Skandalöses Urteil des BSG zur Kinderbekleidung

Mit Urteil v. 23.03.10 hat das BSG die Klage auf einmalige Leistung nach der BVerfG-Härtefallregelung v. 09.03.10 zurückgewiesen. Begründung: Die Kinderbekleidung ist mit dem Regelbedarf abzudecken.

Das der Regelbedarf für Kinder viel zu niedrig ist und die Kleidung nicht abgedeckt werden kann, lässt das BSG außer Acht. – Anmerkung: Früher gab es bei der Sozialhilfe 2mal im Jahr Bekleidungsgeld, so dass die Kinder nicht benachteiligt wurden. Mit Hartz IV ist diese Beihilfe weggefallen und somit kann eine gerechte Versorgung – insbesondere Kinderbekleidung nicht mehr abgedeckt bzw. gewährleistet werden.

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3 Antworten zu Skandalöses Urteil des BSG zur Kinderbekleidung

  1. P.Adolph sagt:

    Irgendwo imGrundgesetz steht“ Der Schutz des Kindes geht über alles“ (oder so änlich) da sieht man ja mal wieder wieviel die Damen und Herren darauf geben , die ,zur Zeit, das sagen in Berlin haben.
    Diäten schön nach oben schrauben, und Kindern auf gut Deutsch den Lutscher aus dem Mund stehlen, so etwas ist Pervers

  2. yxasMaria sagt:

    Es gibt viele Situationen, z.B. Kommunion/Konfirmation, Arbeitsbekleidung für ein Praktikum im Rahmen der Schulausbildung und auch extra Fahrtkosten sowie Fahrtkosten zur Schule…

    Zumindest müsste man einen Teil seine Zusatzeinkommens als Mutter dafür verwenden können und mit in die Einkommensbereinigung aufnehmen.

  3. Leina sagt:

    Da hilft nur eines, den Regelbedarf heraufzusetzen.
    Was für ein Kampf für Hartz-IV-Empfänger…! Die alte Sozialhilfe war-vor allem was die Kindererziehung betrifft – besser. Da bekam man noch Zuschüsse, nicht nur für Kleidung, auch für Nachhilfe.
    Und die Menschen konnten sich noch frei bewegen, was heute nicht mehr geht.

    Ein Bürgergeld würde so viel Bürokratie ersparen, so viel krankmachenden Kummer. Es leben schon so viele Ämter und Behörden von all diesen Rechtsstreitigkeiten…was das den Staat alles kostet, bedenkt niemand…oder ist das alles so gewollt, quasi als Arbeitsbeschaffungsmassnahme?

    Es wird vergessen, das die Hartz-IV-Empfänger aus ganz unterschiedolichen Personengruppen bestehen.

    Alleinstehende Mütter von gar mehreren Kindern sind nicht arbeitslos, sondern lediglich unterstützungsbedürftig und alleingelassen, wenn es keine helfenden Angehörigen gibt.