Eine bundesweite Diakonie-Umfrage ergibt: SGB-II-Rechtsansprüche regelmäßig nicht umgesetzt
Jeder Mensch hat einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Seinem wegweisenden Urteil vom 9. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht dies zugrunde gelegt und festgestellt, dass die Regelleistungen des SGB II nicht verfassungskonform sind. Den anschließenden Gesetzgebungsprozess hat die Diakonie kritisch begleitet und immer wieder deutlich gemacht, dass die Ermittlung des Regelsatzes wiederum weder ausreichend transparent, noch sach- und realitätsgerecht erfolgt ist. Weiterlesen