Meldeversäumnis – Wegweisendes BSG-Urteil

MeldeversäumnisAufrechenbarkeit von Sanktionen wegen Meldeversäumnis

Das Bundessozialgericht hat mittels Terminbericht ein wegweisendes Urteil zu der Aufrechnung von Sanktionen wegen Meldeversäumnissen bekannt gegeben.

Nach diesem Urteil ist es unzulässig, dass JobCenter innerhalb kurzer Zeit serienweise gleichlautende Meldeaufforderungen erlassen, um dann bei Nichtwahrnehmung fortlaufend aufrechnend wegen Meldeversäumnis zu sanktionieren. Das BSG deckelt die Sanktionsfähigkeit auf drei hintereinander gleichlautende Meldeaufforderungen, die seitens der/des Leistungsberechtigten nicht wahrgenommen wurden.

Nach Ansicht der 14ten Kammer des BSG verfehlen mehr als drei gleichlautende aufeinanderfolgende Meldeaufforderung das Prinzip des Förderns. Einen kleinen Wermutstropfen beinhaltet das BSG-Urteil aber dennoch. Dazu mehr weiter unten.

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Alleinerziehendenzuschlag – Urteil

AlleinerziehendenzuschlagAlleinerziehendenzuschlag kann trotz erneuter Heirat weitergewährt werden

Zum Thema Alleinerziehendenzuschlag gibt es zahlreiche Sozialgerichtsurteile. Aktuell hat das SG Osnabrück dazu ein Urteil veröffentlicht, was zwar noch nicht rechtskräftig ist, jedoch aus der Masse der anderen Urteile zu dieser Rechtsfrage deutlich herausragt.

Nach diesem als richtungsweisend zu bezeichnenden Urteil muss unter gewissen und bestimmten Voraussetzung der Alleinerziehendenzuschlag auch bei einer erneuten Heirat der / des Alleinerziehenden weiter gewährt werden. Zwar hat das SG Osnabrück hierbei enge Grenzen definiert, es ist aber deutlich geworden, dass auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen ist.

Die Kernaussage des Urteils kann wie folgt dargestellt werden: Auch bei einer erneuten Heirat hat das JobCenter im Einzelfall im Rahmen seiner gesetzlich verankerten Amtsermittlungspflicht zu prüfen, ob es Gründe dafür gibt, den Alleinerziehendenzuschlag weiterhin zu gewähren.

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Karlsruhe – Sozialgericht legitimiert Rechtsbruch

KarlsruheDas Sozialgericht Karlsruhe weicht von grundsätzlicher Rechtsprechung ab

Das Sozialgericht Karlsruhe scheint seine eigenen „rechtlichen Regeln“ aufstellen zu wollen. Denn in einem aktuell veröffentlichten Urteil ignoriert es gleich mehrfach die Grundsatzrechtsprechung des Bundessozialgerichtes zur Rechtsfrage der Eingliederungsvereinbarung, bzw. den sie ersetzenden Verwaltungsakt. Denn so gilt u.a. seit dem BSG-Urteil B 14 AS 195/11 R vom 14. Februar 2013 der Grundsatz der Bevorzugung einer konsensualen Lösung gegenüber dem hoheitlichen Handeln.

Zudem kam man fast sagen, dass das SG Karlsruhe in seiner ausgegeben Medieninformation die betroffene Leistungsberechtigte regelrecht vorführt. Und das in einer Selbstherrlichkeit, die uns bisher selten in einer Urteilsbegründung begegnet ist. Anscheinend hat die spruchfällende Kammer des SG Karlsruhe immer noch nicht begriffen, dass wir mittlerweile im 21ten Jahrhundert leben. Und es zumindest auf dem Papier Menschen- und Bürgerrechte gibt.
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Datenabgleich durch JC – BSG urteilt

DatenDer automatisierte Datenabgleich zur Ermittlung von Kapitalerträgen durch die JC ist verfassungskonform

Das BSG urteilte aktuell, dass der automatisierte Datenabgleich zur „Aufdeckung“ von Kapitalerträgen durch die JobCenter, der in § 52 SGB II verankert ist, nicht gegen die Verfassung verstößt. Und einen verhältnismäßigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Leistungsberechtigten darstellt.

Bedauerlicherweise hat das BSG in seinen Urteilsbegründungen eine Marschrichtung vorgegeben, die im Hinblick auf die anstehenden Rechtsverschärfungen innerhalb des SGB II fatale Folgen haben könnte.

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Sozialticket und der Schildbürgerstreich

SozialticketSozialticket in Augsburg – Und die Fortsetzung des Schildbürgerstreichs

Wie manche unserer Leser sich vielleicht erinnern können, gab es in Augsburg einen regelrechten Wirbel um das Sozialticket. Denn bei der ersten Einführung wurden SGB II-Leistungsberechtigte von diesem ausgenommen. Was dann durch das Verwaltungsgericht Augsburg gestoppt wurde. Daraufhin gelobte die Stadt Augsburg Besserung und wollte das Sozialticket auch für SGB II-Leistungsberechtigte in diesem Sommer einführen. (Wir berichteten) Nunmehr hat sich herausgestellt, dass selbst das die Stadt Augsburg nicht auf die Kette bekommt. Nach einem neuerlichen Pressebericht soll das Sozialticket in Augsburg angeblich zum 1. Juli starten, also mit einem Monat Verzögerung gegenüber den ursprünglichen Planungen. Man darf gespannt sein, ob dieser Termin zur Einführung des Sozialtickets auch tatsächlich eingehalten wird.

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Hoeren – Der Vorzeigehetzer der „Bild-Zeitung“

HoerenHoeren und sein Sprachjargon

Dirk Hoeren? Wem ist dieser „wohlklingende“ Name kein Begriff? Uns jedenfalls ist der Vorzeigehetzer der Bild-Zeitung schon oft genug negativ aufgefallen. Denn immer wenn es der Bild-Zeitung darum geht, gegen vermeintliche soziale Randgruppen in unserer Gesellschaft Stimmung zu machen, schickt diese Herrn Dirk Hoeren vor.

Vielleicht erinnern sich manche unserer Leser an unseren Artikel „Sanktionen – Und die deutsche Gründlichkeit„. In diesem hatten wir zum Schluß bereits so einige Anmerkungen zu dem ursprünglichen Artikel der Bild-Zeitung gemacht. Nunmehr hat aber Mats Schönauer, der Betreiber des medienkritischen Blogs „Bildblog.de“ einem Beitrag veröffentlicht, der sich mit Herrn Hoerens „investigativem“ Journalismus in Bezug auf die neuste Sanktionsstatistik mit herrlich treffenden Worten auseinandersetzt. Und die Polemik und unionstreue Propaganda detailliert entlarvt, die Herr Hoeren vorgeblich im Namen des Volkes betreibt.

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Bewerbungen – zumutbare wöchentliche Anzahl

BewerbungenIIBewerbungen aus EGV – Was ist zumutbar?

Wie viele Bewerbungen pro Woche sind einem Leistungsberechtigten zumutbar? Diese Rechtsfrage beschäftigte die Sozialgerichtsbarkeit immer wieder. Nunmehr kann man aber fast schon von einer verfestigten Rechtssprechung reden, denn auch das LSG Rheinland-Pfalz hat sich nun der Rechtsauffassung des BSG aus dem Jahr 2007 angeschlossen, wonach zwei Bewerbungen wöchentlich einem Leistungsberechtigten grundsätzlich zuzumuten sind. Damit kann dieser Fakt auch rechtssicher in eine EGV und ggfs. in den sie ersetzenden Verwaltungsakt aufgenommen werden. In diesem Zusammenhang stellt sich aber direkt die nächste Frage. Was ist z.B. mit drei Bewerbungen wöchentlich, die in einer EGV festgehalten sind? Hier sind wir gespannt, wie sich die bundesweite Rechtssprechung dazu entwickeln wird.

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