Erstattung von Renovierungskosten

Die Renovierungskosten werden von der ARGE erstattet.

Die Notwendigkeit der Wohnungsrenovierung besteht bei mietvertraglicher Verpflichtung des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen und bei dem Bezug einer Wohnung, um die Bewohnbarkeit der Wohnung herzustellen. Die Kosten, die dem Alg2-Empfänger hierbei entstehen, muss die Arge tragen. Denn diese Kosten gehören zu den Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II (vgl. BSG, Urteil vom 16.12.08, B 4 AS 49/07 R). Zu übernehmen sind die Kosten, soweit sie tatsächlich entstanden und angemessen sind.

Die Angemessenheit ist als unbestimmter Rechtsbegriff auslegungsfähig. Das BSG (a.a.O.) sieht Renovierungen als angemessen an, die zur Herstellung des Standards einer Wohnung im unteren Wohnungssegment erforderlich sind. Wie der örtliche Standard ist und welche Kosten hierfür aufgewendet werden müssen, ist eine Tatsachenfrage, die von dem Gericht zweckmäßiger Weise durch ein Sachverständigengutachten zu klären ist. Weiterlesen

Härtefallregelung im SGB II wird gestrichen

Verabschiedete Gesetzestextänderung im SGB II. Die Härtefallregelung (SGB II § 3 Abs. 3 S. 2) wird gestrichen.

SGB II § 3 Abs. 3 Satz 2

Leistungsgrundsätze

Text ab 01.01.2005
(1) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit können erbracht werden, soweit sie zur Vermeidung oder Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit für die Eingliederung erforderlich sind. Bei den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind Weiterlesen

Sonderbedarf auch für Altfälle anwendbar

Entscheidung des BVerfG zum Sonderbedarf ist auch für Altfälle anwendbar

Im Termin vom 18.02.10 hat der 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) der Revision einer Klägerin stattgegeben, die für die Jahre 2005 und 2006 einen Mehrbedarf wegen einer erheblichen Gehbehinderung begehrt. Anspruchsgrundlage hierfür ist die Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.10. Zugleich hat das BSG damit entschieden, dass „in einem laufenden und noch nicht abgeschlossenen Verfahren“ auch für die Zeit vor dem 09.02.10 ein solcher Sonderbedarf besteht. Ich rate daher dringend davon ab, voreilig Überprüfungsanträge oder nachfolgende Widerspruchs- und Klageverfahren für erledigt zu erklären.

Vielmehr muss nun in bereits laufenden Verfahren geprüft werden, ob auch in der Vergangenheit ein atypischer, laufender Bedarf bestanden hat, der unabweisbar war. Mit einem Nebensatz hat der Senatsvorsitzende ergänzt, dass die Gerichte sich bei der Festsetzung der Sonderbedarfe selbstverständlich nicht an „irgendwelche Listen“ zu halten hätten und damit offensichtlich auf den aktuellen Versuch der Bundesagentur für Arbeit reagiert, mit einer Miniliste die Betroffenen um die Früchte des Urteils vom 09.02.10 zu bringen.

Weiterlesen

Urteil des BVerfG vom 9. Feb. 2010

BVerfG verwirft weitere wesentliche Elemente des SGB II

Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits im Dezember 2007 die Hartz-Behörden, also die Argen, für verfassungswidrig erklärt hatte, werden nun weitere wesentliche Elemente des SGB II verworfen:

1. Festlegung des Regelsatzes

Zulässig ist die grundsätzliche Methode der Berechnung des Eckregelsatzes (für Erwachsene). Das heißt, der Gesetzgeber durfte vom vorgegebenen Warenkorb auf eine statistische Berechnung umsteigen, wo nach den tatsächlichen Verbrauchen einer unteren Einkommensschicht geschaut wurde. Er hat hierbei einen vertretbaren Personenkreis ausgesucht und die Verbrauchsgegenstände auch in richtige Abteilungen eingeteilt. Jedoch hat er dann prozentuale Abzüge vorgenommen, die nicht nachvollziehbar, also intransparent sind. Deswegen sind bereits die Eckregelsätze verfassungswidrig und folglich auch alle abgeleiteten Regelsätze für Kinder oder Partner. Für die Zukunft wird damit also klargestellt, dass an das Verfahren der Ermittlung des Regelsatzes Anforderungen zu stellen sind und diese durch das BVerfG überwacht werden. Dieses Verfahren der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) wird nun also öffentlich und zum Feld gesellschaftlicher Auseinandersetzung, während diese grundlegende Bedarfsfestsetzung bisher in der Bürokratie unbehelligt von statten gehen konnte.

Weiterlesen

Unberechtigter Abzug für die Zubereitung von Warmwasser

In den letzten Wochen sind mir mehrere Bescheide des JobCenters Essen aufgefallen, in denen bei dem Posten „Kosten der Unterkunft und Heizung“ in dem Berechnungsbogen nicht die tatsächliche Miete + Nebenkosten + Heizkosten erstattet werden, wie es § 22 Abs. 1 SGB II vorsieht, sondern weniger. Im Bescheid ist keine Erläuterung dazu vorhanden.

Weiterlesen

Offener Brief an die politische Verantwortung in Bund und Land

Sehr geehrte Damen und Herren, genannt die Minister auf Zeit

Wenn bürgerliche Wahrheit auf politische wie Medien Lüge trifft

Die Situation seit dem Jahre 2000 / Ab dem Jahre 2002 wurden Stellen abgebaut durch die Politiker und ihre unsinnigen Gesetze, nicht durch die Firmen. Die Firmen verloren selbständige Unternehmer, die dort beschäftigt waren. Da man als Selbständiger hin und wieder für einen arbeitet, wurde man direkt zum Schein selbständigen gemacht! Dann kamen die Zusammenlegungen von Arbeit und Soziales und jeder der dann zum SGB II Kunden wurde, wurde auch gleich zur menschlichen Ware! Genau dieses muss ab 2010 abgeschafft werden, dass Menschen im Modus SGB II Kunde wie Vieh auf der Weide zusammen getrieben werden, egal ob Fachkraft oder Arbeiter oder Migranten Hintergrund. Es ist richtig, die Fachkräfte sind gerade 10% von der Summe derer die vom Sozialamt direkt zum SGB II Kunden wurden, also die, die nie gearbeitet haben.

Weiterlesen

ARGE Essen reagiert nicht auf gerichtliche Verfügung

Die BG45 ist heute auf ein Geschehen aufmerksam gemacht worden, welches für uns Hartz4 Berechtigte schlichter Alltag ist, wenn unsere Belange das JobCenter bearbeiten muss.

Kurz zu dem Fall: Das JobCenter überweist Leistung unregelmäßig, es droht der Verlust des Arbeitsplatzes, weil über die vom JobCenter verursachte Mittellosigkeit das Fahrgeld nicht mehr aufgewendet werden kann. Im Laufe der rechtsanwaltlichen Intervention wird der einstweilige Rechtsschutz beim Sozialgericht Duisburg beantragt. Es tut sich nichts.

In einem Telefonat mit dem Gericht erklärt der Richter:

Weiterlesen