LSG NRW und seine Selbstsicht über seine Arbeit

LSGLSG NRW nutzt 10 Jahre SGB II zur Selbstdarstellung

Anläßlich des zehnjährigen „Jubiläums“ der Einführung des SGB II kann das LSG NRW wohl der Versuchung nicht widerstehen; humorvoll mit mildtätiger Nachsicht betrachtet; Selbstbeweihräucherung zu betreiben.

Es sah sich genötigt, hierzu eine Presseerklärung herauszugeben, die eine Selbstdarstellung bietet, die absolut nichts mit der tatsächlich geübten prozessualen Realität zu tun.

Keinesfalls soll in Abrede gestellt werden, dass die einzelnen SozialrichterInnen in NRW eine abnorme Arbeitsbelastung haben und oftmals doch zu Gunsten von Leistungsberechtigten entscheiden. Weiterführend geht es ausschließlich um eine Stellungnahme zu den Aussagen des LSG in seiner Pressemitteilung.

Wer als Leistungsberechtigter nach dem SGB II über eine gesunde Portion Humor verfügt, bzw. meint, leidensfähig genug zu sein, kann dem Weiteren gerne folgen.

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Desaster für Leistungsberechtigte – BGH-Urteil

DesasterDesaster für Leistungsberechtigte – Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs

Am heutigen Mittwoch, den 04. Februar hat der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem AZ VIII ZR 175/14 ein für SGB II-Leistungsberechtigte vernichtendes Urteil gefällt, das tatsächlich ein Desaster für den Sozialstaat ist. Denn durch dieses Urteil wird der staatlichen Willkür der Sozialleistungsträger (JobCenter) ein weiteres Tor geöffnet.

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Miete bei Beginn des Leistungsbezuges

MieteMiete bei Leistungsbeginn

Aus gegebenem Anlass müssen wir uns leider dem Thema Miete und deren Übernahme durch die JobCenter bei Leistungsbeginn widmen. Denn anscheinend hat es sich bei den JobCentern noch nicht herumgesprochen, dass hierzu bereits seit dem Jahr 2009 ein Grundsatzurteil des BSG existiert. Warum es dort immer wieder missachtet und ignoriert wird, bleibt unverständlich.

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Waschmaschine gehört zur Erstausstattung

WaschmaschineWaschmaschine gehört zur Erstausstattung

Bereits am 10.10.2014 traf des Sozialgericht Dresden einen Beschluss unter dem AZ S 20 AS 5639/14 ER, nach welchem eine Waschmaschine zur Erstausstattung einer Wohnung gehört. Ein SGB II-Leistungsberechtigter muss sich nicht durch ein JobCenter auf einen öffentlichen Waschsalon verweisen lassen. Denn die Kosten für diese Art des Wäschewaschens sind laut der Feststellung der spruchfällenden Kammer des SG nicht im Regelsatz enthalten.

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Eigenheim und Tilgung – Urteil dazu

EigenheimEigenheim und Tilgung bei SGB II-Leistungsbezug

Das Hessische Landessozialgericht hat am 29. Oktober 2014 unter dem AZ L 6 S 422/12 ein für Eigenheimbesitzer im SGB II-Leistungsbezug höchst interessantes Urteil gefällt. Bisher war die Übernahme von Tilgungsraten für ein Eigenheim nicht als Sozialhilfe möglich, da die Tilgung letztendlich der Vermögensbildung dient. Das Hessische Landessozialgericht hat aber nun klargestellt, dass es auch hierbei Ausnahmen gibt, die die Sozialleistungsträger (= JobCenter) berücksichtigen müssen.

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Nachhilfe für Schüler – wegweisender Beschluss

NachhilfeNachhilfe für Schüler – aktueller Beschluss dazu

Am 18. Dezember 2014 veröffentlichte das Sächsische Landessozialgericht unter dem AZ L 2 AS 1285/14 B ER einen sehr interessanten und wegweisenden Beschluss zum Thema Nachhilfe bei BuT-Mitteln. Diesen wollen wir unseren Lesern nicht vorenthalten, da wir wissen, dass es auch hier in Essen genug Betroffene gibt. Und das JobCenter Essen nur zu gerne Leistungen aus den BuT-Mitteln; insbesondere auch für Nachhilfe von Schülern; verweigert. Da die Stadt Essen das dafür vom Bund stammende Geld lieber in die kommunale Haushaltssanierung „investiert“. Und dabei vergisst, dass die BuT-Mittel eine Investition in die Zukunft sind.

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Stadt Essen – Wer hat Angst vorm bösen Wolf?

Stadt EssenDie Stadt Essen – Das arme Rotkäppchen der Nation

Aus gegebenen Anlass wollen wir uns wieder einmal der Personalpolitik der ach so armen Stadt Essen in ihrem Stadtamt 56, dem JobCenter Essen widmen.

Man könnte glauben, unser allseits so heiß geliebter Sozialdezernent der Stadt Essen Herr Renzel befindet sich im Schlaraffenland. Denn es ist gar nicht so lange her, dass er jedem, der es nicht hören wollte, verkündet hat, dass das Stadtamt 56 eine gute personelle Ausstattung hat. Und nun kommt eben der Leiter dieser „Behörde“, Herr Gutschmidt, daher und proklamiert in der NRZ in aller Öffentlichkeit, dass diese „Behörde“ personelle Engpässe hat, die dazu führen, dass sog. Erstanträge nicht bearbeitet werden können. Abenteuerlich ist seine vorgeschobene Ausrede, dass es etwas damit zu tun hätte, dass sich zum 01. Januar die Eckregelsätze erhöhen würden.

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