Rechtspfleger/innen – Kritik an ihnen durch offenen Brief

RechtspflegerRechtspfleger/innen – Offener, engagierter Brief

Rechtspfleger und -pflegerinnen in den Beratungshilfestellen der Amtsgerichte dienen in erster Linie dem Staat und nicht dem Bürger. Das ist schon lange hinlänglich bekannt. Dazu kommt das erklärte Ziel unseres sogenannten „Rechtsstaates“, Einkommensschwachen ihr Recht auf Recht zu nehmen, wie zahlreiche „Maßnahmen“ in der jüngsten Vergangenheit bewiesen haben.

Einem Rechtsanwalt aus Hagen ist nun der Kragen geplatzt und er hat einen offenen Brief verfasst, zu dessen Verbreitung wir beitragen wollen. Denn er skizziert vortrefflich die skandalösen Zustände in den Beratungshilfestellen der Amtsgerichte quer durch die Republik.

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Augsburg – Die Stadt und das Sozialticket

AugsburgAugsburg – Niederlage der Stadt vor dem VG und die zögerliche Umsetzung

Die Stadt Augsburg hatte vor dem Verwaltungsgericht Augsburg eine Schlappe kassiert. Wie noch vielleicht aus der spärlichen bundesweiten Berichterstattung in Erinnerung ist, war die Stadt Augsburg beim Sozialticket einen SGB II-Leistungsberechtigte diskriminierenden Weg gegangen. Denn das Sozialticket in Augsburg galt seit seiner Einführung im Sommer 2014 nur für Leistungsberechtigte nach dem SGX XII (Grundsicherung im Alter), sowie dem Asylbewerberleistungs- und Wohngeldgesetz. Dem hatte das Verwaltungsgericht Augsburg im Oktober 2014 ein Ende gesetzt und die Stadt Augsburg dazu verdonnert, diese diskriminierende Vorgehensweise zu „überdenken“.

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Wechsel der örtlichen Zuständigkeit – Umzug

WechselWechsel der örtlichen Zuständigkeit

Häufig gibt es beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit durch Umzug für SGB II-Leistungsberechtigte Probleme mit den involvierten JobCentern. Es gibt da so einiges abzustimmen und zu klären, was immer wieder zu Missverständnissen und Irritationen, ob gewollt oder nicht, führt.

Im Zusammenhang damit wollen wir als Hilfestellung und Argumentationshilfe auf einen Beschluss des SG Freiburg hinweisen, der zwar schon etwas älter ist, dennoch aber wichtige Grundaussagen enthält, die anderenorts nicht mal so eben vom Tisch gewischt werden können. Er verdeutlicht nämlich die gesteigerte Sorgfaltspflicht beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit des „bisherigen“, bzw. ursprünglichen Trägers.

Zwar betraf dieser Beschluss zum Wechsel der örtlichen Zuständigkeit einen Fall aus dem Rechtskreis des SGB XII, da es aber mehr oder weniger gleichlautend zum SGB II ist, kann dieser Beschluss auch bei ähnlich gelagerten Fällen im Rechtskreis des SGB II vorgebracht werden.

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Leipzig – SG bestätigt neue MOG als rechtmäßig

LeipzigLeipziger Sozialgericht bestätigt neue MOG der Stadt Leipzig

In Leipzig haben Leistungsberechtigte bei der „berüchtigten“ Frage der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (KdU) einen herben Rückschlag erlitten. Denn in zwei ER-Verfahren hat das Sozialgericht Leipzig die zum 01. Januar 2015 eingeführten neuen Mietobergrenzen für Alleinstehende der Stadt Leipzig als rechtmäßig bestätigt.

Und das unter Bezugnahme auf eine vom Sächsischen LSG entwickelte Rechtsauslegung, die höflich formuliert, abenteuerlich ist. Durch diese zeichnet sich eine Tendenz in der sächsischen Sozialrechtsprechung im Bereich des SGB II (Hartz IV) ab, die hoffentlich baldmöglichst durch das Bundessozialgericht gestoppt wird.

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Pflege Zuhause durch SGB II-Leistungsberechtigte – IAB-Studie

PflegePflege Zuhause durch Leistungsberechtigte – Studie des IAB

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat gestern eine neue Studie zum Thema Pflege Zuhause durch SGB II-Leistungsberechtigte (Hartz IV-Bezieher) vorgestellt. Der Anteil der Leistungsberechtigten, die die Pflege von Angehörigen selber organisieren, ist deutlich höher, als im Vergleich zu Personen, die nicht im Leistungsbezug stehen. Die wichtigsten Ergebnisse hat das IAB in einer Pressemitteilung zusammengefasst. Weiter unten haben wir diese im Volltext angeführt.

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Hausverkauf – Verwendung der Erlöse

HausverkaufHausverkauf – Was von den Erlösen ist Schonvermögen?

Erträge aus einem Hausverkauf. Damit hatte sich sachlich nüchtern formuliert das LSG Niedersachsen-Bremen in Celle in einem kuriosen Fall zu beschäftigen. Ein Antragsteller hatte nach einem Hausverkauf von dem Erlös einen PKW angeschafft, Schulden zurückgeführt, sein Girokonto ausgeglichen und auf den Philippinen geheiratet und anschließend die Flitterwochen dort in einem Resort-Hotel verbracht. Danach stellte er dann erneut einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV). Dieser wurde jedoch vom zuständigen JobCenter unter dem Verweis auf sozialwidriges Verhalten abgelehnt. Dagegen wehrte sich der Mann vor dem LSG im Rahmen der einstweiligen Anordnung und verlor.

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Bund erlebt Niederlage vor dem BSG

BundBund und BuT-Mittelrückforderung für 2012

Der Bund hat in der Frage der Rückforderung von nicht verbrauchten BuT-Mitteln für das Jahre 2012 vor dem BSG leider eine Niederlage erlitten. Der Bund wollte sich diese Mittel, die größtenteils in die kommunalen Haushalte zur Deckung finanzieller Defizite geflossen waren, anstatt für die eigentlich anspruchsberechtigten Kinder aus SGB II-Bedarfsgemeinschaften verwendet zu werden, zurückholen.

Dagegen haben nun stellvertretend für die Kommunen, die dieses moralische Verbrechen begangen hatten, die Länder NRW, Niedersachsen und Brandenburg erfolgreich vor dem BSG gegen den Bund geklagt.

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