
Bedauerlicherweise mehren sich durch unsere Beratungstätigkeit die Indizien, dass das Fallmanagement des JobCenters Essen im Hinblick auf Vorladungen beim Fallmanager seit der Umstellung auf die Optionskommune eine neue Strategie zu fahren scheint. (Einladungen zu einem Termin gem. § 59 SGB II in Verbindung mit § 309 SGB III beim Fallmanagement.)
Im Juni kam es wie bekannt zu einer verspäteten Leistungsauszahlung an die Essener Arbeitslosengeld-II-Empfänger: Die rund 42.000 Essener Hartz-IV-Haushalte erhielten die Zahlung nicht wie üblich zum letzten Werktag des Vormonats sondern am Ersten des Monats. Die Stadt Essen hat sichergestellt, dass zukünftige Überweisungen den Konten der Leistungsempfänger wieder zum Letzten des Monats gut geschrieben werden. Durch den Buchungsfehler erhalten Arbeitslosengeld-II-Empfänger im laufenden Monat zwei Zahlungen: nämlich zum 1. und zum 29. des Monats. Weiterlesen
Leider sieht es zur Zeit danach aus, dass die Aussage des Herrn Renzel, dass es sich bei den fehlenden Anmeldungen zur gesetzlichen Krankenversicherung durch das JobCenter Essen um Einzelfälle handelt, nicht den Tatsachen entspricht, sondern immer noch ein massives verwaltungstechnisches Problem vorliegt.