Neues Urteil vom Bundessozialgericht gibt vielen Alleinerziehenden monatlich 30,- Euro mehr
Kinder von Alleinerziehenden, für die von dem anderen Elternteil Unterhalt gezahlt wird, bilden in vielen Fällen KEINE Bedarfsgemeinschaft mit dem alleinerziehenden Elternteil. Das hat zur Folge, dass von dem Kindergeld zusätzlich ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 30,- Euro angerechnet werden muss. Dieser zusätzliche Freibetrag kann bis zu vier Jahren rückwirkend geltend gemacht werden.