Umgangsrecht mit Kindern

Eine Einzelfallentscheidung aus Rheinland-Pfalz zum Thema Umgangsrecht mit Kindern

Umgangsrecht mit Kindern in den USA durch Empfänger von Grundsicherungsleistungen (HARTZ IV)

Der Umfang der Übernahme von Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts eines Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II mit seinem in den USA lebenden Kind durch das zuständige Jobcenter bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles.

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2012: Nullrunde beim Regelsatz für Kinder und Jugendliche

Die in der Öffentlichkeit als zusätzlich dargestellten Bildungs- und Teilhabeleistungen der Jobcenter sind mit Kürzungen der Regelsätze für Kinder und Jugendliche verbunden

Das Verfassungsgericht hatte im Urteil vom 9. Februar 2010 die Intransparenz der Berechnung und das Fehlen von kindesspezifischen Bildungsleistungen im Regelsatz bei Hartz-4 bemängelt. Kinder wurden als „kleine Erwachsene“ gerechnet, indem sie einen freihändig erdachten Prozentbetrag (60% oder 80%) der Erwachsenenleistung erhielten. Die Bundesregierung hat darauf reagiert und die Sätze neu erhoben. Sie verspricht „die materielle Basis für Chancengleichheit“ herzustellen und „gesellschaftliche Exklusionprozesse“ zu beenden. Dafür wurden 2011 eine neue Vorschrift ins SGB II aufgenommen, § 28. Kernstücke dieses Paketes sind monatlich 10 Euro, die z.B. für Vereinsbeiträge übernommen werden und Nachhilfekosten für Schüler. Weiterlesen

Es war einmal… Was bei Ferienjobs zu beachten ist

Es gab einmal eine Zeit in der BRD, in welcher Schülerinnen und Schüler mit Ferienjobs aktiv ihre Zukunft gestalten konnten

Mit dem Verdienst aus der Ferienarbeit konnten Wünsche erfüllt werden, sparen für den Führerschein oder die nächste Reise ins Ausland, ein Pölsterchen anlegen für die Ausbildung oder das Studium, oder sich selbst das Hobby finanzieren oder auch sich den letzten Schrei an Klamotten anschaffen können. So nebenbei lernten Jugendliche mit Geld umzugehen, lernten zu verzichten und Begehrlichkeiten aufzuschieben und aktiv an der Verwirklichung ihrer Wünsche zu arbeiten. Es gab einmal eine Zeit, da machte sich niemand Gedanken darüber, dass Leistung sich lohnen müsse, weil, war ja normal. Weiterlesen

Skandalöses Urteil des BSG zur Kinderbekleidung

Mit Urteil v. 23.03.10 hat das BSG die Klage auf einmalige Leistung nach der BVerfG-Härtefallregelung v. 09.03.10 zurückgewiesen. Begründung: Die Kinderbekleidung ist mit dem Regelbedarf abzudecken.

Das der Regelbedarf für Kinder viel zu niedrig ist und die Kleidung nicht abgedeckt werden kann, lässt das BSG außer Acht. – Anmerkung: Früher gab es bei der Sozialhilfe 2mal im Jahr Bekleidungsgeld, so dass die Kinder nicht benachteiligt wurden. Mit Hartz IV ist diese Beihilfe weggefallen und somit kann eine gerechte Versorgung – insbesondere Kinderbekleidung nicht mehr abgedeckt bzw. gewährleistet werden.