Neues Urteil vom Bundessozialgericht für Alleinerziehende

Neues Urteil vom Bundessozialgericht gibt vielen Alleinerziehenden monatlich 30,- Euro mehr

Kinder von Alleinerziehenden, für die von dem anderen Elternteil Unterhalt gezahlt wird, bilden in vielen Fällen KEINE Bedarfsgemeinschaft mit dem alleinerziehenden Elternteil. Das hat zur Folge, dass von dem Kindergeld zusätzlich ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 30,- Euro angerechnet werden muss. Dieser zusätzliche Freibetrag kann bis zu vier Jahren rückwirkend geltend gemacht werden.

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Hungrige Kinder – Beschämend für unser Land

Einem Artikel in der WAZ vom 20. Mai 2009 zufolge können sich immer mehr Eltern kein Schulessen für ihre Kinder leisten. Es gibt Initiativen, die mit Spenden versuchen die größte Not zu lindern. Das Beste wäre kostenloses Schulessen für alle. Ein Skandal ist es, dass in einem so reichen Land wie Deutschland immer mehr Schüler hungern müssen.

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Regelsatz für Kinder verfassungswidrig?

An alle Hartz4-Berechtigten!

Ich halte es spätestens nach dem Beschluss des BSG vom 27. Januar 2009 zur Vorlage der Regelsätze für Kinder in Karlsruhe für angezeigt, dass möglichst alle Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, die in den letzten 4 Jahren (mindestens teilweise) unter 15 Jahren alt waren, einen Überprüfungsantrag stellen, um sich Ansprüche für den Fall zu sichern, dass das BVerfG zu ihren Gunsten entscheiden wird. Dieses ist aufgrund der versteckten Verweisung des § 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II i.V.m. § 330 Abs. 1 SGB III erforderlich.

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Weiterhin dramatisch hohe Kinderarmut!

Trotz des Rückgangs der Arbeitslosenzahlen kommt der vermeintliche Aufschwung bei den Kindern als schwächstem Glied der Kette kaum an

Die neuesten Kinderarmutszahlen zu Unter-15-Jährigen, die in NRW von Sozialgeld bzw. in „Hartz-IV-Haushalten“ leben, sind weiterhin dramatisch hoch. Dies belegt eine Kurzmitteilung des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ), für die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet wurden. Demnach lebten im Juni dieses Jahres in Nordrhein-Westfalen 464.000 Kinder bis 14 Jahre von Sozialgeld. Vergleicht man die letzten zwei Jahre, stieg diese Kinderarmutsquote von 17,4 Prozent (468.000 Kinder) im Juni 2006 auf 18,1 Prozent (475.000) im Juni 2007, um danach wieder geringfügig auf 17,8 Prozent zu sinken.

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