Handy mit Vertrag – LSG Hessen urteilt in einem kuriosen Fall
Das LSG Hessen hat ein Urteil zum Thema „Cash-statt-Handy-Geschäft“ einer Leistungsberechtigten mit einem Mobilfunkunternehmen gefällt, das so ziemlich einmalig in der Sozialrechtsprechung sein dürfte.
Eine Leistungsberechtigte hatte vier Handyverträge abgeschlossen, mit denen sie anstelle von vier subventionierten Handys eine Barauszahlung von 1.200 € erhielt. Diese rechnete ihr das JobCenter als Einkommen an und verteilte es wie gesetzlich vorgesehen auf einen Zeitraum von 6 Monaten. Zu Unrecht, wie jetzt das LSG Hessen urteilte.