Der automatisierte Datenabgleich zur Ermittlung von Kapitalerträgen durch die JC ist verfassungskonform
Das BSG urteilte aktuell, dass der automatisierte Datenabgleich zur „Aufdeckung“ von Kapitalerträgen durch die JobCenter, der in § 52 SGB II verankert ist, nicht gegen die Verfassung verstößt. Und einen verhältnismäßigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Leistungsberechtigten darstellt.
Bedauerlicherweise hat das BSG in seinen Urteilsbegründungen eine Marschrichtung vorgegeben, die im Hinblick auf die anstehenden Rechtsverschärfungen innerhalb des SGB II fatale Folgen haben könnte.